Gekaufte Ware zurück geben – Wann ist das möglich?

Autor: Ralf Nowotny

Gekaufte Ware zurück geben - Wann ist das möglich?
Gekaufte Ware zurück geben - Wann ist das möglich?

Ob man nun was geschenkt bekommen hat oder selbst etwas gekauft hat – Eine Rückgabe oder Umtausch ist nicht immer so einfach möglich.

Gekaufte Ware zurück geben – Das ist nicht immer einfach so möglich

In Geschäften gibt es kein „Rückgaberecht“, eine Rücknahme geschieht aus reiner Kulanz, Ausnahme: Die Ware ist defekt.
Im Versandhandel ist dies einfacher, aber auch dort muss ausdrücklich erklärt werden, dass man die Ware nicht behalten will.

Tatsächlich gibt es so etwas wie ein „Rückgaberecht“ im normalen Handel überhaupt nicht! „Normal“ soll dabei heißen: Im Laden, im Geschäft, Kaufhaus usw. Falls das trotzdem möglich sein sollte, so geschieht es nur, weil das Geschäft von sich aus dazu bereit ist – aus reiner Kulanz, wie man so schön sagt.

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Es gibt kein Recht auf Rückgabe

Aber ein Recht auf Rückgabe hat man als Käufer nicht – der Kaufvertrag, den man einging, ist bindend. Und auch, wenn man nicht jedesmal irgendwo unterschreibt: Jeder Kauf ist zugleich auch ein Vertrag, den man nicht einfach so wieder rückgängig machen kann, bloß weil einem das, was man gekauft hat, plötzlich nicht mehr gefällt.

Allerdings hat man natürlich Rechte, wenn mit dem Produkt was nicht in Ordnung ist – die so genannten Gewährleistungrechte. Aber: Auch dann kann man es nicht gleich zurück geben …

Reparatur und Ersatz gehen vor

Hat man an einem Produkt was zu reklamieren, kann die Sache zwar durchaus damit enden, dass man sein Geld zurück bekommt, aber nicht sofort. Die Ansprüche eines Kunden bei einer Reklamation zünden nämlich in zwei Stufen.

Stufe eins: Käufer haben sozusagen erst mal die Wahl, ob sie eine Reparatur wollen oder ein anderes Exemplar des gleichen Produkts – die Rückgabe steht dabei noch nicht zur Debatte. In der Praxis ist es leider oft so, dass der Verkäufer diese Wahl übernimmt. Darf er eigentlich nicht, aber wer geht deswegen schon vor Gericht?

Natürlich gibt es auch Produkte, die man gar nicht reparieren kann – wenn ihr eine Dose Suppe oder Cola kauft, und die hat ein Loch, wird wohl kaum jemand versuchen, sie wieder zuzuschweißen. Wie auch immer, nehmen wir an, es wird der Ersatz gewählt, dann muss das neue Exemplar aber auch in Ordnung sein.

Zuerst solltet ihr dem Verkäufer sagen, was zu bemängeln ist und ihm mitteilen, bis wann ihr die einwandfreie Sache erwartet. Dabei sollte dem Verkäufer genug Zeit gelassen werden, um zu reparieren oder neu zu liefern. Wird innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht repariert oder nachgeliefert, dann könnt ihr den Kaufvertrag auflösen und das Geld zurück verlangen.

Legt ihr vorab nicht fest, innerhalb welcher Zeit der Verkäufer tätig werden soll, gilt folgendes: Wird Reparatur gewählt, hat der Verkäufer in der Regel zwei Versuche dafür – ist es nach der ersten Reparatur nicht o.k., gibt’s also immer noch keine Rückgabe. Wenn aber auch die zweite Reparatur versagt, dann zündet auch ohne Fristsetzung die zweite Stufe: Geld zurück!

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Ausnahme Versandhandel

Und doch existiert da etwas, das man „Rückgaberecht“ nennen könnte, aber nur im Versandhandel sowie bei einigen bestimmten Vertragsarten und Vertriebsformen (Geschäfte an der Haustür, am Arbeitsplatz oder am Telefon). Der richtige Name ist aber – Achtung, kleine juristische Spitzfindigkeit – Widerrufsrecht.

Bleiben wir mal beim Versand, womit sowohl Käufe per Katalog als auch Online-Shopping gemeint sind. Weil ihr hier die Ware ja nicht sehen und überprüfen könnt, bevor sie per Post ins Haus kommt, gibt es ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab dem Tag, an dem ihr eure Ware bekommen habt. So lange könnt ihr sie wieder ohne Angaben von Gründen zurück schicken.

Ob das Produkt in Ordnung ist oder nicht, ist dabei belanglos; ihr habt diese Rückgabemöglichkeit auf jeden Fall.

Nur zurück schicken reicht aber nicht: Ihr müsst ausdrücklich erklären, dass ihr die Ware nicht behalten wollt. Dazu füllt ihr einfach das Widerrufsformular aus, das euch der Händler bereitstellen muss. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen vom Widerruf (z.B. Lebensmittel) und ihr müsst unter Umständen das Porto selbst bezahlen. Das behandeln wir in einem anderen Artikel.

Blind zugreifen solltet ihr deswegen aber auch online lieber nicht: Zum einen sind 14 Tage schnell vorbei (man vergisst so was auch schon mal ganz gerne …), zum anderen kann es Porto kosten und ist mit Verpacken, Rennerei zur Post usw. auch relativ lästig. Und erst die Umweltbelastung …

So oder so gilt also: Think before you shop!

Quelle: Verbraucherzentrale NRW/checked4you
Artikelbild: Shutterstock / Von Arkhipenko Olga

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