Man muss nicht geimpft sein, um in Supermärkten einkaufen zu können!

Autor: Ralf Nowotny

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Falsch
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Okay, Impfgegner meiden „Mainstream-Medien“ wie der Teufel das Weihwasser. Ansonsten wüssten sie, dass man nicht geimpft sein muss, um einkaufen zu können.

Auf einem Sharepic wird behauptet, dass wir nicht länger in einem freien Land leben würden, da man nun immer einen Pass in der Tasche tragen müsse, der beweist, dass man geimpft wurde, um Zugang zu Supermärkten zu erhalten.

Um dieses Sharepic handelt es sich:

Die Behauptung über Impfungen und Supermärkte
Die Behauptung über Impfungen und Supermärkte

Der Text auf dem Sharepic:

„Wenn du einen Pass in deiner Tasche (oder auf deinem Handy) tragen musst, welcher beweist, dass dir ein Medikament injiziert wurde, um Zugang zu Supermärkten zu erhalten, um medizinisch behandelt zu werden oder um dich frei in der Gesellschaft bewegen zu können, dann lebst du nicht länger in einem freien Land und hast nicht länger die Macht über deinen eigenen Körper – und das sollte JEDEN beunruhigen, unabhängig von der politischen Einstellung oder medizinischen Entscheidungen.“

Die 3G-Regel gilt nicht für Supermärkte!

Am 10. August wurden in einer Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder unter anderem mehrere Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemiebeschlossen (siehe HIER, PDF-Datei).

Im Punkt 4 wird beschrieben, für welche Örtlichkeiten ab dem 23. August die 3G-Regel (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen) gilt. Personen, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, brauchen demnach einen aktuellen Schnelltest für folgende Orte:

Tests sind für diese Örtlichkeiten notwendig
Tests sind für diese Örtlichkeiten notwendig, Quelle: Bundesregierung
  • Zugang als Besucher zu Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie
    Einrichtungen der Behindertenhilfe
  • Zugang zur Innengastronomie
  • Teilnahme an Veranstaltungen und Festen (z.B. Informations-, Kultur- oder
    Sportveranstaltungen) in Innenräumen
  • Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (z. B. Friseur, Kosmetik,
    Körperpflege)
  • Sport im Innenbereich (z.B. in Fitness-Studios, Schwimmbädern oder
    Sporthallen)
  • Beherbergung: Test bei Anreise und zwei Mal pro Woche während des
    Aufenthalts

In den Regelungen steht nichts von Supermärkten, dort gilt lediglich eine Maskenpflicht!

Fazit

Die Behauptung, dass man nun geimpft sein müsse, um in Supermärkten einkaufen gehen zu können, ist falsch. Es ist auch sehr unwahrscheinlich, dass eine solche Regelung kommen wird, da Supermärkte zum Bedarf des täglichen Lebens gehören, während jedoch beispielsweise ein Besuch bei der Nagelpflege oder in einem Restaurant nicht überlebenswichtig für die Kunden sind.


Weitere Quelle: Correctiv
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