Hasspostings auf Facebook: Niemand ist wirklich anonym!

Autor: Ralf Nowotny

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Artikelbild: Von I AM NIKOM / Shutterstock.com
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Wer glaubt, durch ein Pseudonym auf Facebook sicher zu sein, täuscht sich: Verfasser von Hasspostings können identifiziert werden!

Noch im Dezember 2021 befasste sich der Bundesgerichtshof mit der Thematik, ob Facebook Nutzer aufgrund eines Pseudonyms löschen darf, Ende Januar 2022 dann der Beschluss, dass Facebook-Nutzer, die sich vor Mai 2018 angemeldet haben, Pseudonyme verwenden dürfen. Doch diese werden nicht nur zum Schutz der Privatsphäre (beispielsweise vor Ex-Partnern) genutzt, sondern auch, um scheinbar unerkannt Hasspostings zu verfassen.
Dass jedoch gegen Hasspostings aktiv vorgegangen werden kann, zeigt das Urteil gegen Meta: Die ehemalige Parteiobfrau der Grünen in Österreich, Eva Glawischnig-Piesczek, erreichte nicht nur, dass ein Hassposting gegen sie weltweit gelöscht wurde und Facebook auf der Login-Seite auf das Urteil verweisen muss, sondern auch, dass sie den vollen Namen und die Adresse des Erstellers erfährt – der nun auch mit einer Anzeige rechnen darf.

Es wird sich gewehrt

Auch die Grünen-Politikerin Renate Künast wehrte sich erfolgreich gegen Hasspostings:
Das Bundesverfassungsgericht gab einer Verfassungsbeschwerde Künasts statt, Meta muss Daten von NutzerInnen, die sie unter dem Vorwand der Meinungsfreiheit grob beschimpft und bedroht haben und Falschzitate von ihr teilten, an sie herausgeben.

Sicher durch VPN? Nein!

Nun wird es ja immer gesellschaftsfähiger, ein VPN zu nutzen, also ein „virtuelles privates Netzwerk“. Mit dieser Technik wird eine geschützte Netzwerkverbindung aufgebaut und somit die Online-Identität verschleiert, da viele andere Nutzer gleichzeitig dieselbe IP verwenden.
Dies ist sehr nützlich, wenn man sich beispielsweise im Ausland befindet, aber online Mediatheken in Deutschland benutzen möchte, wenn man das US-Angebot von Netflix schauen möchte oder US-Nachrichtenseiten lesen will, die für Europa gesperrt sind. Doch für Facebook sind sie nicht wirklich geeignet.
Denn Facebook wird nicht umsonst als „Datenkrake“ bezeichnet. Die Daten werden ja nicht nur aus dem sozialen Netzwerk bezogen, sondern auch durch Tracking Cookies auf anderen Seiten, durch Apps, die man mit Facebook verknüpft hat, durch aktivierte Standortdienste im Smartphone… die Kombination von zig Daten, die Facebook besitzt, kann euch eindeutig identifizierbar machen – für Facebook und für Behörden.

„Und was ist mit der Meinungsfreiheit???“

Auf Social Media sind viele Menschen der Ansicht, dass sie ihre Meinung frei äußern dürfen, ohne dass diese gelöscht, verborgen oder blockiert wird. Da wird dann mit der Meinungsfreiheit argumentiert. Darin sind bereits zwei Gedankenfehler vorhanden.
Nicht alles, was geäußert wird, ist auch eine Meinung oder von der Meinungsfreiheit gedeckt. Der Staat verspricht, dass er sich nicht einmischt, sofern folgender Rahmen eingehalten wird:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art. 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
In Österreich gelten sehr ähnliche Bestimmungen, die unter Artikel 10 – Freiheit der Meinungsäußerung EMRK, sowie Art. 13 StGG eingesehen werden können.
Der Staat darf sich also aufgrund von Klagen sehr wohl einmischen, wenn mit Äußerungen und Falschbehauptungen die Rechte anderer beeinträchtigt werden. Die Meinungsfreiheit ist also kein Freibrief, frank und frei jeden beschimpfen zu dürfen und falsche Zitate zu verbreiten. Dieser zweite Absatz des Artikels 5 wird aber gerne von Verteidigern von Falschzitaten („Er/sie hätte es aber so sagen können!!!“) und Hetzern überlesen.

Fazit

Wer also glaubt, nun wieder ein Pseudonym auf Facebook verwenden zu dürfen und es dazu nutzen will, frei von der Leber weg zu hetzen und zu diffamieren, sei hiermit eines Besseren belehrt: Wer Facebook nutzt, ist nicht anonym. Auch nicht mit VPN. Nur mit viel Aufwand und Umsicht ist es möglich, auch für Facebook komplett anonym zu bleiben, aber ist es das wirklich wert, nur um beleidigen zu können?


Artikelbild: Von I AM NIKOM / Shutterstock.com
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