Vereine und Mittelständler scheuen Facebook

Autor: Kathrin Helmreich

Vereine und Mittelständler scheuen Facebook

Durch die neuen Datenschutzregeln vermeiden nach FAZ.NET-Informationen Mittelständler und Vereine das größte soziale Netzwerk der Welt

Wie die Frankfurter Allgemeine berichtet, scheint die Unsicherheit im Zuge der neuen Datenschutzregeln groß, denn Vereine und Mittelständler fliehen aus Facebook.

Günter Althaus, Präsident des Deutschen Mittelstandsverbunds (ZGV) sagt gegenüber der F.A.Z. :

“Es besteht erhebliche Rechtsunsicherheit. Diskussionen der Datenschutzbehörden über die Höhe von Bußgeldern auf der einen und das ‘Warmlaufen’ der Abmahnanwälte auf der anderen Seite zu einer Lähmung der digitalen Potentiale gerade im Mittelstand.”

Durch den wachsenden Druck verschärfter Datenschutzregeln schließen nämlich Mittelständer sowie auch Vereine ihre Interentpräsenzen, vor allem bei Facebook.

Nach einer Umfrage des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW) haben 44 Prozent der Firmen ihre Online-Aktivitäten etwas und weitere 26 Prozent sehr eingeschränkt.

Die Angst vor einer Abmahnung oder gar einer Strafe ist groß: Seit Mai greift die Datenschutzgrundverordnung und nun verursacht das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) noch mehr Verwirrung, da das Gericht entschieden hatte, dass Betreiber von Facebook-Seiten datenschutzrechtlich mitverantwortlich für etwaige Datenschutzverstöße des Digitalkonzerns seien.

“Das ist sehr traurig”

Der Museumsverband Sachsen-Anhalt kündigte bereits an, seine vor fünf Jahren eröffnete Facebook-Seite “ruhen zu lassen”.

Geschäftsführerin Susanne Kopp-Sievers führt dazu näher aus:

„Problematisch ist die Verarbeitung von Nutzerdaten in sozialen Medien wie Facebook, weil wir nicht genau wissen, welche Daten Facebook für welche Zwecke und in welcher Form verarbeitet“.

Dabei folge sie einer Empfehlung des Landesdatenschutzbeauftragten.

„Das ist sehr traurig. Wir erreichen viele politische Entscheidungsträger und Verwaltungen über diesen Kanal“,

so Kopp-Sievers und weist darauf hin, dass ein “rein privat” betriebener Fan-Account auf Twitter bleibe, denn alles andere wäre wegen drohender Bußgelder zu riskant und es hafte schließlich der ehrenamtliche Vereinsvorstand.

Auf Anfrage bei Facebook, teilte man mit, dass ein massenweises Löschen der Fanpages nicht wahrgenommen werden würde, das Unternehmen jedoch intensiv daran arbeite, den Datenschutz für die Facebook-Seiten-Betreiber zu verbessern.

Günter Althaus ist der Meinung, man solle abwarten, ob das Bundesverwaltungsgericht im Zuge der Entscheidung des EuGH einen neuen Aspekt hinzufügt.

„Bis dahin sollten Seitenbetreiber auf ein ordnungsgemäßes Impressum und Datenschutzinformationen achten.”

Doch Althaus kritisiert ebenfalls das geringe Informationsangebot und die schlechte Aufklärung:

„Auf Bundesebene gibt es leider nur ein geringes Informationsangebot. Die angebotenen Kurzpapiere und Leitlinien sind weder einheitlich, noch umfänglich und zudem äußerst restriktiv und prädestiniert für Spekulationen und Rechtsunsicherheit“.

Peter Hense von der Kanzlei Spirit Legal erklärt:

„Anwälte sind durch die Rechtsprechung gehalten, ihren Mandanten den sichersten Weg zu empfehlen. Der sicherste Weg ist die sofortige Deaktivierung von Facebook-Fanpages und die Überprüfung weiterer Tools auf eventuelle Risiken.“

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