Wegen Flaschensammelns vorbestraft?

Autor: Kathrin Helmreich

Wir erhielten Anfragen zu einem Artikel, der wohl Unglauben schürt.

Worum geht es?
Die Anfrage bezieht sich auf die Geschichte einer Münchner Rentnerin, die sich durch das Sammeln von Flaschen ihren monatlichen Geldbezug etwas aufbesserte.
Auf ihrer Sammeltour durchforstete sie auch die Mistkübel des Münchner Hauptbahnhofes und wurde vor zwei Jahren von zwei Mitarbeitern aufgefordert, dies zu unterlassen. Sie erhielt Hausverbot.
Jetzt habe sie nach einem Krankenhausbesuch den Hauptbahnhof als Abkürzung benutzt und dabei eine leere Bierflasche mitgenommen, dabei wurde sie erwischt und soll nun eine Geldstrafe von 2000 Euro wegen Hausfriedensbruch zahlen.
Klingt schräg und erfunden?
[vc_message message_box_color=“green“ icon_fontawesome=“fa fa-check“]Ist es aber nicht. Es handelt sich nämlich um KEINEN FAKE.[/mk_info]

Reger Medienrummel

Sucht man nach dem Namen der Rentnerin, erlebt man eine wahre Sturmflut an Berichten zu diesem Fall.
Viele offizielle Medienseiten, wie zB. der Spiegel oder der Berliner Kurier berichten darüber.
Es wurde sogar eine Petition für die 76-Jährige aufgesetzt, in der um Straffreiheit gebeten wird.

Ergebnis:

Die Rentnerin aus München, soll tatsächlich bestraft werden. Aus dem Grund, dass sie Hausverbot für den Bahnhof erhalten hatte und trotzdem nach zwei Jahren diesen durchquerte.
Sie soll eine Geldstrafe von 2000 Euro bezahlen und erhält einen Eintrag ins Vorstrafenregister.

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