(Update) – Gesucht wird: Christoph Egger! Ein von einem Nutzer selbst erstelltes Bild macht die Runde.

Autor: Tom Wannenmacher

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UPDATE 7.3.2014: Von unserem Kooperationspartner “KOBIK” (Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität) haben wir soeben die Information bekommen, dass Christoph Egger in Berlin gefasst wurde.

Aufhebung Fahndungsaufruf

Basel, 7. März 2014. Der am 3. März 2014 publizierte Fahndungsaufruf nach Christoph Egger, geb. 04.08.1967 wird per sofort aufgehoben. Christoph Egger konnte am Abend des 6. März 2014 in Berlin/D durch die lokalen Behörden angehalten werden. Er wird nun dem Straf- und Massnahmenvollzug Basel-Stadt zugeführt. (Verweis: http://www.jsd.bs.ch/mitteilungen.htm?newsid=10709#10709)
Laut 20mic.ch kommt er in Untersuchungshaft, bevor über weitere Maßnahmen entschieden werden!

Um was ist es gegangen?

Ein von einem User selbst erstelltes Bild macht im Moment auf Facebook die Runde. Wie so oft ohne Quellenangabe einer offiziellen Stelle oder eines offiziellen Verweises.

Um dieses Bild handelt es sich:

image

Unsere Recherche ergab, dass es sich um keinen Fake handelt.

Auf der Webseite “POLIZEI SCHWEIZ” findet man einen offiziellen Fahndungsaufruf dazu:

03.03.2014 Basel BS – Fahndungsaufruf Christoph Egger

Autor/Quelle: Basel BS
Seit Mittwoch, 12. Februar 2014, ist folgende Person nicht mehr in die Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel (UPK) zurückgekehrt: Christoph Egger, geb. 04.08.1967
Herr Egger war nach einem rechtskräftigen Urteil in der UPK zu einer stationären Behandlung untergebracht. Er kehrte nach einem bewilligten Ausgang auf dem Klinikareal nicht mehr zurück. Die unmittelbar nach der Entweichung eingeleitete Fahndung nach Herrn Egger verlief bis dato erfolglos. Herr Egger hat sich durch sein öffentliches Bekenntnis zu seiner Verurteilung einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht. Ebenso hat er seine Behandlung öffentlich kommentiert. Aufgrund dieses Bekanntheitsgrads besteht die Möglichkeit, dass er in der Öffentlichkeit erkannt wird. Personen, die Angaben zum Aufenthaltsort von Herrn Egger machen können, sind gebeten, sich an die nächste Polizeidienststelle oder an die Notruf-Nummer 117 zu wenden.

Verweis: http://www.polizei-schweiz.ch/ger_details_48361/Basel_BS_-_Fahndungsaufruf_Christoph_Egger.html

ZUSATZINFO VON UNSEREM KOOPERATIONSPARTNER “KOBIK”

Personen, welche Angaben zum Aufenthaltsort von Christoph Egger machen können, sind gebeten, sich an die nächste Polizeidienststelle, die Notruf-Nummer 117 (nur von der Schweiz aus) oder online (via Meldeformular oder Facebook) an die Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (KOBIK) zu wenden

An dieser Stelle möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass Nutzer bitte KEINE SELBSTERSTELLTEN IMAGES erstellen bzw. diese VERÖFFENTLICHEN!

Auch wenn gesuchte- oder vermisste Personen gefunden wurden, ist es so, dass diese SELBSTERSTELLTEN Statusbeiträge noch JAHRE im NEZT herumschwirren!

Private Fahndungsaufrufe auf Facebook. Warum diese strafbar sein können!

Facebook-Nutzer spielen gerne Ermittler. Viele veröffentlichen und teilen eigenständig Fahndungsaufrufe, ohne dass sie sich erkundigen, ob es sich um tatsächlich aktuelle Fälle handelt und ob sie ÜBERHAUPT rechtmäßig handeln! “Juristen warnen davor, denn private Fahndungsaufrufe bei Facebook können schnell Straftatbestände erfüllen oder nach sich ziehen. In diesem Bericht möchten wir einige Punkte herausheben sowie auf diverse Seiten verweisen, die dieses Thema eingehender behandeln.

Das müsst ihr zu Fahndungsaufrufen bei Facebook wissen:

  • Nur Strafverfolgungsbehörden dürfen nach Personen öffentlich fahnden.

In aller Deutlichkeit:  Private Fahndungsaufrufe können zu einer Strafbarkeit führen.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit entstehen zumindest zivilrechtliche Ansprüche.

  • Auch Straftäter, ganz zu schweigen von Tatverdächtigen oder Personen, gegen die nicht einmal ermittelt wird(!), haben Persönlichkeitsrechte. Darüber kann sich niemand per eigener Meinung hinwegsetzen.
  • Diese Persönlichkeitsrechte dürfen nur unter ganz bestimmten Umständen aufgeweicht werden. Voraussetzungen, die in den deutlich seltensten Fällen greifen.
  • Auch Kinder und Jugendliche haben Persönlichkeitsrechte, die nicht durch private Fahndungen verletzt werden dürfen (Bilder angeblich gesuchter Kinder, kranke Kinder, etc.).
  • Wer Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt, muss mit teuren Abmahnungen, Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen rechnen und erfüllt u.U. Straftatbestände.

Näheres zu diesen Hinweisen findet ihr unter den folgenden Links zum Thema

“Zulässigkeit von privater Fahndung über Facebook bei schweren Straftaten”

Link zum Artikel von: COMPUTERBETRUG.DE
>> http://www.computerbetrug.de/2012/04/jurist-warnt-private-fahndungsaufrufe-bei-facebook-sind-verboten-6096/

Link zum Artikel von: WILDE BEUGER SOLMECKE RECHTSANWÄLTE
>> http://www.wbs-law.de/internetrecht/aufruf-zur-lynchjustiz-uber-facebook-25137/
>> http://www.wbs-law.de/internetrecht/zulassigkeit-von-privater-fahndung-uber-facebook-bei-schweren-straftaten-21136/

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