Mit diesem Spielzeug können Fremde Kinder ausspionieren!

Autor: Tom Wannenmacher

Interaktives Spielzeug ist längst zur Realität geworden. Die Puppe „My friend Cayla“ weist aber gravierende Mängel bei Handhabung und Datensicherheit auf!

Sie hört auf den Namen Cayla! Sie nimmt Bilder sowie Geräusche auf und lädt die Daten ins Internet!  Es handelt sich um ein Kinderspielzeug. Es handelt sich um eine PUPPE! Bereits vor rund 4 Monaten haben wir bereits schon einmal darüber berichtet. Aufgrund erneuter Useranfragen über unserer Webseite greifen wir jedoch das Thema erneut auf. Cayla ist nicht irgendeine Puppe die nur sprechen kann.  Sie weiß Millionen Dinge, und sie hört nie auf zu lernen, denn die Puppe selbst ist direkt mit dem Internet verbunden. Des Weiteren hat Cayla neben einem Mikrofon noch eine Kamera und Sensoren eingebaut. Für die Bundesnetzagentur ist Cayla eigentlich ein „Spionagegerät“ und hat die Puppe bereits vom Markt genommen. Die Eltern wurden aufgerufen, die Puppe unschädlich zu machen!

Mitte Februar 2017  hat die Bundesnetzagentur Eltern dazu aufgefordert, die sogenannten “Cyala-Puppe” zu vernichten. Sollte man im Besitz solch einer Puppe sein, denn auch nur der Besitz selbst ist ab sofort verboten!

Hinweis: Die Bundesnetzagentur bestätigte der Süddeutschen Zeitung: Cayla ist eine „versteckte, sendefähige Anlage“ – und die sind laut Paragraph 90 des Telekommunikationsgesetzes verboten. Die Bundesnetzagentur ist für die Einhaltung des Gesetzes zuständig. In den vergangenen Wochen hat die Behörde Verkaufsstellen angeschrieben, damit sie die Puppe aus ihrem Angebot nehmen.

Was kann diese Puppe alles?

Stellen Kinder der Puppe eine Frage, verbindet sich diese per Bluetooth mit einer Mobiltelefon-App (normalerweise befindet sich das Mobiltelefon im Besitz eines Elternteils) und greift dann auf das Internet zu, um Antworten auf die Frage des Kindes zu finden. Dabei wird die Sprache aufgezeichnet und durch ein “Sprache-zu-Text”-Protokoll in eine Suchanfrage umgewandelt. Die gleiche Methode wird für “i-Que” verwendet.

Dabei kritisiert Forbrukerrådet Norge, dass man die Puppe durchaus als Headset für das Smartphone missbrauchen könne und die Nutzungsbedingungen gegen das EU-Recht verstoße.  So behalte sich der Hersteller “Vivid” das Recht vor, die Bedingungen später ohne das Wissen der Endverbraucher zu ändern, Daten für persönliche Werbung zu nutzen und diese an Dritte weiterzugeben, wo sie umfassend genutzt werden.

Hierbei werden Informationen nicht nur an die US-Firma geschickt, sondern auch in andere Länder.  Verbraucherverbände in Norwegen, Frankreich, Schweden, Griechenland, Belgien, Irland und den Niederlanden wollen laut Beuc Beschwerde bei nationalen Verbraucherschutz- oder Datenschutzbehörde einreichen.

Cayla verfügt über ein Mikrofon und eine Funk-Verbindung.

Man kann auf den ersten Blick nicht erkennen, dass die Puppe abhören und Daten weiterleiten kann! Sie stellt also quasi eine “Abhöranlage” dar und getarnte Gegenständen sind dem Gesetzt nach verboten bzw. illegal. Darunter fällt auch die Einfuhr, die Herstellung und der Vertrieb.

Ein Sprecher der Bundesnetzagentur sagt: „Es ist egal, was für ein Gegenstand das ist. Das kann auch ein Aschenbecher sein oder ein Feuermelder.“ In diesem Fall ist der Behörde zufolge außerdem die Bluetooth-Verbindung nicht gut genug vor Personen geschützt, die Gespräche abhören wollen.

Ebenfalls verboten ist nun der Besitz der Puppe.

Deshalb ruft die Bundesnetzagentur Eltern auf, „Cayla“-Puppen, die sie besitzen, zu vernichten. Sie bittet auch darum, einen „Vernichtungsnachweis“ auszufüllen, der auf Ihrer Webseite heruntergeladen werden kann.

Der norwegische Verbraucherverband Forbrukerrådet Norge zeigt diese Gefahr in einem Video auf:

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