Fake: „Bundeskriminalamt Vorladung“

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Autor: Tom Wannenmacher

„Hallo, wir teilen Ihnen mit, dass Sie eine Straftat begangen haben“ lautet der Text in einem E-Mail – angeblich vom Bundeskriminalamt.

In einem angehängten PDF-Dokument teilen Ihnen das Bundeskriminalamt, die Polizei sowie Europol mit, dass gegen Sie ein Verfahren wegen einer sexuellen Straftat eingeleitet wurde. Achtung: Dieses E-Mail ist Fake. Ignorieren Sie es und antworten Sie nicht!

Zahlreiche Nutzer werden aktuell per E-Mail beschuldigt, eine Straftat begangen zu haben. Als Absender wird das Bundeskriminalamt genannt. Einem angehängten PDF-Dokument ist zu entnehmen, dass Sie angeblich „Bilder und Videos mit exhibitionistischem oder kinderpornografischem Charakter“ besitzen sowie „erotische Nachrichten und Szenen der Zurschaustellung und Masturbation über Webcam und Instant-Chat-Sitzungen“ praktiziert haben.

Was wird in der gefälschten Vorladung behauptet?

Die E-Mail-Vorladung vom Bundeskriminalamt verweist auf ein PDF-Dokument im Anhang. Dort werden die vermeintlichen Anschuldigungen gegen Sie ausgeführt. Der genaue Wortlaut ist folgendermaßen:

KOLLABORATIVE STRUKTUREN : BUNDESKRIMINALAMT – BUNDESMINISTERIUM INNERES – POLIZEI – LANDESPOLIZEIDIREKTIONEN – EUROPOL
Sehr geehrte/r Frau/Herr
Wir leiten ein Verfahren gegen Sie ein, kurz nach einer Computerbeschlagnahme von Cyber-Infiltration, für: Kinderpornographie, Pädophilie, Cyberpornographie und Exhibitionismus.
Zu Ihrer Information : Der Gesetzgeber hat erklärt, dass die im Strafgesetzbuch vorgesehenen Verbrechen und Vergehen, wenn sie mit Hilfe eines Telekommunikationsnetzes begangen werden, mit schwereren Strafen geahndet werden.
Nach Abschluss der Ermittlungen sind wir zu dem Schluss gekommen, dass Sie diese Straftaten begangen haben, nämlich den Besitz, die Betrachtung, die Übermittlung und die Konsultation von Bildern und Videos mit exhibitionistischem oder kinderpornografischem Charakter über das Internet bei Gesprächen mit Minderjährigen unter 16 Jahren.
Wir haben auch festgestellt, dass erotische Nachrichten und Szenen der Zurschaustellung und Masturbation über Webcam und Instant-Chat-Sitzungen praktiziert wurden.
Es sei daran erinnert, dass obszöne Inhalte, die Minderjährigen unter 16 Jahren zugänglich gemacht werden, den Straftatbestand der sexuellen Zurschaustellung, der Kinderpornografie, der Pädophilie und der Cyberpornografie erfüllen und vom Gesetz streng geahndet werden.
Viele Elemente, die durch die Cyber-Infiltration aufgezeichnet werden, bilden den wesentlichen Beweis für Ihre Straftaten.
Bitte senden Sie uns Ihre Begründungen per E-Mail, damit sie innerhalb einer Frist von 48 Stunden geprüft und verifiziert werden können. Nach Ablauf dieser Frist sind wir gezwungen, unseren Bericht an das Gericht Ihrer Region zu senden, um einen Haftbefehl gegen Sie zu erlassen, der eine sofortige Verhaftung durch die nächstgelegene Polizei zur Folge hat.
Dann werden wir Sie in das nationale Register für Sexualstraftäter eintragen, und Ihre Akte wird auch an Vereine zur Bekämpfung der Pädophilie und an die Medien weitergeleitet.
*Bitte senden Sie Ihre Antwort an die E-Mail-Adresse der Direktion des Bundeskriminalamtes: [email protected]
HERR ANDREAS HOLZER,
LEITUNG DES BUNDESKRIMINALAMTES
——————————————————————
BUNDESKRIMINALAMT
Anschrift : Josef-Holaubek-Platz 1 in 1090 Wien

Achtung: Diese Anschuldigungen sind frei erfunden. Das Dokument stammt nicht vom Bundeskriminalamt, der Polizei und Europol.

Das können Sie tun:

  • Antworten Sie nicht auf das E-Mail.
  • Verschieben Sie es in den Spam-Ordner.
  • Empfangen Sie Anhänge von unbekannten E-Mail-Adressen, sollten Sie diese nicht öffnen. Dahinter könnte sich Schadsoftware verbergen. Im Zweifelsfall lieber anrufen und nachfragen, ob das E-Mail tatsächlich von dieser Behörde stammt.
  • Prüfen Sie Anhänge von unbekannten Absendern vor dem Öffnen mit VirustotalHier finden Sie eine Anleitung, wie Sie Virustotal sicher nutzen!
  • Haben Sie geantwortet und Daten, Ausweiskopien oder Geld übermittelt, sollten Sie unbedingt die Polizei informieren und eine kostenlose Strafanzeige erstatten.

Quelle: Watchlist-Internet


Passend zum Thema: Gefälschte Europol-Vorladungen im Umlauf!

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