Gerechtfertigte Abmahnungen oder Abzocke? – welche Gefahren für Unternehmen bei der eigenen Internetseite drohen

Die eigene Webseite ist für die meisten Unternehmen inzwischen unverzichtbar, kann jedoch teure Probleme verursachen. Nicht nur müssen Sie die rechtlichen Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) oder Mediengesetzen einhalten, sondern ebenfalls auf Betrugsversuche durch gefälschte Abmahnungen achten.

Autor: Tom Wannenmacher

Gerechtfertigte Abmahnungen oder Abzocke? – welche Gefahren für Unternehmen bei der eigenen Internetseite drohen
Gerechtfertigte Abmahnungen oder Abzocke? – welche Gefahren für Unternehmen bei der eigenen Internetseite drohen

Wichtige Informationen zur Rechtslage für die eigene Internetseite und den möglichen Gefahren schauen wir uns hier an.

Internetseiten von Unternehmen durch DSGVO im Fadenkreuz von Anwälten

Während bei Privatpersonen häufig Phishing und Fake-E-Mails im Mittelpunkt stehen, hat sich der Fokus vieler Unternehmen in der Vergangenheit auf Hackerangriffe konzentriert. Mit der Einführung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung, die seit 2018 für Österreich und Deutschland als Mitgliedsländer gilt, gehören aber wohl Verstöße gegen die DSGVO zu den häufigsten digitalen Problemen. Trotz 99 Artikeln der Verordnung und mehr als 4 Jahren seit dem Inkrafttreten gibt es immer noch viele Unsicherheiten bei Firmen, was erlaubt und was verboten ist. Doch nicht nur die DSGVO kann zu teuren Abmahnungen führen, sondern auch Urheberrechtsverstöße oder der Verzicht auf ein Impressum bergen Gefahren.

Für welche Verstöße werden echte Abmahnungen versendet?

Urheberrechtsverstöße

Verstöße gegen das Urheberrecht bei Bildern und Videos sind in den Medien kaum noch im Fokus, präsentieren aber weiterhin eine teure Gefahr für Unternehmen. Wenn Sie auf Ihrer Webseite geschützte Inhalte ohne Zustimmung des Rechteinhabers einbinden, werden Sie schnell zur Kasse gebeten. Dies trifft auch zu, wenn Sie gar nicht wussten, dass es sich um urheberrechtlich geschützte Inhalte handelt.

Verstoß gegen Impressums- oder Datenschutzerklärungspflicht

Für kommerzielle Websites ist eine Impressums- oder Offenlegungspflicht nach § 25 Mediengesetz in Österreich bzw. nach § 5 Telemediengesetz in Deutschland zu beachten. Bei fehlenden Informationen zum Betreiber der Webseite, Kontaktdaten oder einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kann es teuer werden. Das Impressum oder die Datenschutzerklärung müssen vollständig sein, um kein Abmahnrisiko darzustellen.

Falsche Implementierung von E-Mail-Marketing

Der eigene Newsletter kann je nach Branche als sehr nützliches Werkzeug für eine bessere Kundenbindung und leichte Vermarktung neuer Produkte dienen. Für das E-Mail-Marketing müssen Sie allerdings die rechtlichen Voraussetzungen beachten, um keine teuren Strafen nach DSGVO und anderen wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen zu riskieren. Eine vorherige Einwilligung mit Double-Opt-in ist zum Beispiel unverzichtbar, wenn Sie sich per E-Mail an neue und bestehende Kunden wenden möchten.

Verstöße gegen den Datenschutz

Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung beinhalten häufig die unerlaubte Weitergabe von persönlichen Daten, wozu bereits eine nicht anonymisierte IP-Adresse gehört. Es liegt an Ihnen, die Weitergabe dieser Daten zu unterbinden, zu anonymisieren oder die Einwilligung des Besuchers vor der Weitergabe einzuholen. Die Verstöße können alle Bereiche betreffen, die auf externe Anbieter zurückgreifen. So läuft in Österreich aktuell eine Abmahnwelle gegen die falsche Einbindung von Google Fonts, bei der die IP-Adresse des Besuchers durch das Herunterladen einer Schriftart an den Server von Google weitergeleitet wird.

Vorsicht vor Betrugsversuchen

Obwohl bestimmte Strafen durch die aktuelle Gesetzeslage in Österreich und der EU gerechtfertigt sind, gibt es zusätzliche Betrugsversuche, die sich die Angst vor Abmahnungen zunutze machen möchten. Bei diesen „Scams“ wird versucht, die Betroffenen schnell zur Zahlung zu bewegen und eine Kooperation mit möglichst bedrohender Wortwahl zu erzwingen. Auf eine Begleichung von Forderungen sollten Sie vor allem verzichten, wenn Sie lediglich per E-Mail kontaktiert werden. Verlangen Sie in diesem Fall eine postalische Forderung, um diese genau überprüfen und eventuell mit einem Anwalt besprechen zu können. Gleiches gilt für einen Kontakt über andere Internet-Plattformen, zum Beispiel WhatsApp oder Facebook.

