Flug verspätet oder annulliert? Welche Rechte haben Reisende?

Zurzeit werden zahlreiche Flüge kurzfristig annulliert: Verbraucher:innen haben Anspruch auf Erstattung und Entschädigung.

Autor: Susanne Breuer

Die Verbraucherzentrale NRW stellt immer wieder Verstöße gegen die Fluggastrechteverordnung fest. Die Flugärger-App soll Verbraucher unterstützen, ihre Rechte wahrzunehmen, wenn der Flug erheblich verspätet oder ganz annulliert ist. Sie wurde schon über 100.000 Mal heruntergeladen.

Statt Erholung am Pool Annullierung am Flughafen

Der Urlaub vieler Menschen droht in diesem Sommer mit Ärger statt Erholung einherzugehen. Kurzfristig annullierte Flüge bringen die gesamte Reiseplanung durcheinander. Nun haben mehrere Airlines auch noch Streiks in den Sommermonaten angekündigt. Betroffene sind oft ratlos, welche Rechte sie haben.

„Wir erleben immer wieder, dass Reisende ihre Ansprüche gegenüber der Airline nicht reibungslos geltend machen können. Die Kundencenter sind oft schlecht bis gar nicht erreichbar, Anliegen werden häufig nur über ein Kontaktformular entgegengenommen und Verbraucher:innen warten manchmal monatelang auf eine Auszahlung.“

Jan Philipp Stupnanek, Jurist und Reiserechtsexperte bei der Verbraucherzentrale NRW

Flugannullierungen sind das häufigste Problem

Ärger mit Fluggesellschaften ist seit Jahren ein wiederkehrendes Problem. Gegen zahlreiche Airlines ist die Verbraucherzentrale NRW bereits juristisch vorgegangen. Dabei ging es um Hürden bei der Kostenerstattungen, unzulässige Formvorschriften oder anderen Verstößen gegen die europäische Fluggastrechteverordnung. Damit Verbraucher:innen sich auch selbst helfen können, wenn der Flug verspätet ist oder annulliert wird, hat die Verbraucherzentrale NRW eine App entwickelt. Sie ermittelt die möglicherweise bestehenden Ansprüche bei Annullierung, Verspätung, Flugverlegung oder verspätetem Gepäck.

„Am häufigsten wird die App bei annullierten Flügen genutzt. Verbraucher:innen können je nach Flugstrecke eine Entschädigung von 250 bis zu 600 Euro pro Person zustehen.“

Jan Philipp Stupnanek, Jurist und Reiserechtsexperte bei der Verbraucherzentrale NRW

Über 100.000 Mal wurde die App bereits heruntergeladen. 

Alternativflug oder Geld zurück?

Bei einem annullierten Flug haben Betroffene die Wahl zwischen einer Erstattung des Flugpreises oder einem Alternativflug, den die Airline dann auch organisieren muss.

„Die Erstattung ist für viele Reisende aber unattraktiv, denn sie wollen schließlich an ihr Urlaubsziel kommen. Sie müssten sich also neue Flüge suchen, die kurz vor Antritt meist rar und teurer sind oder völlig unpassende Zeiten haben. … Außerdem gehen Verbraucher:innen bei der Flugbuchung komplett in Vorkasse und müssen dann häufig lange warten, bis das Geld rückerstattet wird.“

Jan Philipp Stupnanek, Jurist und Reiserechtsexperte bei der Verbraucherzentrale NRW

Wenn Reisende ihr geplantes Ziel weiterhin erreichen wollen, kommt daher in der Regel nur die Ersatzbeförderung infrage. Nicht selten verzögert sich der Abflug dann aber um mehrere Stunden oder sogar einige Tage. Gerade bei Personalmangel oder Streik des Flugpersonals fehlt es an genügend einsatzbereiten Flugzeugen. 

Betroffene bleiben auf Folgekosten sitzen

Ein annullierter Flug ist nicht nur ärgerlich. Er kann die gesamte Urlaubsplanung durcheinander bringen und Betroffene teuer zu stehen kommen. Denn am Flug hängen oft weitere bereits gebuchte Leistungen, wie die Unterkunft, Anschlüsse für die Weiterreise oder Aktivitäten am Urlaubsort. Verzögert sich die Heimreise um einen oder mehrere Tage, muss unter Umständen sogar weiterer Urlaub beim Arbeitgeber beantragt werden.

„Wer eine Pauschalreise gebucht hat, sollte die Umstände unverzüglich dem Reiseveranstalter mitteilen, um zum Beispiel eine Minderung des Reisepreises geltend zu machen. …Wer den Urlaub hingegen auf eigene Faust organisiert hat, bleibt im schlimmsten Fall auf Kosten für ungenutzte Hotelzimmer, Mietwagen oder den bereits bezahlten Surfkurs sitzen, wenn der Urlaubsort später als geplant erreicht wird.“ 

Jan Philipp Stupnanek, Jurist und Reiserechtsexperte bei der Verbraucherzentrale NRW

Juristische Maßnahmen nicht ausgeschlossen

„Es ist wichtig, dass Verbraucher:innen ihre Rechte kennen und sich nicht abwimmeln lassen, sondern hartnäckig bleiben, zum Beispiel mithilfe der Flugärger-App. Dass viele Airlines mit Verzögerungen taktieren oder Hürden für die Erstattung- und Entschädigungsansprüche aufbauen, ist nicht hinnehmbar. Wir haben die Rechtsverstöße in der Branche genau im Blick und werden dagegen auch weiterhin juristisch vorgehen.“ 

Jan Philipp Stupnanek, Jurist und Reiserechtsexperte bei der Verbraucherzentrale NRW

Die Flugärger-App

Mit der Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW lässt sich die mögliche Entschädigung kostenlos berechnen. Auch weitere Informationen zu Fluggastrechten gibt es bei der Verbraucherzentrale NRW.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

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