Faktencheck: Die skurrilen Auswüchse des Verhüllungsverbotes in Österreich

Autor: Andre Wolf

Letzten Sonntag (08.10.2017) schrieb mich ein befreundeter Journalist an, was denn nun an dieser Geschichte dran sei, dass ein Hai in Wien angezeigt worden wäre.

Daraus entwickelte sich dann eine Recht lange Story über das Anti-Gesichtsverhüllungs-Gesetz, welches am 01. Oktober 2017 in Österreich in Kraft getreten ist. Eigentlich sollte es ja nur Burkas im öffentlichen Raum verhindern. Doch weil das nicht so explizit in Form benannt werden konnte, wurde ein Gesetz auf den Weg gebracht, welches auf sehr viel Kritik gestoßen ist und sich seither in einigen Situationen gegen das eigene Volk gerichtet hat.

Dieser Artikel erschien zuerst auf Ruhrbarone.de

Seit dem 1. Oktober 2017 ist also nun in Österreich das neue Anti-Gesichtsverhüllungs-Gesetz in Kraft, auch Verhüllungsverbot genannt. Dieses Verhüllungsverbot verbietet eine Vollverschleierung von Personen im öffentlichen Raum und soll zur Sicherung des gesellschaftlichen Zusammenhalts einer offenen Gesellschaft dienen.
Man möchte aus Sicherheitsgründen das Gesicht eines jeden einzelnen Menschen in der Öffentlichkeit erkennen können. Das ist verständlich, auch wenn hier ein wenig der Beigeschmack vorherrscht, dass man primär keine Burka im öffentlichen Raum haben will, obschon bis dato keinerlei burkatragende Frauen einen Terroranschlag auf österreichischen Boden ausgeübt haben.
Es handelte sich bei der Inkraftsetzung des Gesetzes also wohl eher um die präventive Eindämmung einer vorherrschenden Angst sowie auch um einen schnellen Vorstoß der (noch) regierenden Koalitionsparteien SPÖ und ÖVP, um die Sicherheitsfrage bezüglich Asylbewerbern nicht allein der FPÖ (Anmerkung: Das deutsche Pendant zur FPÖ ist die AfD, nicht die FDP) zu überlassen.
Um jedoch Religionsfreiheit zu wahren sowie auch nicht anerkannte Religionsgemeinschaften zu diskriminieren, musste dieses Verbot so säkular wie möglich gehalten werden. Sprich: Es muss so ausgelegt werden, dass es nicht allein die Burka trifft, sondern allgemein angewendet werden kann. Religionsneutral as possible. Das Ergebnis daraus sowie auch die ersten Anwendungen in der Praxis sind daher eine bizarre Einschränkung der Freiheit geworden, die so wohl niemand gewollt hat.
Allein die Erklärung, was nun seit dem 1. Oktober 2017 (an dem Tag ist im Übrigen gleichzeitig in Deutschland die Ehe für alle gesetzlich in Kraft getreten) erlaubt, verboten und vor allem eine Grauzone ist, lässt bereits vermuten, dass es zu großen Problemen kommen kann. Daher ein Blick auf die offizielle Grafik des BM.I – Bundesministerium für Inneres in Österreich:
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(Bild: BMI)
Im Bundesgesetz über das Verbot der Verhüllung des Gesichts in der Öffentlichkeit (Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz – AGesVG) lautet es also:

Wer an öffentlichen Orten oder in öffentlichen Gebäuden seine Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllt oder verbirgt, dass sie nicht mehr erkennbar sind, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 150 Euro zu bestrafen. Die Verwaltungsübertretung kann durch Organstrafverfügung gemäß § 50 VStG in der Höhe von bis zu 150 Euro geahndet werden. Öffentliche Orte oder öffentliche Gebäude sind Orte, die von einem nicht von vornherein beschränkten Personenkreis ständig oder zu bestimmten Zeiten betreten werden können, einschließlich der nicht ortsfesten Einrichtungen des öffentlichen und privaten Bus-, Schienen-, Flug- und Schiffsverkehrs.

 

Erlaubt – Verboten

Die Bereiche oben und unten in der Grafik sind für jeden Laien verständlich: Solange das Gesicht frei bleibt, ist alles in Ordnung. In Rot sind natürlich Burka und Niqab dargestellt, daher im öffentlichen Raum in Österreich verboten. Klar, darum ging es in Wirklichkeit ja auch, wir müssen uns hier nichts vormachen, denn das Gesetz zielt in erster Linie auf muslimische Frauen ab.
Das Problem sind jedoch nun die Kollateralschäden, also die krampfhafte Umsetzung für den säkularen Bereich, damit das Gesetz eben überhaupt auf den Weg gebracht werden konnte. Hier sehen wir mit Grau markiert teilweise mehr oder weniger alltägliche Situationen. Natürlich läuft nicht jeder von uns täglich als Clown über die Straßen (naja… also geschminkt und maskiert…), aber speziell ein Schal oder ein Tuch kann durchaus vorkommen. Genau dafür muss das Gesetz nun Schlupflöcher bieten, die es eben dem christlichen Bürger erlaubt, von diesem Gesetz unberührt zu bleiben. Dazu wurde in § 2 Abs. 2 AGesVG festgehalten:

Ein Verstoß gegen das Verhüllungsverbot gemäß Abs. 1 liegt nicht vor, wenn die Verhüllung oder Verbergung der Gesichtszüge durch Bundes- oder Landesgesetz vorgesehen ist, im Rahmen künstlerischer, kultureller oder traditioneller Veranstaltungen oder im Rahmen der Sportausübung erfolgt oder gesundheitliche oder berufliche Gründe hat.

