Keine Sicherheit für Handynutzer. Händler muss nicht über Sicherheitslücken aufklären

Ein Moment Ihrer Zeit für die Wahrheit.

In einer Welt voller Fehlinformationen und Fake News ist es unser Auftrag bei Mimikama.org, Ihnen zuverlässige und geprüfte Informationen zu liefern. Tag für Tag arbeiten wir daran, die Flut an Desinformation einzudämmen und Aufklärung zu betreiben. Doch dieser Einsatz für die Wahrheit benötigt nicht nur Hingabe, sondern auch Ressourcen. Heute wenden wir uns an Sie: Wenn Sie die Arbeit schätzen, die wir leisten, und glauben, dass eine gut informierte Gesellschaft für die Demokratie essentiell ist, bitten wir Sie, über eine kleine Unterstützung nachzudenken. Schon mit wenigen Euro können Sie einen Unterschied machen.

Stellen Sie sich vor, jeder, der diese Zeilen liest, würde sich mit einem kleinen Beitrag beteiligen – gemeinsam könnten wir unsere Unabhängigkeit sichern und weiterhin gegen Fehlinformationen ankämpfen.

So kannst Du unterstützen:

PayPal: Für schnelle und einfache Online-Zahlungen.
Steady oder Patreon: für regelmäßige Unterstützung.

Autor: Kathrin Helmreich

Keine Sicherheit für Handynutzer. Händler muss nicht über Sicherheitslücken aufklären
Keine Sicherheit für Handynutzer. Händler muss nicht über Sicherheitslücken aufklären

Urteil Oberlandesgericht Köln: Händler müssen laut Richterspruch nicht über Sicherheitslücken und fehlende Updates bei Smartphones informieren.

Verbraucherzentrale NRW und BSI fordern wirksamen Verbraucherschutz bei smarten Geräten, denn Händler müssen laut Richterspruch nicht über Sicherheitslücken aufklären:

Keine verbraucherfreundliche Nachricht für Käufer vernetzter Geräte: Ende Oktober hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln entschieden (AZ: 6 U 100/19), dass Händler beim Verkauf eines Smartphones nicht über bestehende Sicherheitslücken bei der Gerätesoftware informieren müssen und auch schweigen können, wenn zum dargebotenen Gerätetypus keine Software- oder Sicherheitsupdates verfügbar sein werden.

[mk_ad]

Smartphones sind für viele Verbraucher ein unverzichtbares Kommunikationsinstrument. Selbst Geldgeschäfte erledigen sie immer häufiger mobil. Um den Schutz ihrer Daten zu gewährleisten und sie vor Schäden bei Missbrauch zu bewahren, sind regelmäßige Sicherheitsupdates unverzichtbar.

Die Chance, für mehr Transparenz und Sicherheit bei der Mobilfunkkommunikation zu sorgen, hat das Gericht mit seinem Urteilsspruch nach Ansicht von Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, hierbei gründlich verpasst:

„Wenn unsichere Geräte in den Handel gebracht werden, müssen Verbraucher bereits beim Kauf auf mögliche Risiken hingewiesen werden.“

Verbraucher selbst seien meist nicht in der Lage, den Sicherheitsstand eines Geräts zu bewerten.

„Die Entscheidung des OLG Köln macht leider deutlich, wie schutzlos diese beim Kauf von smarten Geräten derzeit sind“,

so Schuldzinski. Arne Schönbohm, Präsident des BSI, sieht das Smartphone ebenfalls als zentralen Bestandteil der digitalen Welt:

„Das Smartphone ist nicht nur ein universaler Zugang zu Online-Diensten, sondern kann zugleich als Steuerungsgerät im Internet of Things dienen. Wenn Smartphones, wie in dem von uns untersuchten Fall, Sicherheitslücken aufweisen und vom Hersteller nicht mehr mit Updates versorgt werden, sind sie eine Gefahr für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Wir benötigen daher eine gemeinsame Anstrengung insbesondere der Hersteller und der Händler, damit derartig unsichere Geräte nicht in den Verkauf gehen und sichergestellt ist, dass sie zum Zeitpunkt des Verkaufs mit Updates versorgt werden. Sonst wird aus einem Smartphone ganz schnell ein Stupidphone.“

Licht am Horizont bringt eine verbraucherpolitische Lösung:

Die EU-Warenkaufrichtlinie (2019/771) wird Händler ab 2022 dazu verpflichten, Käufern von smarten Geräten Updates zur Verfügung zu stellen, solange diese vernünftigerweise damit rechnen können. Die Verbraucherzentrale NRW fordert den Gesetzgeber auf, die Rechte der Nutzer smarter Geräte durch eine verbraucherfreundliche Umsetzung der Richtlinie bestmöglich zu stärken.

