Faktencheck: Gehen Haushaltsgeräte heutzutage schneller kaputt?

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Autor: Annika Hommer

Viele Verbraucher haben das Gefühl, dass ein Gerät, sobald die Garantie erloschen ist, bald den Geist aufgibt.
Viele Verbraucher haben das Gefühl, dass ein Gerät, sobald die Garantie erloschen ist, bald den Geist aufgibt.

Wahr oder Fake? – Der Mythos des geplanten Verschleißes

Vermutlich haben auch Sie schon einmal davon gehört oder es selbst erlebt:
Haushaltsgeräte sind nicht mehr so haltbar, wie sie es früher waren. Viele Verbraucher haben das Gefühl, dass ein Gerät, sobald die Garantie erloschen ist, bald den Geist aufgibt. Gerüchten zufolge soll dies daran liegen, dass Hersteller ihre Produkte so konzipieren, dass sie nach einer absehbaren Zeit verschleißen und kaputtgehen (in der Fachsprache: geplante Obsoleszenz). Dadurch würde nicht nur der Verbraucher, sondern auch die Umwelt leiden, denn das Resultat ist ein Loch im Geldbeutel und eine Anhäufung von Schrott.

Nachweise schwer bis unmöglich

Aufgrund des hohen Aufwandes, der betrieben werden muss, um eine geplante Obsoleszenz nachweisen zu können, gibt es zu wenige Daten, um dies produkt- und herstellerübergreifend zu belegen. So muss eine Waschmaschine beispielsweise 9 Monate ununterbrochen in Betrieb sein, damit die Stiftung Warentest den Verschleiß von 10 Jahren Gebrauch simulieren kann.

Geplanter Verschleiß nicht zu beweisen

Im Rahmen einer großangelegten Studie des Umweltbundesamtes in Zusammenarbeit mit dem Öko-Institut und der Uni Bonn wurden Basisdaten gesammelt und zusammengeführt, um das Mysterium des eingebauten Verschleißes zu untersuchen. Hierzu wurden Nutzungs- und Lebensdauer von verschiedenen Haushaltsgeräte / Elektrogeräten und deren Ausfallursachen der Jahre 2004 bis 2012 analysiert. Hierdurch konnte nicht nachgewiesen werden, dass Hersteller gezielt Mängel in ihre Geräte einbauen, um deren Lebensdauer zu verkürzen. Was die Wissenschaftler jedoch feststellen konnten, ist dass der Anteil der Geräte, die innerhalb der ersten fünf Nutzungsjahre kaputt gehen von 3,5 auf 8,3% angestiegen sei. Dabei wiesen Produkte, die in der Anschaffung teurer waren, eine bessere Qualität und längere Haltbarkeit auf.

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Was spricht dagegen?

Um einen Verschleiß vorsätzlich einzubauen, müssten die Hersteller sicherstellen, dass dies weltweit an unterschiedlichen Standorten auf die gleiche Weise von Statten geht. Hinzu kommen jenseits der europäischen Grenzen, unterschiedliche Normen zum Tragen, was Garantien und Ersatzansprüche der Kunden betrifft. Da Effizienz und standardisierte Abläufe in der Herstellung heutzutage das A und O sind, wäre der Einbau einer jeweils länderspezifischen Sollbruchstelle mit deutlich höheren Kosten und einem enormen Mehraufwand verbunden.

Darüber hinaus bietet beinahe jedes Unternehmen seinen Kunden die Lieferung von Ersatzteilen eines Gerätes an. Die Erhältlichkeit dieser Teile richtet sich im Wesentlichen auch nach deren kalkulierter Haltbarkeit. Die Stiftung Warentest stellte hierzu fest, dass Ersatzteile für Geräte wie Staubsauger, Waschmaschinen, Kaffeeautomaten und Geschirrspüler „erfreulich lange“ vorrätig waren und die meisten Anbieter sämtliche Verschleißteile auf Anfrage liefern können.

Nicht nur Haushaltsgeräte betroffen

Besonders im IT-Bereich gibt es zahlreiche Beispiele für eine sogenannte funktionale Obsoleszenz. Das bedeutet, dass Produkte so hergestellt werden, dass beispielsweise Akkus nicht ausgetauscht oder Geräte zur Reparatur nicht geöffnet werden können. Auch das Einstellen von Updates für bestimmte Geräte fällt darunter. Dadurch werden Geräte langsamer, weniger funktional und der Verbraucher muss sich letzten Endes doch ein neues anschaffen.

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Ein Versprechen für Langlebigkeit

Gesetzesvorlagen und Anträge, die fordern, dass Hersteller dazu verpflichtet werden, die durchschnittliche Lebensdauer und Reparierbarkeit von Produkten auszuweisen, liefen hierzulande bislang ins Leere.
Manche Hersteller und Händler bieten seit einer Weile allerdings gegen Aufpreis eine Verlängerung des Garantieschutzes an. Ob dies lohnend ist, sollten Verbraucher in den jeweiligen Garantiebedingungen im Einzelnen prüfen.

Artikelbild: Shutterstock / Aleksandra Suzi / Animaflora PicsStock
Gastautorin: Annika Hommer von „“Irgendwas Mit Schreiben
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