So darf man schon als Clown auf die Straße, wenn es sich eben um eine Brauchtumsveranstaltung handelt. Auch der Schal vor dem Gesicht geht in Ordnung, wenn es denn auch kalt genug ist. Die (farblich auch so dargestellte) Grauzone muss letztendlich dann auch so interpretiert werden können, dass genug Spiel da ist. Doch wer interpretiert denn nun diese Grauzone? Ganz klar, das muss in erster Instanz natürlich die Exekutive machen, die dann im öffentlichen Raum auch für die Einhaltung des neuen Gesetzes zuständig ist.
Daher soll auch die Vorfreude auf die nun folgenden Absätze nicht zu Unrecht entstanden sein, denn tatsächlich…
 

Die Polizei, dein Freund, Brauchtumsforscher und Meteorologe!

An dieser Stelle: Ich bin grundsätzlich ein Polizeifreund, habe auch beruflich täglich mit der Polizei zu tun und veröffentliche auch täglich Inhalte, die der Polizei zur Unterstützung dienen. Daher wird es jetzt nicht zu einem Polizeibashing kommen, sondern soll eher zeigen, in welche absurde Situationen dieses Gesetz führt und auch die Beamten vor Ort bringt.
Es begann bereits damit, dass die Landespolizeidirektion Niederösterreich ZUNÄCHST Halloween nicht als Brauchtum anerkannte und somit ankündigte, das Gesetz durchzusetzen. Wäre vielleicht mal die ideale Lösung für Eltern gewesen, ihre Kinder für eine Nacht loszuwerden, denn so ein Kind ohne Ausweis, dessen Identität nicht festgestellt werden kann, es dann noch trotz Abmahnung die strafbare Handlung fortsetzt, indem es sich weigert, die Verhüllung zu entfernen oder versucht, die Tat zu wiederholen, könnte von einem Polizeibeamten auf die Polizeistation gebracht werden. Also sturmfrei für die Eltern an Halloween? (Anmerkung: ironisch gemeint)
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(Screenshot: Twitter)
Nein, natürlich nicht sturmfrei, denn das Bundesministerium für Inneres hat dann via Twitter recht zügig auf die Auslegung der Landespolizeidirektion Niederösterreich reagiert und somit wohl abertausende Halloweenpartys gerettet, indem man kurzweg Halloween als ein weitläufig traditionelles österreichisches Brauchtum anerkannt hat. Glück gehabt.
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(Screenshot: Twitter)
Halloween ist demnach nun ein österreichischer Brauch. Die berühmten Wiener Pferdemasken-Musikanten wiederum mussten am letzten Donnerstag (5. Oktober 2017) unverhüllt spielen, da sie eine Belehrung durch die Polizei erhalten haben. Wie genau diese Belehrung aussah, ist nicht bekannt. Einer der Pferdemasken-Musikanten gab gegenüber „Wien Heute“ die Belehrung mit den Worten „Die Maske ist verboten. Wenn wir noch einmal (gemeint: mit Maske) spielen, gibt es eine Strafe.“ wieder. Inwiefern das zutrifft, ist offen, denn von Seiten der Polizei sagte man darauf, dass die Belehrung dahin ging, dass sie WÄHREND der künstlerischen Darbietung die Masken tragen dürfen, jedoch nicht davor oder danach.


Etwas weniger Glück hatte jedoch eine Radlerin in Wien, die einen Gratiswetterdienst der Polizei bekommen hat. Obschon die Polizei ankündigte, mit Fingerspitzengefühl dieses Gesetz umsetzen zu wollen, so müssen sie am Ende natürlich schon eine Entscheidung treffen. Und wie es so schon österreichisch „Vurschrift is Vurschrift“ lautet, geht man auch als Polizist am Ende natürlich (und verständlicherweise) auf Nummer „sicher“, wenn man sich eben an die Vorschrift hält.
Und so kam es wie es kommen musste: Eine Radlerin wurde in Wien angehalten, weil sie während der Fahrt zum Schutz vor der Kälte einen Schal über dem Mund trug. Ich zitiere an dieser Stelle aus der österreichischen Zeitung Der Standard:

Da habe sie ein Polizist aufgehalten mit den Worten: „Nehmen Sie den Schal runter.“ – „Wieso? Es ist kalt.“ – „Es ist nicht kalt, nehmen Sie ihn runter.“ Die Amtshandlung habe mit einer Abmahnung geendet.

