Hassposting: Facebook veröffentlicht Urteil auf der Login-Seite

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Autor: Ralf Nowotny

Das Handelsgericht Wien urteilte über ein Hassposting, und Meta Ireland akzeptierte: Auf das Urteil wird auf der Login-Seite verwiesen.

Über fünf Jahre dauerte es von der ersten Klage über mehrere Instanzen bis zum Urteil: Die ehemalige Parteiobfrau der Grünen in Österreich, Eva Glawischnig-Piesczek, setzte vor dem Handelsgericht Wien durch, dass nicht nur ein Hassposting gegen sie weltweit gelöscht wird und sie den vollen Namen und Anschrift hinter dem Account erfährt, sondern auch, dass Facebook sechs Monate lang auf dieses Urteil auf der Login-Seite hinweisen muss.

Die Vorgeschichte

Im Jahr 2016 wurde die damalige Parteiobfrau der Grünen in Österreich, Eva Glawischnig-Piesczek, „scharf kritisiert“, um es nett auszudrücken: Es fielen Worte wie „korrupter Trampel“ und „miese Volksverräterin“.
Die Klage warf auch die wichtige, rechtliche Frage auf, ob ein Gericht in der EU ein Social-Media Unternehmen dazu zwingen kann, den Beitrag eines Nutzers weltweit zu löschen – denkbar wäre ja auch gewesen, den Beitrag nur in Österreich nicht sichtbar zu machen, was auch in einem der Urteile so beschlossen wurde.
Am 3. Oktober 2019 urteilte der Gerichtshof der Europäischen Union, dass der Facebook-Beitrag weltweit gelöscht werden muss, wort- und/oder sinngleiche Behauptungen müssen ebenfalls gelöscht werden (wir berichteten).

Das aktuelle Urteil

Es ging aber noch weiter, nämlich vor dem Handelsgericht Wien. In den vorangegangenen Urteilen wurde schrittweise erreicht, dass der Facebook-Beitrag erst nur in Österreich nicht sichtbar war, dann weltweit gelöscht wurde.
Und diese Klage war ein voller Erfolg! Meta kündigte zwar an, in Berufung zu gehen, verzichtete aber nun doch darauf, weshalb in Österreich nun auf der Login-Seite von Facebook für sechs Monate ein Verweis auf das Urteil zu sehen ist:

Der Verweis auf das Urteil auf der Login-Seite
Der Verweis auf das Urteil auf der Login-Seite

Der Link trägt den Titel „Im Namen der Republik – Handelgericht Wien – Rechtssache zu 11 Cg 65/16W (Glawischnig-Piesczek)„. Er führt dann zu folgendem Text:
Das Urteil auf Facebook
Das Urteil auf Facebook

„Im Namen der Republik!
Das Handelsgericht Wien erkennt durch Richter Dr. Alexander Sackl in der Rechtssache zu 11 Cg 65/16w der klagenden Partei Dr.in Eva Glawischnig-Piesczek, vertreten durch Dr.in Maria Windhager, Rechtsanwältin, gegen die beklagte Partei Meta Platforms Ireland Ltd (ehemals Facebook Ireland Ltd), vertreten durch WOLF THEISS Rechtsanwälte GmbH & Co KG, am 9.12.2021 zu Recht:
Die Beklagte ist schuldig, es ab sofort zu unterlassen, die Klägerin zeigende Lichtbilder zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten, wenn im Begleittext die wörtlichen und/oder sinngleichen Behauptungen, die Klägerin sei eine „miese Volksverräterin“ und/oder ein „korrupter Trampel“ und/oder Mitglied einer „Faschistenpartei“, verbreitet werden.“

Ein kleiner Wermutstropfen

Es war erstaunlich, dass Meta dem Urteil nun doch zustimmte, aber das wohl nicht grundlos, denn obwohl dieses Urteil im Prinzip eine sehr große Tragweite hat, ist der Link nur auf der Login-Seite, nur in Österreich und nur über den Browser sichtbar – und das auch nur, wenn man nicht bereits in Facebook eingeloggt ist.
Damit nutzte Meta aus, dass augenscheinlich im Urteil nicht genau definiert wurde, was denn die Startseite von Facebook ist und auch nicht festgelegt wurde, für welche Nutzer das Urteil sichtbar sein soll. DerStandard bat Meta um eine Stellungnahme diesbezüglich, doch deren Antwort war, dass man „zum jetzigen Zeitpunkt keine Informationen, über die Urteilsveröffentlichung hinaus teilen“ möchte.


Artikelbild: Eva Glawischnig-Piesczek – Nationalratsabgeordnete / Bild ID: 6348608 / Aufnahmedatum: 18.05.2016 / © Parlamentsdirektion / PHOTO SIMONIS
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