Gefälschte Fahndungsmeldung nach einem SARS-CoV-2-Infizierten

Autor: Ralf Nowotny

Gefälschte Fahndungsmeldung nach einem SARS-CoV-2-Infizierten
Gefälschte Fahndungsmeldung nach einem SARS-CoV-2-Infizierten

Eine gefälschte Fahndungsmeldung der Polizei kursiert derzeit in sozialen Medien.

In jener offensichtlich gefälschten Fahndungsmeldung wird behauptet, dass ein Mann sich möglicherweise mit dem neuen Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert habe und nun deutschlandweit gesucht werde.

Da es sich dabei anscheinend um einen „Prank“ handelt, um die Person du diskreditieren, haben wir Name und Foto unkenntlich gemacht:

Die gefälschte Fahndungsmeldung
Die gefälschte Fahndungsmeldung

Der Text auf dem Bild lautet:

Brandanschlag in Celle

Die Mordkommission Hannover bittet um Mithilfe

Ein möglich Infizierter mit dem Coronavirus [NAME] wird Deutschlandweit gesucht

Die Polizei sucht nach einem Herren Namens [NAME], der Herr hat sich noch vor 2 Wochen im schwer infizierten Land Iran aufgehalten.
Und ist laut unserer Information in Celle gemeldet, aber wir haben den Herren in seinem gemeldeten Wohnsitz nicht erreichen können.“

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Eklatante Logik-, Grammatik- und Rechtschreibfehler in der Fahndungsmeldung

Es ist durchaus verständlich, wenn jener gefälschte Fahndungsaufruf von Leuten geteilt wird, die selbst der Rechtschreibung nicht allzu mächtig sind, da diesen die Fehler eher weniger auffallen, jedoch hinkt die Logik der Meldung schon arg!

So beginnt die Fahndungsmeldung mit „Brandanschlag in Celle“, jedoch hat der restliche Text nichts damit zu tun. Stilistisch ist der Text ohnehin nicht wie der einer üblichen Fahndungsmeldung der Polizei aufgebaut, die holprige Rechtschreibung und teilweise willkürliche Großschreibung mancher Worte machen diese gebastelte Fahndungsmeldung endgültig unglaubwürdig.

Das müsst ihr über private Fahndungsaufrufe wissen:

  • Nur Strafverfolgungsbehörden dürfen nach Personen öffentlich fahnden.
  • Auch Straftäter, ganz zu schweigen von Tatverdächtigen oder Personen, gegen die nicht einmal ermittelt wird (!), haben Persönlichkeitsrechte. Darüber kann sich niemand per eigener Meinung hinwegsetzen.
  • Diese Persönlichkeitsrechte dürfen nur unter ganz bestimmten Umständen aufgeweicht werden. Voraussetzungen, die in den deutlich seltensten Fällen greifen.
  • Auch Kinder und Jugendliche haben Persönlichkeitsrechte, die nicht durch private Fahndungen verletzt werden dürfen (Bilder angeblich gesuchter Kinder, kranke Kinder, etc.).
  • Wer Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt, muss mit teuren Abmahnungen, Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen rechnen und erfüllt u.U. Straftatbestände.
  • Oftmals suchen Eltern privat nach ihren verschwundenen Kindern, auch wenn dies Aufgabe der Polizei ist und die Fahndung sogar behindern kann, wenn die Polizei zuerst im privaten Umfeld nachforscht und dadurch ein möglicher Täter gewarnt wird. Zudem sollten diese Eltern dann auch im Kopf behalten, den Beitrag später wieder zu löschen, zu groß ist die Gefahr, dass der Beitrag einfach kopiert wird, die private Fahndung also noch Jahre später im Netz herumschwirrt!

In aller Deutlichkeit:  Private Fahndungsaufrufe können zu einer Strafbarkeit führen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit entstehen zumindest zivilrechtliche Ansprüche.

Hexenjagd 2.0

Moderne Hexenjagd auf Facebook ist ein ernst zu nehmendes Thema. Es ist immer einfach, seinen Unmut zu äußern, Menschen zu bedrohen, so lang man gemütlich vor seinem Bildschirm sitzt.

Dass solches Verhalten ernsthafte Konsequenzen (schon allein für das Verbreiten solcher Hetze) haben kann, ist leider viel zu wenigen bewusst. Nicht umsonst gibt es Gesetze, die Verdächtigte schützen, Selbstjustiz verbieten, Rufmord und Verleumdung verhindern sollen. Nicht ohne Grund schützen Gesetze unsere Privatsphäre und verbieten die ungefragt Weitergabe von personenbezogenen Daten oder die unerlaubte Nutzung von Fotos.

Wer sich an solch einer modernen Hexenjagd beteiligt, macht sich also ebenfalls strafbar.

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Fazit

Jener Fahndungsaufruf ist nicht nur dreist gefälscht, sondern verletzt auch eklatant die Persönlichkeitsrechte des Mannes sowie die Urheberrechte des Logos der Polizei. Somit stehen dem Ersteller des gefälschten Fahndungsaufrufs gleich mehrere Klagen von mehreren Seiten ins Haus!

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