Härtere Strafen bei Kindesmissbrauch

Autor: Claudia Spiess

Härtere Strafen bei Kindesmissbrauch
Härtere Strafen bei Kindesmissbrauch

Nachdem in Münster ein Fall schweren sexuellen Missbrauchs mehrere Kinder bekannt wurde, machte die Union Druck und forderte Strafrechtsänderungen.

Härtere Strafen bei Kindesmissbrauch – Das Wichtigste zu Beginn:

Bundesjustizministerin Lambrecht schwenkte nun um und möchte härtere Strafen in Kindesmissbrauchs-Fällen. Derartige Straftaten sollen als Verbrechen und nicht mehr als Vergehen eingestuft werden.

Kindesmissbrauch als Verbrechen einstufen

Kindesmissbrauch soll nun als Verbrechen eingestuft und die Strafen bei Kinderpornografie erhöht werden. Laut Strafgesetzbuch gilt als Verbrechen eine Straftat, die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe belegt wird.

Der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) verglich Kindesmissbrauch sogar mit Mord. Gegenüber dem RND sagte er:

„Für mich ist sexueller Missbrauch wie Mord. Damit wird das Leben von Kindern beendet – nicht physisch, aber psychisch. Wenn die Herstellung und Verbreitung von Missbrauchsbildern immer noch genauso bestraft wird wie Ladendiebstahl, dann fehlt mir dafür jedes Verständnis. Dann interessiert mich auch nicht mehr, ob das rechtssystematisch richtig oder falsch ist. Das ist mir wurscht.“

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Lambrecht schwenkt um

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte für das Zurückweisen der Forderungen massiv Kritik geerntet. Nun schwenkt sie um:

„Taten wie der schreckliche Fall in Münster sind schwere Verbrechen. Hier gelten die höchsten Strafen, die das deutsche Recht kennt. Wer Kinder körperlich schwer misshandelt, wird mit bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe bestraft. Außerdem kann bereits bei Ersttätern Sicherungsverwahrung angeordnet werden.” Lambrecht fährt fort, man müsse “das ganz klare Signal aussenden, dass unsere Gesellschaft sexuellem Missbrauch von Kindern mit aller Kraft entgegentritt.“

Auch will sie härtere Strafen für Fälle, die unter sexuellen Missbrauch fallen, aber nicht mit körperlicher Gewalt oder Misshandlungen einhergehen.

„Das sind zum Beispiel Berührungen von Kindern in sexueller Weise. Im Gesetz muss ganz klar zum Ausdruck kommen, dass es sich hierbei ohne Wenn und Aber um Verbrechen handelt”, so Lambrecht.

Gesamtkonzept

Lambrecht sieht ein Gesamtkonzept vonnöten. Angefangen von mehr Präventionsarbeit bis hin zu optimaler Ausstattung von Jugendämtern, Polizei und Justiz.

Auch will sie, dass Täter, die mit Kinderpornografie Geld verdienen, härter bestraft werden.

„Es ist ein abscheuliches Verbrechen, mit dem Missbrauch von Kindern Geld zu machen – und muss mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden können“

Sie vertritt die Meinung, dass Kinderpornografie immer mit Kindesmissbrauch verknüpft sei. Kinder leiden ein Leben lang daran.

Kritische Stimmen

Michael Bertrams, früherer Präsident des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen äußert Bedenken bezüglich der Anhebung des Mindestrafmaßes. Seiner Meinung nach würde eine höhere Strafandrohung Täter nicht abschrecken. Die Furcht vor der Entdeckung jedoch sehr wohl. Er sieht die Entscheidung kritisch, da dadurch in puncto Prävention nichts gewonnen sei. Bertrams plädiert außerdem für vermehrten Einsatz Künstlicher Intelligenz im „Darknet“.

Die Frankfurter Rundschau schreibt, dass die Debatte über härtere Strafen von den einzigen Mitteln ablenke, die nach Expertenmeinungen helfen: Bessere Ausstattung für Jugendhilfe, mehr gesellschaftliche Aufmerksamkeit, stetige Weiterbildung in den Behörden für die Früherkennung von Missbrauch.

Quellen: RTL / Redaktionsnetzwerk Deutschland / Presseportal Kölner Stadt-Anzeiger / Presseportal Frankfurter Rundschau
Artikelbild: Shutterstock / rawf8 / Eakachai Leesin
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