Filesharing-Strafe für 70-Jährige ohne Computer

Autor: Claudia Spiess

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Filesharing-Strafe für 70-Jährige ohne Computer
Filesharing-Strafe für 70-Jährige ohne Computer

Eine 70-Jährige muss 2.000 Euro Schadenersatz wegen illegalen Filesharings zahlen. Doch sie nutzt nicht mal einen Computer.

Filesharing-Strafe für 70-Jährige ohne Computer – Das Wichtigste zu Beginn:

Über den Internetanschluss der Frau wurde ein Freifunkknoten eingerichtet und Filesharing betrieben. Da die Störerhaftung in der juristischen Praxis immer noch existiert, muss sie nun Schadenersatz wegen illegalen Filesharings zahlen.

Illegales Filesharing

Der 70-Jährigen wird „illegales Filesharing“ angelastet. Doch sie nutzt gar keinen PC, und Peer-to-Peer-Netzwerke sind ihr kein Begriff. – Wie kam es also dazu?

Die Frau ist als Inhaberin eines Anschlusses beim Provider gemeldet. Sie selbst verwendet nur den Festnetzanschluss, den Internetzugang dagegen nutzen Familie, Freunde oder Besucher.

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Gestattungsbeschluss und Urteil

Warner Bros Entertainment hatte einen Antrag bei Gericht gestellt, da eine Datei unerlaubt auf einer Tauschbörse zum Download angeboten wurde. Durch einen Gestattungsbeschluss konnten vom Provider anhand der IP-Adresse Informationen zum entsprechenden Nutzer herausgegeben werden.

Der Sohn der 70-Jährigen hatte einen Freifunkknoten eingerichtet. Somit wurde über ihren Internetanschluss Filesharing betrieben, was nun zu dem Urteil des Kölner Amtsgerichts geführt hatte.

Störerhaftung

Unternehmer und Privatpersonen, die ihr WLAN anderen Personen frei zur Verfügung stellen, haften nach einer Gesetzesänderung 2017 laut der Störerhaftung nicht mehr für rechtswidriges Verhalten der Internetbenutzer.
Die gerichtliche Entscheidung in diesem Fall zeigt allerdings, dass in Deutschland die WLAN-Störerhaftung in der Rechtsauslegung immer noch existiert.

In diesem Fall bestehe eine „tatsächliche Vermutung des Sachverhalts“, da das Amtsgericht annimmt, dass Warner Bros nicht feststellen könne, von wem die Urheberrechtsverletzung ausging.
Die 70-jährige Frau muss nun beweisen, wie und von wem der Anschluss tatsächlich genutzt wird.

Quelle: Standard
Artikelbild: Shutterstock / Von Rawpixel.com
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