Heiligabend offen? NUR Deutschland betroffen!

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Autor: Andre Wolf

Social Media Inhalte kennen in erster Linie keine geografischen Grenzen.

Daher kommt es vor, dass länderübergreifende Inhalte hier und da für Irritationen sorgen können. Eine dieser Irritationen ist die Ladenöffnung an Heiligabend. Hierbei geht es in den Protestmeldungen ausschließlich um Deutschland! Österreich ist in keiner Weise hiervon betroffen.
Ebenso sind letztendlich auch nicht alle Läden in Deutschland betroffen, da mehrere Ketten angekündigt haben, ihre Läden am Heiligabend NICHT zu öffnen.
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Tatsächlich gibt es jedoch in Deutschland eine Regelung, die besagt, dass Geschäfte am 24.12., wenn er auf einen Sonntag fällt, bis 14 Uhr geöffnet haben dürfen, jedoch ist dies keine Verpflichtung. Der Einzelhandel kann selbst entscheiden, ob er öffnet oder nicht.
Laut Stern haben Aldi Süd und Aldi Nord sowie die Rewe-Gruppe und Penny beschlossen, an Heiligabend nicht zu öffnen. Keine Verlautbarung gibt es bisher von Real und Lidl, jedoch ist nicht davon auszugehen, dass diese Läden geöffnet haben werden, da dies den Mitarbeitern nicht erst kurzfristig mitgeteilt werden darf. Einzig bei Edeka treffen die Filialen jene Entscheidung unabhängig, so dass die ein- oder andere Filiale durchaus geöffnet sein könnte.
MIMIKAMA
Die Gegenwehr ist in den Sozialen Netzwerken natürlich hoch, am Ende werden die Einkaufsmöglichkeiten an Heiligabend jedoch recht spärlich ausfallen. Geschäfte mit Kleidung, Geschenkartikeln etc. dürfen sowieso nicht öffnen, Lebensmittel-Diskonter nehmen (wie erwähnt) größtenteils Abstand von der Sonderregelung. Man muss also schon ein wenig Glück haben, eventuell einen geöffneten Einzelhandel an Heiligabend zu finden.

Appendix

Das Ladenschlussgesetz, § 15  Sonntagsverkauf am 24. Dezember:

Abweichend von der Vorschrift des § 3 Abs. 1 Nr. 1 dürfen, wenn der 24. Dezember auf einen Sonntag fällt,
1. Verkaufsstellen, die gemäß § 12 oder den hierauf gestützten Vorschriften an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein dürfen,
2. Verkaufsstellen, die überwiegend Lebens- und Genussmittel feilhalten,
3. alle Verkaufsstellen für die Abgabe von Weihnachtsbäumen
während höchstens drei Stunden bis längstens 14 Uhr geöffnet sein.

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