Zum Hintergrund: Media Markt hatte im Jahr 2016 in einer Filiale in Köln das Smartphone des Herstellers Mobistel Cynus T6 8 GB mit dem Betriebssystem „Android 4.4.2 Kitkat“ angeboten. Eine technische Prüfung am Gerät durch das BSI ergab, dass das Betriebssystem des Smartphones diverse Sicherheitslücken aufwies und damit die Nutzung ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellte. Auf diese Lücken und den Umstand, dass Sicherheitsupdates zum damaligen Zeitpunkt nicht mehr zur Verfügung standen, hatte Media Markt Kunden beim Verkauf des Geräts nicht hingewiesen.

[mk_ad]

Dagegen hatte die Verbraucherzentrale geklagt, um entsprechende Verbraucherinformationen im Handel durchzusetzen. Zu einem Hinweis sei Media Markt jedoch nicht verpflichtet gewesen, entschied jetzt das Oberlandesgericht Köln in zweiter Instanz. Die Information über das Vorhandensein von Sicherheitslücken auf einem Gerät sei nicht „wesentlich“ im Sinne Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Zwar sei zu berücksichtigen, dass die Information über das Vorliegen von Sicherheitslücken für den Verbraucher von großer Bedeutung sei.

Auf der anderen Seite sei es jedoch für Händler unzumutbar, sich die Informationen über Sicherheitslücken für jedes einzelne von ihnen angebotene Smartphone-Modell etwa durch Tests zu verschaffen. Des Weiteren müssen Verkäufer  auch nicht darüber informieren, wenn für Sicherheitslücken künftig keine Updates bereitgestellt würden.

Passend zum Thema: Twitter warnt vor Sicherheitslücke

Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Artikelbild: Shutterstock / Von goodluz
Unterstützen 🤍

FAKE NEWS BEKÄMPFEN

Unterstützen Sie Mimikama, um gemeinsam gegen Fake News vorzugehen und die Demokratie zu stärken. Helfen Sie mit, Fake News zu stoppen!

Mit Deiner Unterstützung via PayPal, Banküberweisung, Steady oder Patreon ermöglichst Du es uns, Falschmeldungen zu entlarven und klare Fakten zu präsentieren. Jeder Beitrag, groß oder klein, macht einen Unterschied. Vielen Dank für Deine Hilfe! ❤️

Mimikama-Webshop

Unser Ziel bei Mimikama ist einfach: Wir kämpfen mit Humor und Scharfsinn gegen Desinformation und Verschwörungstheorien.

Abonniere unseren WhatsApp-Kanal per Link- oder QR-Scan! Aktiviere die kleine 🔔 und erhalte eine aktuelle News-Übersicht sowie spannende Faktenchecks.

Link: Mimikamas WhatsApp-Kanal

Mimikama WhatsApp-Kanal

Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell
war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur
Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.


2) Einzelne Beiträge (keine Faktenchecks) entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und
wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)


Mit deiner Hilfe unterstützt du eine der wichtigsten unabhängigen Informationsquellen zum Thema Fake News und Verbraucherschutz im deutschsprachigen Raum

INSERT_STEADY_CHECKOUT_HERE

Kämpfe mit uns für ein echtes, faktenbasiertes Internet! Besorgt über Falschmeldungen? Unterstütze Mimikama und hilf uns, Qualität und Vertrauen im digitalen Raum zu fördern. Dein Beitrag, egal in welcher Höhe, hilft uns, weiterhin für eine wahrheitsgetreue Online-Welt zu arbeiten. Unterstütze jetzt und mach einen echten Unterschied! Werde auch Du ein jetzt ein Botschafter von Mimikama

Mehr von Mimikama

Mimikama Workshops & Vorträge: Stark gegen Fake News!

Mit unseren Workshops erleben Sie ein Feuerwerk an Impulsen mit echtem Mehrwert in Medienkompetenz, lernen Fake News und deren Manipulation zu erkennen, schützen sich vor Falschmeldungen und deren Auswirkungen und fördern dabei einen informierten, kritischen und transparenten Umgang mit Informationen.