Flüchtlinge und „Ihre Chance zur freiwilligen Rückkehr“

Autor: Tom Wannenmacher

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Wieder einmal sorgt das Thema Flüchtlinge für Netz-Aufreger. Diesmal geht es um ein Informationsplakat des Regierungspräsidiums Darmstadt.

Auf diesem wird jeder ausreisepflichtigen Person der Länder Afghanistan, Pakistan und Türkei 1000,- € bei freiwilliger Ausreise bis 31.12.2017 versprochen.
ausreise
Die Anfragen dazu lauten z.B. so:

„Beschreibung des Fakes: Habe dieses Bild in einer Gruppe entdeckt und kann mir nicht vorstellen das so etwas so beworben werden kann, wird.“

Weit gefehlt, denn dieses Plakat hat es wirklich gegeben, es wird aber nicht mehr verwendet.
Die Flüchtlinge bekommen also Geld dafür bezahlt, dass sie (freiwillig) ausreisen, obwohl sie dazu verpflichtet sind?? Grundsätzlich ja – und das ist nicht erst seit kurzem so.
Wir haben das Regierungspräsidium Darmstadt zu dem Informationsplakat befragt und folgende Auskunft erhalten:

Hallo Herr Sachs,
es handelt sich bei dem Plakat um eine Bekanntmachung, um auf eine zeitlich begrenzte Sonderförderung für ausreisepflichtige Staatsangehörige der Länder Afghanistan, Türkei und Pakistan hinzuweisen. Diese Ländergruppe bildet mit einem Anteil von etwa 28 Prozent die größte Gruppierung der in Hessen lebenden Ausreisepflichtigen (Stand 30.06.2017). Ausreisepflichtige der genannten Staaten erhalten einmalig eine altersunabhängige Sonderförderung in Höhe von 1.000 Euro, wenn sie im Zeitraum vom 01.09. – 31.12.2017 ausreisen. Diese Prämie wird unabhängig von anderen bestehenden Förderprogrammen gewährt. Das Plakat wird nicht mehr vom Regierungspräsidium verwendet.
Weitere Erläuterung:
Asylverfahren werden in der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich beim Bundesamt für Migration geführt. Dieses entscheidet darüber, ob Menschen, die nach Deutschland eingereist sind und einen Antrag auf Asyl gestellt haben, ein Bleiberecht erhalten. Menschen, die aus politischen oder humanitären Gründen nach Hessen kommen, erhalten Schutz. Andererseits müssen diejenigen, die nach Prüfung ihres Asylantrags kein Bleiberecht haben und für die kein Abschiebungshindernis (wie zum Beispiel fehlende Ausweisdokumente, familiäre Situation oder Gesundheitszustand) vorliegt, in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden.
Asylbewerber werden in Hessen frühzeitig auf die Möglichkeit der freiwilligen Rückkehr und einer behördlichen Unterstützung in sachlicher und finanzieller Hinsicht hingewiesen. Ziel des Beratungsangebots ist es, eine Alternative zur zwangsweisen Rückführung anzubieten, bei der freiwilligen Ausreise sachlich sowie finanziell zu unterstützen und die Wiedereingliederung in das jeweilige Heimatland zu erleichtern. Eine frühzeitige Beratung ist insbesondere bei Angehörigen solcher Nationalitäten sinnvoll, bei denen nur eine geringe Bleibeperspektive besteht. Die Teilnahme an diesen Beratungsterminen ist freiwillig.
Eine möglichst frühe Rückkehrberatung soll dazu dienen, dass auch Personen, die sich noch im laufenden Asylverfahren befinden, Kenntnis über staatlich geförderte Rückkehrmöglichkeiten haben. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Personen nach ihrer Ankunft in Deutschland aufgrund einer Differenz zwischen ihren Erwartungshaltungen und der Realität häufig bereits im laufenden Verfahren einen Rückkehrwunsch entwickeln.
Außerdem sehen Förderprogramme des Bundes besondere Fördermöglichkeiten für diejenigen vor, die bereits im laufenden Verfahren heimkehren (StarthilfePlus). Wenn potentielle Interessenten erst nach Abschluss des Asylverfahrens über diese Fördermöglichkeiten informiert würden, käme diese Information zu spät. Darüber hinaus bestehen in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Hessen weitere Beratungsangebote der staatlichen Rückkehrberater, um in einem persönlichen, unverbindlichen Gespräch die Anliegen des Beratenen näher zu besprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Flüchtlinge und Asylsuchende in Deutschland haben die Möglichkeit der freiwilligen Rückkehr in ihr Heimatland. Dieses wird durch „Rückkehr – und Reintegrationsprogramme“ vom BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) und IOM (Internationale Organisation für Migration) organisiert und unterstützt (https://www.returningfromgermany.de/).
 

Was sagt das BAMF zur freiwilligen Rückkehr?

Was sind die Vorteile einer freiwilligen Rückkehr?
Die freiwillige Rückkehr ist eine Alternative zur zwangsweisen Rückführung nach Ablehnung eines Asylantrages. Sie ermöglicht es, selbstständig und ohne behördliche Begleitung zu einem selbst gewählten Termin ausreisen zu können. Dadurch kann die Ausreise besser geplant und vorbereitet werden. Es gibt zudem Förderprogramme, die die freiwillige Rückkehr z. B. durch die Übernahme der Reisekosten, Starthilfen, Reintegrationsprogramme unterstützen. Die verschiedenen Möglichkeiten können im Rahmen einer Rückkehrberatung individuell besprochen werden.
Reist ein ausreisepflichtiger Drittstaatsangehöriger nicht freiwillig aus, muss er die Kosten für seine Rückführung grundsätzlich selbst tragen.

 
Zurück zum besagten Plakat. Zahlt das Regierungspräsidium Darmstadt nun wirklich diese 1000,- € zusätzlich?
JA! – denn in Hessen bildet diese Personengruppe mit 28 Prozent den größten Anteil der Ausreisepflichtigen (Stand 30.06.2017). Hierbei handelt es sich um eine zeitlich begrenzte Sonderleistung, die unabhängig von anderen bestehenden Förderleistungen gezahlt wird. Hintergrund ist, dass den Flüchtlingen und Asylsuchenden die freiwillige Möglichkeit der Rückreise gegeben werden soll, mit finanzieller Unterstützung seitens des Staates. Eine zwangsweise Rückführung ist für alle Beteiligten unangenehmer und aufwendiger und vor allem langwieriger. Für die finanzielle Förderung der freiwilligen Rückkehr spricht auch, dass der Staat dadurch erhebliche zusätzliche Kosten, wie Leistungszahlungen (Unterkunft, Verpflegung, Verwaltungs- & Verfahrenskosten, u.a.) einspart. Aber auch die ausreisepflichtigen Personen profitieren durch dieses Programm. Eine zwangsweise Rückführung in das Heimatland wird den Flüchtlingen und Asylsuchenden in Rechnung gestellt.

Mike S., mimikama.org

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