Führerschein-Umtausch: Die Frist für die ersten Jahrgänge läuft ab

Autor: Tom Wannenmacher

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Es ist eine riesige Aktion. Bis 2033 müssen Millionen von Führerscheinen umgetauscht werden – und für die ersten Jahrgänge nähert sich langsam das Fristende. Das Verkehrsministerium plant zudem eine weitere Neuerung.

Was ist da genau los?

Seit 2013 gelten neu ausgestellte Führerscheine nur noch 15 Jahre. Das kann man wie beim Personalausweis sehen, der ebenfalls regelmäßig erneuert werden muss. Man muss nicht nach 15 Jahren wieder eine Fahrprüfung machen, sondern den Führerschein in dem Sinne verlängern. Es geht hier um Fälschungsschutz, aber auch darum, dass die angegebenen Daten und auch das Foto immer halbwegs aktuell und somit nachvollziehbar sind.

Komplizierter ist es bei den alten „Lappen“, an denen viele Menschen durchaus hängen. Alle VOR 2013 ausgestellten Fahrerlaubnisse sollten eigentlich noch bis zum Jahr 2033 ihre Gültigkeit behalten. Damit aber nun nicht die vielen Millionen Nostalgiefans alle 2033 zum Stichtag einen neuen Führerschein haben müssen, hat der Bundesrat eine Staffelung beschlossen, bis wann welche Führerscheine umgetauscht werden.

Die Staffelung

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden:

Geburtsjahr des Führerscheininhabers Datum, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss
vor 1953 19.01.2033
1953 – 1958 19.01.2022
1959 – 1964 19.01.2023
1965 – 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025

 

Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden:

Ausstellungsjahr Datum, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss
1999 – 2001 19.01.2026
2002 – 2004 19.01.2027
2005 – 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 – 18.01.2013 19.01.2033

 

Artikelbild: Glomex

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