Falschbehauptung: „BAMF genehmigt 100 % der Asylanträge“

Autor: Ralf Nowotny

Falschbehauptung: "BAMF genehmigt 100 % der Asylanträge"
Falschbehauptung: "BAMF genehmigt 100 % der Asylanträge"

Aufgrund der Coronakrise müssen viele Amtshandlungen umgestellt oder ausgesetzt werden. Doch führt dies nicht zur Genehmigung aller Asylanträge!

Sowohl auf „Anonymousnews“ als auch auf „Tichys Einblicke“ erschienen am 8. April ein identischer Artikel, welcher besonders auf der erstgenannten Seite ein gefundenes Fressen für alle Nur-Überschriften Leser ist: Demnach genehmige das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) derzeit 100 % der Asylanträge:

Screenshot: Facebook
Screenshot: Facebook

In dem Artikel selbst wird eine Aussage des BAMF wiedergegeben, die angeblich der Seite „Tichys Einblicke“ gegenüber getätigt wurde. Jene Aussage ist jedoch ganz offiziell auf den Seiten des BAMF zu lesen, ist also keine exklusive Aussage:

„Das Bundesamt ist sich bewusst, dass es auf Grund der Corona-Pandemie und der zur Verhinderung einer weiteren Verbreitung ergriffenen Maßnahmen schwierig sein kann, eine Rechtsberatung oder anwaltliche Vertretung in Anspruch zu nehmen. Daher hat das Bundesamt in Abstimmung mit dem Bundesinnenministern und den Bundesländern entsprechend reagiert und wird jedenfalls bis auf weiteres ablehnende Bescheide nicht zustellen.“

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Keine Zustellung = automatische Bewilligung?

Anhand jenes verbreiteten Artikels und der Behauptung sieht man sehr deutlich, wie sehr gewisse Aussagen von solchen Seiten verdreht und umgedeutet werden: Aus einem „Bis auf weiteres keine Zustellung“ wird plötzlich ein „Alle Anträge werden genehmigt“.

Doch nur weil ein Ablehnungsantrag bis auf weiteres aufgrund der derzeitigen Situation nicht zugestellt werden, da es für Antragsstellende schwierig ist, eine Rechtsberatung oder anwaltliche Vertretung in Anspruch zu nehmen, bedeutet das nicht, dass dadurch ein Antrag automatisch als genehmigt gilt!

Ein einfacher Vergleich: Nur, weil eine Rechnung aus Gründen nicht zugestellt werden kann, bedeutet das nicht, dass ich eine Ware kostenlos bekommen habe. Es bedeutet nur, dass ich sie erst später zahlen muss.

Genauso ist es auch mit den Anträgen. Nur einen Absatz davor schreibt das BAMF folgendes, welches geflissentlich von jenen Seiten ausgelassen wurde:

„Die persönlichen Anhörungen aller Antragstellenden zu den individuellen Fluchtgründen und die damit verbundene weitere Bearbeitung aller Asylanträge erfolgen, sobald dies auf Grund der Corona-Pandemie wieder möglich ist.“

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben: Sobald es wieder möglich ist, werden das BAMF die Anträge weiter bearbeitet, dazu gehören auch die Ablehnungsbescheide.

Der Bayerische Rundfunk wollte es ganz genau wissen und fragte noch einmal konkret bei dem Bundesamt nach. Dort stellt ein Sprecher des BAMF noch einmal klar, dass es eben kein Bleiberecht „ohne Wenn und Aber“ gäbe:

„Das BAMF trifft auch weiterhin Asylentscheidungen. Ablehnende Bescheide werden etwas später zugestellt. Das bedeutet nicht, dass jeder Antragstellende automatisch Schutz bekommt.“

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Fazit

Die Schlussfolgerung, dass alle Asylanträge genehmigt werden, da die Ablehnungsbescheide derzeit nicht zugestellt werden, ist falsch.

Artikelbild: Shutterstock / Von nitpicker

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