Mit Google Family Link begleiten und verwalten Sie die Handynutzung Ihres Kindes. Unser Contentpartner von „Saferinternet“ zeigt auf, wie man die kostenlose App einrichtet.

Aber zunächst einmal: Was ist Google Family Link?

Google Family Link ist eine kostenlose App, mit der Sie die Nutzung von Android-Geräten (Handy und Tablet) durch Ihr Kind begleiten können. Mit Google Family Link können Sie unter anderem festlegen, auf welche Inhalte Ihr Kind zugreifen kann, den Standort verfolgen und tägliche Nutzungszeiten vorgeben.

Es fällt somit unter die Kategorie technischer Kinderschutz, wobei es Ihnen überlassen bleibt, wie streng Sie die Einstellungen vornehmen, und ob Sie Ihr Kind damit überwachen oder lediglich vor unerfreulichen Inhalten bewahren wollen.

Hier geht’s zum aktuellen Privatsphäre-Leitfaden für Google Family Link!

Hinweis: Um ein Android-Gerät nutzen zu können, benötigt Ihr Kind zwangsläufig ein Google-Konto

Kinder unter 13 Jahren dürfen nur in Begleitung einer erwachsenen Person ein Google-Konto nutzen. Daher wird Google Sie bei der Einrichtung eines Google-Kontos für Ihr Kind dazu auffordern, Google Family Link zu nutzen. Google Family Link ist eine App für Android-Geräte. Hat Ihr Kind ein iPhone, ist Bildschirmzeit von Apple die bessere Wahl. Wenn Sie ein iPhone und Ihr Kind ein Android-Gerät haben, können Sie Google Family Link problemlos nutzen.

Nachtrag / Hinweis: Android-Geräte lassen sich, unter Verzicht auf Nutzung von Google-DIENSTEN, ohne Google-Konto betreiben, auch wenn Google das Gegenteil behauptet! Siehe dazu „ANDROID SMARTPHONE GOOGLE-FREI EINRICHTEN

Per App Regeln für die Handynutzung festlegen

Mit Google Family Link können Sie die Dauer der Handy- und Appnutzung festlegen. Ist das Zeitlimit erreicht, können das Gerät bzw. bestimmte Apps nicht mehr genutzt werden. Ihr Kind kann dann nur mehr Anrufe tätigen oder empfangen – dadurch ist sichergestellt, dass Ihr Kind Sie auch in Notfällen erreichen kann!

Sie können für jeden Wochentag individuell entscheiden, wie viel Zeit Ihr Kind am Handy verbringen darf. Auch Zeitspannen, in denen das Gerät gar nicht genutzt werden darf (z. B. in der Nacht), können Sie festlegen.

Weiters können Sie entscheiden, welche Apps Ihr Kind wie nutzen darf. Muss Ihr Kind Sie fragen, wenn es eine App herunterladen möchte? Dürfen nur Apps mit einer bestimmten Altersvorgabe heruntergeladen werden? Welche Apps dürfen immer verwendet werden und welche nur für eine bestimmte Zeit?

Für eine reibungslose Mediennutzung empfiehlt es sich, gemeinsam mit Ihrem Kind Familienregeln aufzustellen – technische Kinderschutzanwendungen sollten, dazu lediglich ergänzend genutzt werden. Hier finden Sie eine Orientierung, um sinnvoll über Nutzungszeiten zu entscheiden.

Bestimmte Inhalte sperren

Nehmen Sie inhaltliche Einschränkungen vor und schützen Sie Ihr Kind vor ungeeigneten Inhalten. Filtern Sie anstößige Suchergebnisse und Websites mit sexuell expliziten und gewalttätigen InhaltenBlockieren Sie bei Bedarf auch einzelne Websites. Bedenken Sie aber, dass Filter keinen hundertprozentigen Schutz vor ungeeigneten Inhalten bieten. Bleiben Sie daher mit Ihrem Kind im Austausch und bereiten Sie es auch auf problematische Inhalte vor.

Standort abrufen

Mit Google Family Link können Sie auch den Standort Ihres Kindes abrufen. Verfolgen Sie den Standort Ihres Kindes aber nicht ohne sein Wissen, denn das gefährdet Ihre gute Vertrauensbasis. Verlassen Sie sich nicht vollkommen auf die Ortungsfunktion, denn diese kann fehlerhaft sein oder bei schlechtem Empfang ausfallen. Besprechen Sie auf jeden Fall, wie Ihr Kind Sie über seinen Aufenthaltsort informieren kann – z. B. dann, wenn Ihr Kind nach der Schule spontan zu Freund:innen gehen möchte.

Google Family Link ermöglicht es Ihnen, grundlegende Einstellungen für Apps vorzunehmen. Schärfen Sie am Gerät Ihres Kindes nach. In unseren Privatsphäre-Leitfäden für YouTubeYouTube KidsWhatsAppTikTok und Co. finden Sie Schritt-für-Schritt-Anleitungen für detaillierte Sicherheitseinstellungen.

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Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
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