Festnahme- und Durchsuchungsmaßnahme wegen des Verdachts der Bildung einer rechtsextremistischen kriminellen Vereinigung gegen die Betreiber von „Altermedia Deutschland“

Autor: Tom Wannenmacher

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA):  Festnahme- und Durchsuchungsmaßnahme wegen des Verdachts der Bildung einer rechtsextremistischen kriminellen Vereinigung gegen die Betreiber von „Altermedia Deutschland“

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Karlsruhe (ots) – Die Bundesanwaltschaft hat heute (27. Januar 2016) aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 20. Januar 2016 die 47-jährige deutsche Staatsangehörige Jutta V. sowie den 27-jährigen deutschen Staatsangehörigen Ralph Thomas K.

durch Beamte des Bundeskriminalamts festnehmen lassen. Zudem wurden die Wohnungen der Festgenommenen und weiterer Beschuldigter durchsucht.

Von den Maßnahmen waren Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Berlin und Thüringen sowie Lloret de Mar/Spanien betroffen.

An dem Einsatz waren insgesamt rund 60 Beamte des Bundeskriminalamts sowie der Polizeibehörden der betroffenen Bundesländer beteiligt. In die Ermittlungen sind auch Erkenntnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz eingeflossen.

Jutta V. und Ralph Thomas K. sind dringend verdächtig, sich mit drei weiteren namentlich bekannten Beschuldigten zusammengeschlossen zu haben, um als Betreiber des Internetportals „Altermedia Deutschland“ strafbare Inhalte, namentlich volksverhetzende Äußerungen, zu verbreiten. In den Haftbefehlen wird ihnen daher zur Last gelegt, eine kriminelle Vereinigung gegründet und sich an ihr als Rädelsführer beteiligt zu haben.


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Weiter besteht der dringende Verdacht, dass sie dabei Straftaten der Volksverhetzung begangen haben (§ 129 Abs. 1 und Abs. 4 StGB, § 130 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 5 i.V.m. Abs. 3 und Abs. 4 StGB alter und neuer Fassung, § 25 Abs. 2, 52, 53 StGB).

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen betrieben die Festgenommenen gemeinsam mit drei weiteren namentlich bekannten Beschuldigten das im deutschsprachigen Raum führende rechtsextremistische Internetportal „Altermedia Deutschland“.

Nach dem Willen ihrer Betreiber dient die Internetseite der massenhaften und systematischen Verbreitung rechtsextremistischen und nationalsozialistischen Gedankenguts.

Neben verbotenen nationalsozialistischen Grußformeln und Parolen werden auch volksverhetzende Äußerungen veröffentlicht.

Diese reichen von Gewaltaufrufen gegen in Deutschland lebende Ausländer über die Verächtlichmachung von Menschen anderen Glaubens und anderer Hautfarbe bis hin zur Leugnung des Holocausts. Jutta V. und Ralph Thomas K. waren nach den bisherigen Erkenntnissen als Administratoren für die inhaltliche Ausrichtung des Internetportals verantwortlich und hatten umfassende Zugriffsrechte auf dessen Betriebsstruktur. Gemeinsam mit den weiteren drei Beschuldigten überprüften sie – so das Ergebnis der bisherigen Ermittlungen – die von den Nutzern der Internetplattform verfassten Beiträge im Hinblick auf die ideologischen Vorgaben von „Altermedia Deutschland“ und schalteten sie anschließend auf der Internetseite frei.

Zur Abschottung der Internetseite gegen staatliche Zugriffe wurde ein Serverstandort in Russland gewählt.

Die russischen Behörden wurden ersucht, den Server im Laufe der nächsten Tage abzuschalten.

Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen wegen der besonderen Bedeutung des Falles übernommen. Die strafbaren Inhalte des Internetportals werden weltweit und frei zugänglich verbreitet.

Sie sollen andere Rechtsextremisten zu weiteren Straftaten ermuntern und schaffen dadurch ein Klima der Angst bei den betroffenen Personengruppen. Vor diesem Hintergrund war auch mit Blick auf das Ansehen der Bundesrepublik im Ausland eine Übernahme in die Strafverfolgung des Bundes geboten.

Die Festgenommenen werden heute und morgen dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen den Haftbefehl eröffnen und über die Anordnung von Untersuchungshaft entscheiden wird.

Quelle: Presseportal.de

Vorschaubild / Artikelbild: rkl_foto / Shutterstock.com

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