Auch wenn das im ersten Moment recht amüsant klingt, so trägt es doch einen mehr als bitteren Beigeschmack mit sich, denn bei voller Durchsetzung hätte die Polizei durchaus diese Situation mit 150 € Strafe ahnden können.
Und nun kommt die Tragweite des Gesetzes und auch der Grauzoneninterpretation zum Vorschein: Als Bürger ist man an dieser Stelle wohl zunächst grundsätzlich der interpretativen Auslegung der Polizei unterlegen, selbst wenn es um Temperaturen geht. Was dem Gesetzeshüter zu warm, kann dem Bürger zu teuer. So in der Art. Es wird wohl darauf hinauslaufen, dass eine Reihe der Erstinstanzinterpretationen vor dem VfGH oder gar dem EGMR landen.
Die Radlerin kam jetzt zwar mit einer Abmahnung davon (es ist jedoch immer unangenehm, von der Polizei zurechtgewiesen zu werden, speziell dann, wenn man nun wirklich nichts gemacht hat), an anderer Stelle endete es jedoch mit einer Anzeige. Und das ist jetzt kein Scherz:
 

Hai angezeigt!

Ohne große Erklärungen, sondern einfach nur ein Blick auf die Statusmeldung auf Facebook geworfen:

Ein Promo-Mitarbeiter, der ein Hai-Kostüm trug, musste aufgrund des Verhüllungsverbots nun die Hai-Maske abnehmen. Dazu gab es eine Anzeige. Der Mann war Teil einer Promo-Aktion vor einem neueröffneten McShark-Geschäft in der Wiener Innenstadt. Ist natürlich nun für den Shop eine nette Promo im Nachhinein, jedoch insgesamt auch hier bedenklich, da der junge Mann seine beruflichen Pflichten ausübte.
Wie mittlerweile von der Polizei bekanntgegeben, handelten diese nicht aus Eigeninitiative, sondern wurden zu dem Ort durch einen anonymen Dritten gerufen, der durch den Hai das Gesetz gebrochen sah. Man kann eventuell sogar davon ausgehen, dass der Anrufer ein Gegner des Gesetzes ist und die Absurdität damit unterstreichen will, da die Polizei ja eingreifen muss.
* Noch bedenklicher wird diese Situation, wenn man parallel die Meldung von leadersnet.at hinzuzieht, in der nicht unbegründet davon ausgegangen wird, dass die Promo-Firma vielleicht selbst die Polizei einschaltete, um einen Skandal zu inszenieren. Das macht die Situation nicht besser, sondern gar schlimmer: die Unausgewogenheit des Gesetzes, sowie die noch nicht durchweg einheitliche Handlungsweise der Polizei wäre dadurch ausgenutzt worden und zeigt somit, wie manipulativ dieses Gesetz angewendet werden kann (*Zusatz vom 10.10.2017).
Wie auch immer, der junge Mann sollte dadurch keinen Schaden erleiden. McShark als Auftraggeber gab via Facebook bekannt, dass sie die Verantwortung dafür tragen werden.

Liebe DiskutantInnen,
bevor es hier zu Missverständnissen kommt:
die Anzeige ging natürlich direkt an unser Unternehmen und nicht an den Promoter selbst und wir tragen auch die Verantwortung dafür.
Schönen Abend,
euer McSHARK Team

 

So wollte das wohl niemand!

Nun sind diese Interpretationen in der Tat streitbar, denn gerade der Hai hätte in Ausübung seiner beruflichen Pflicht laut § 2 Abs. 2 AGesVG geschützt sein müssen sowie auch die Pferdemasken-Musikanten jedem Wienbesucher und den Wienern sowieso bekannt sind und zumindest genauso traditionell für Wien sind wie das Halloweenfest an sich für Österreich.
So ganz nebenbei hat auch die Wiener Polizei ein Maskottchen, und zwar den Polizeibär Kasimir. Dieser muss ebenso aufpassen, darf er seine Kopf-Kostümierung nun nicht mehr auf dem Weg ZUM Veranstaltungsort tragen und auch nicht mehr auf dem Heimweg. Nur noch während der Veranstaltung.
Schwieriger wird es so wie im Falle der Radlerin sein, die tatsächlich dem Wohlwollen der Temperaturfühligkeit unterlegen ist. Gar schwieriger wird es für das Tragen eines medizinischen Mundschutzes sein: Wer kein Attest vorlegt, dürfte sich strafbar machen. Ähnliches gilt dann wohl auch für einen Schal. Fraglich wird es sein, wie ein abgedunkeltes Visier bei Helmen gilt (die Sicherheit wird dadurch nicht beeinträchtigt, wenn das Visier von außen klar ist). Ab wann ist Wind so stark, dass man den eigenen Mund verhüllen darf, welche Feste werden in Zukunft als österreichisches Brauchtum angesehen?
Die Burka und den Niqab dürfte man nun von Österreichs Straßen verdrängt haben (ob nun einige Frauen ihre Wohnung nicht mehr verlassen *dürfen*?), jedoch haben die Bürgerinnen und Bürger diesen Preis der vermeintlichen neuen Sicherheit mit der Einschränkung ihrer eigenen Rechte bezahlt. Daher stellt sich auch unweigerlich die Frage: War es das wert?

Ersterscheinung auf Ruhrbarone.de am 09.10.2017

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