Viele Betrugsversuche mit ungerechtfertigten Abmahnungen können Sie außerdem mit einer Suche im Internet entlarven. Suchen Sie dort nach der Anwaltskanzlei, die auf dem Briefkopf abgedruckt ist, und nach dem entsprechenden Gesetz oder der Bestimmung, gegen die Ihre Webseite angeblich verstößt. Bei vielen Betrugsversuchen gibt es über Webseiten wie mimikama.org bereits Berichte darüber, ob es sich um falsche Abmahnungen handelt. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie die Forderung ebenfalls von den Anwälten auf ihre Richtigkeit überprüfen lassen. Beachten Sie allerdings, dass eine private Rechtsschutzversicherung Fälle, die Ihr Unternehmen betreffen, in der Regel ablehnt.

So schützen Sie sich vor echten Abmahnungen

Zuverlässigen Partner für die Erstellung der Webseite nutzen

Für einen zuverlässigen Schutz vor Abmahnungen gilt es vor allem, die aktuell geltenden Bestimmungen von DSGVO, Mediengesetzen und Co. einzuhalten. Dies funktioniert am besten, falls Sie die Webseite von einem Experten erstellen lassen. Wenn Sie nach einem erfahrenen Partner für Webdesign Graz suchen, bietet sich die Werbeagentur Rittler&Co an. Mit fast 20 Jahren Erfahrung und einer Up-to-date Garantie erhalten Sie dort für Ihre Internetseite in Österreich ein sehr gutes Leistungspaket. Die Mitarbeiter sind mit den „Best Practices“ für Internetseiten und der aktuellen Rechtsprechung vertraut, sodass viele Fallstricke bereits im Voraus vermieden werden.

Spezialisierten Anwalt für Internetrecht kontaktieren

Auf rechtliche Angaben des Webseiten-Entwicklers sollten Sie sich jedoch nur verlassen, wenn dieser mit einem erfahrenen Anwalt für Datenschutzrecht zusammenarbeitet. Denn weder dürfen Agenturen eine Rechtsberatung anbieten, noch sind in vielen Verträgen die Haftungsrisiken beim Befolgen der Ratschläge abgesichert. Lassen Sie sich deshalb auf jeden Fall von einem Anwalt für Internetrecht beraten, ob Ihre Webseite die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Manche Agenturen arbeiten dazu mit einer Kanzlei zusammen oder Sie können separat einen Rechtsbeistand beauftragen. Eine professionelle Beratung kann Ihnen teure Abmahnungen ersparen.

Bei wenig Geld auf Software-Baukästen zurückgreifen

Wenn Sie wenig Geld für die Erstellung Ihrer Homepage ausgeben möchten und dennoch eine möglichst hohe Rechtssicherheit suchen, können Sie die Baukästen von großen Hosting-Providern nutzen. Die Software-Anwendungen sind vielfach bereits so aufgebaut, dass Einsteiger weniger Fehler machen können und Sie mit ausführlichen Anleitungen durch die Erstellung einer Webseite geleitet werden. Warnmeldungen bei einem Verzicht auf das Impressum oder der Einbindung von fremden Bildern dürfen Sie in diesem Fall jedoch nicht erwarten. Für die Inhalte der Webseite sind am Ende Sie verantwortlich. Die Baukästen machen die Programmierung der Homepage lediglich einfacher und ersetzen nicht die Überprüfung durch einen Anwalt.

Für die Erstellung von Impressum oder Datenschutzerklärung können Sie außerdem auf kostenlose oder bezahlte Internet-Generatoren zurückgreifen. Dort geben Sie Informationen zu Ihrer Branche, Unternehmensform und den eingesetzten Diensten auf der Webseite an, woraus ein auf Ihr Unternehmen zugeschnittener Text für Impressum oder Datenschutzerklärung erstellt wird. Rechtssicher ist dies allerdings nur, wenn Sie die Daten für Ihre Homepage korrekt angegeben haben und die Grundlagen des Generators auf dem aktuellen Stand sind. Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt ausgeben möchten, erhöhen Sie mit Text-Generatoren von seriösen Anbietern jedoch die Chance, keine Fehler bei Impressum und Datenschutzerklärung zu machen.

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Google Fonts & Abmahnungen: Was wirklich problematisch ist!

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