Flüchtling missbraucht behindertes Kind

Autor: Jens | ZDDK | MIMIKAMA

Ein Flüchtling aus Jemen habe angeblich ein behindertes Kind missbraucht. Und dafür nur Bewährungsstrafe erhalten, und zwar deshalb, weil er seine Hose nicht vollständig ausgezogen habe. So wird es auf dem Bild und dem dazugehörigen Text proklariert.

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Neben dem Bild existiert zudem auf blog.halle-leaks ein Artikel zu dem Vorfall, bei dem ein geistig beeinträchtigtes Mädchen durch einen Flüchtling angeblich vergewaltigt worden sei. In diesem heißt es:

„Dieses perverse Schwein hat die 13-Jährige geistig Behinderte mit Eis in eine Ecke gelockt und seinen Schwanz an ihr gerieben…. Er habe dafür aber nicht die Hose runtergezogen, meint er zu seiner Entlastung. Nur rausgeholt…. Bewährung, also wird für ihn nur so verständlich, er OHNE Strafe laufengelassen. Angeblicher Student, also mittellos. Ewiges Aufenthaltsrecht, weil er eine Dumme gefunden hat, die ihn geheiratet hat…“

Auf dem dazugehörigen Foto ist ein Mann mit dunkler Hautfarbe abgebildet, grinsend. Psychologisch gesehen ein kluger Zug, zumal man die Bildunterschrift „symbolfoto“ schnell übersieht durch die reißerischen Aussagen, die dem Mann in den Mund gelegt werden. Natürlich muss man sich da empören – und das weniger aufgrund der Hautfarbe, sondern vielmehr wegen des überheblichen Gesichtsausdrucks des Abgebildeten.

Ob der Vergewaltiger, der ursprünglich aus Jemen kommt, übrigens ein Flüchtling ist, der Asyl beantragt hat und alle weitere Assoziationen, die einem sonst kommen mögen, ist schwer zu beantworten. Seit 2012 studierte dieser in Deutschland, wollte sogar heiraten.

Auf dem Bild heißt es, er habe seine Hose nicht heruntergezogen, sondern ihn so herausgeholt.

Der erste Teil der Aussage, dass er seine Hose nicht ausgezogen habe, wird während der Gerichtsverhandlung tatsächlich so hervorgebracht.

Nicht im Zusammenhang mit einer Rechtfertigung, wie es im Artikel vom halle-leaks heißt, sondern bei der Aussage des Angeklagten, der diesem Detail widerspricht. Daraus lässt sich zunächst keine Intention ableiten, und es ist schwer bestimmbar, ob es sich um eine Rechtfertigung handelt, und soll an dieser Stelle auch nicht beurteilt werden.

Ob er die Hose anbehalten hat oder sie auszog verändert übrigens das Strafmaß nicht. Der Bewertung zugrunde liegt die abscheuliche Handlung an sich.

Die anderen beiden Aussagen auf dem Bild, dass das Mädchen nicht in seiner Sprache ‚Nein‘ gesagt habe und er die Tat damit rechtfertige, dass sie nur behindert gewesen sei, kann übrigens anhand der reinen Faktenlage nicht nachvollzogen werden.

Es gibt keine Hinweise auf diese oder ähnliche Aussagen des Vergewaltigers des Mädchens. Straffrei, wie es in dem kurzen Text auf halle-leaks heißt, blieb der Mann übrigens nicht.

Da er nicht vorbestraft war und vor allem, weil er sich geständig gezeigt hat und damit dem Opfer nicht ein weiteres Mal zugemutet werden musste, auszusagen, hat sich dies mildernd auf das Strafmaß, was auf 10 Monate, die wiederum 2 Jahre auf Bewährung angesetzt wurde, sowie eine Geldüberweisung an das Opfer, ausgewirkt.

Unabhängig von der Herkunft, Hautfarbe, Religion oder sonstigen Kategorien ist ein sexueller Missbrauch verabscheuenswürdig.

Das Verdrehen von Tatsachen ebenso, zumal die Verfremdung von dem realen Sachverhalt auch auf Kosten der Glaubwürdigkeit insgesamt geht, und damit zu Lasten des Opfers, dem es wahrscheinlich sehr egal ist, wie der Täter ausgesehen hat, oder in welchem Land dieser geboren wurde. Eine grausame Tat wird dadurch nicht weniger grausam.

Fazit:

Ob er sich mit angelassener oder heruntergelassener Hose an dem Mädchen vergriffen hat, ist nicht geklärt und spielt auch keine Rolle bei der Festlegung des Strafmaßes.

Durch das Geständnis der Vergewaltigung blieb dem Opfer eine erneute Aussage erspart, was sich strafmildernd auswirkte.

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