Fahrradfahrer und das Gesetz (auf) der Straße

Fahrradfahrer kommen oft in brenzlige Situationen: Parkende Autos auf Radwegen, gefährliche Begegnungen mit Fußgängern.

Autor: Susanne Breuer

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Wer ist im Recht, wenn es wirklich mal kracht? Ob beim Überholen, Parken, Türen öffnen, auf der Straße oder dem Gehweg, es gehört zum Alltag, dass Konflikte zwischen Autofahrern oder Fußgängern mit Fahrradfahrern entstehen.

Sturz durch Autotüren

Eine alltägliche Gefahr stellen die Autotüren dar, wenn sie durch Autofahrer, die am Straßenrad parken, unaufmerksam geöffnet werden. Die Radfahrer können so schnell oft nicht reagieren, weshalb es häufig zu Unfällen kommt.

Wer trägt die Schuld?

Die Rechtsprechung ist bei solchen Vorfällen sehr deutlich und legt den Autofahrern meist sehr hohe Sorgfaltsanforderungen auf. Haftpflichtversicherungen versuchen jedoch immer wieder, es anders zu drehen: In solchen Fällen soll den geschädigten Radfahrern ein Mitverschulden zur Last gelegt werden. Denn auch diese müssen auf den Mindestabstand von 90 Zentimetern achten, den sie zu den Autos einhalten sollten. Jeder Verkehrsteilnehmer muss dieser Sorgfaltspflicht nachkommen.

Hindernisse auf dem Radweg

Es kommt immer wieder vor, dass Gegenstände auf dem Radweg abgestellt werden und so eine Gefahr darstellen. Hierbei haftet jedoch nicht nur der Verantwortliche für das Hindernis, sondern auch der Fahrradfahrer. Ist der Gegenstand sichtbar, muss er seine Geschwindigkeit verringern und mit genügend Abstand vorbeifahren. Autos, die auf dem Radweg parken, dürfen abgeschleppt werden.

Fahrradfahrer dürfen rechts überholen

Überraschend für viele: Fahrradfahrer dürfen laut Straßenverkehrsordnung rechts an parkenden oder langsam fahrenden Autos vorbeifahren. Die Gesetze werden immer fahrradfreundlicher. So ist es auch erlaubt, zu zweit nebeneinander auf der Straße zu fahren.

Überholen nur mit viel Abstand

Autofahrer dürfen jedoch nur mit genügend Abstand überholen. So gilt innerorts beim Überholen ein Seitenabstand von 1,5 Meter und außerorts von 2 Metern. Für Radfahrer gilt das Rechtsfahrgebot. Es wird jedoch empfohlen, mit dem Rad einen Meter Abstand zur rechten Straßenseite zu lassen.

Fußgänger und Radfahrer im Konflikt

Der Radweg befreit den Radfahrer nicht von der Sorgfaltspflicht. Gerade beim Überholen oder Vorbeifahren müssen Fahrradfahrer ihre Geschwindigkeit anpassen. Die Rücksichtnahme auf Fußgänger steht hier an erster Stelle. Umgekehrt gilt: Auf Radwegen haben Fußgänger nichts zu suchen, wenn sie dennoch einen Radweg überqueren, müssen sie besonders aufmerksam sein, sonst riskieren sie eine Mitschuld.

Wann ist der Radweg Pflicht?

Wenn das blaue Fahrradweg-Schild vorhanden ist, ist es für den Fahrradfahrer verpflichtend, den Radweg zu nutzen. Ausnahmen stellen hier Lastenfahrräder und Fahrräder mit Anhänger dar. Rennräder dagegen müssen trotz ihrer Geschwindigkeit immer den Fahrradweg nutzen, wenn einer vorhanden ist. Anders ist es bei dem weißen Zeichen „Radfahrer frei“: Hier ist das Fahrradfahren auf dem jeweiligen Weg erlaubt, aber nicht zwingend vorgeschrieben. Nur Kinder bis zu 10 Jahren dürfen auf dem Gehweg fahren.

Vorrecht am Zebrastreifen nur zu Fuß

Sie müssen absteigen, wenn sie das Vorrecht der Fußgänger in Anspruch nehmen wollen. Nutzt man ihn fahrend, hat der Autoverkehr Vorfahrt.

Rechtlicher Hintergrund

Urteile, auf die sich Teile dieses Schwerpunkts beziehen:

  • LG Frankenthal, Urteil v. 24.09.2021, 4 O 25/21
  • OLG Celle, Beschluss vom 19.08.2019 – 14 U 141/19; OLG München, Urteil vom 04.10.2013 – 10 U 2020/13; OLG Oldenburg, Beschluss vom 09.03.2004 – 8 U 19/04)
  • VG-Leipzig, Urteil vom 05.05.2021 – 1 K 860/20

Tipp: Holländischer Griff

Um als Autofahrer die Sicherheit für Fahrradfahrer zu erhöhen, empfiehlt sich der Holländische Griff. Dabei öffnet der Autofahrer die Fahrertür nicht mit der linken Hand, die der Tür am nächsten ist, sondern mit der rechten. Was das bringt? Ganz einfach. Normalerweise schaut man beim Öffnen der Tür nach vorne. Und riskiert, dass in die gerade geöffnete Tür ein Radfahrer hineinfährt, der nicht mehr rechtzeitig ausweichen konnte. Oder nicht wollte, weil sich links von ihm auch Autos befinden. Das sogenannte „Dooring“.

Öffnet man die Fahrertür aber mit der rechten Hand, ist man automatisch in einer Körperhaltung, die den eigentlich ohnehin obligatorischen Schulterblick erzwingt und so den Autofahrer rechtzeitig auf herannahende Radler aufmerksam macht.

Hinweis: Dieses Video ist eine Auskopplung aus der Sendung vom 31. Mai 2022 http://x.swr.de/s/13zv

Quelle: Welche Regeln gelten beim Radfahren? , Autorin: Angelika Scheffler-Ronen, Bildquelle: Colourbox

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