Führerschein zum Nulltarif?

Autor: Tom Wannenmacher

Erst vor wenigen Tagen haben wir über den “Ansturm von Asylwerbern auf Fahrschulen” berichtet.

Nun macht im Netz erneut ein Beitrag die Runde, der folgende Überschrift aufweist und uns erneut Anfragen beschert: Asylbewerber bekommen Führerschein zum Nulltarif

Screenshot: Facebook / Bild Schutterstock
Screenshot: Facebook / Bild Schutterstock

 

Stimmt das nun also?

Gehen wir punktuell vor…

Stehen seit Oktober 2016 Prüfungsunterlagen auch in arabischer Sprache zur Verfügung?

Ja

Warum stehen diese Unterlagen auch in arabischer Sprache zur Verfügung?

Fahrerlaubnis aus Afghanistan, Syrien und dem Irak werden in Deutschland nicht anerkannt, daher müssen Asylwerber, die bereits eine Fahrerlaubnis besitzen und diesen auch für Ihren Job benötigen, in Deutschland die praktische- aber auch die theoretische Prüfung nachholen und diese auch bestehen. Daher werden die Unterlagen nun auch in arabischer Sprache zur Verfügung gestellt.

Bekommt jeder Asylwerber eine Fahrerlaubnis und zahlt das Jobcenter diesen?

Nein! Nicht jeder Asylwerber bekommt automatisch eine Fahrerlaubnis.

Es geht um, wie oben bereits erwähnt, Führerscheinbesitzer deren Fahrerlaubnis in DE nicht anerkannt werden.

Asylwerber bekommen eine Förderungen nur dann, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind.

Wie z.B.

  • der Asylwerber muss anerkannt sein
  • eine Fahrerlaubnis wird zwingend für den Job benötigt. Dies wiederum muss der Arbeitgeber bescheinigen. In dieser Bescheinigung muss aufscheinen, dass der Asylwerber bereits mind. 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war.

Hinweis: Auch wenn eine Förderung eingereicht wird, so bedeutet dies nicht automatisch, dass eine Förderung zustande kommt. Es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung, ob und in welchem Umfang überhaupt gefördert wird.

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Gibt es noch andere Übersetzungen?

Ja, die Führerscheinprüfung ist nicht nur auf arabisch möglich, sondern schon seit längerem in insgesamt elf Sprachen wie z.B. in Englisch, Französisch, Türkisch, Polnisch, Rumänisch…

Förderungen nur für Asylwerber?

Nein. Erwähnte Förderung kann auch von deutschen Arbeitssuchenden herangezogen werden und zwar dann, wenn er für seinen neuen Job zwingend z.B. den LKW-Führerschein benötigt bzw. wenn man einen Bildungsgutschein bekommt.

Was ist ein Bildungsgutschein?

Der Bildungsgutschein ist ein Mittel der Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsamt, Jobcenter, ARGE), um die berufliche Weiterbildung zu fördern.

Weiterführende Verweise zu diesem Thema:

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