Facebook, personalisierte Werbung und die Datenschutzgrundverordnung

Autor: Kathrin Helmreich

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Personalisierte Werbung ist täglich Brot für Social Media Giganten wie Facebook – bringt die neue DSGVO tatsächlich neuen Wind in Sachen Datensammlung?

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) soll dem Nutzer das Zepter über seine Daten in die Hand geben. Nur wenn der Nutzer damit einverstanden ist, dürfen seine Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. So die Theorie.

Wie das ZDF berichtet, basiert Facebooks Geschäftsmodell jedoch auf personalisierter Werbung und dafür braucht das Unternehmen möglichst viele Daten, die für maßgeschneiderte Werbeanzeigen ausgewertet werden können. Was also tut Facebook angesichts der neuen DSGVO?

Seit Mitte April werden Facebooks Nutzer befragt, ob sie mit der Verwendung ihrer Daten bezüglich Werbeanzeigen einverstanden sind. Dabei gestaltet das Unternehmen eine Zusage seitens des Nutzers kinderleicht. Will man die Nutzung durch Drittanbieter jedoch ablehnen, ist das nicht so einfach, denn wer widersprechen will, muss auf eine optisch unscheinbare Schaltfläche mit der Aufschrift “Dateneinstellungen verwalten” tippen.

Danach wird dem Nutzer über zwei Seiten lang erklärt, welche Vorzüge personalisierte Werbung hat – Nachteile scheint es keine zu geben. Ist man sich danach noch immer sicher, dass man diese Form der Werbung nicht möchte, kann man diese schlussendlich doch noch abwählen.

Wie entsteht personalisierte Werbung?

Wer zustimmt, akzeptiert, dass Facebook Daten von Drittanbietern benutzt, um Werbung individuell für diesen Nutzer zu basteln. Bewegt man sich zum Beispiel auf einer Webseite mit aktivem “Gefällt mir”-Button, werden Daten erhoben – und das nicht nur von Facebook-Mitgliedern, sondern auch von Nichtmitgliedern. Diese Daten werden dann in so genannten Schattenprofilen abgelegt.

CEO Mark Zuckerberg stellte erst vor kurzem auf der Entwicklerkonferenz F8 eine Funktion namens “Clear History” vor, die es den Nutzern ermöglichen soll, alle erhobenen Daten von Drittanbietern einzusehen und auch zu löschen. Es ist jedoch fraglich, ob diese Funktion ab dem 25.05.2018 der breiten Masse bereits zugänglich gemacht wird.

Tracking einschränken durch E-Privacy-Verordnung

Clear History ist auch in der Lage, das Tracking komplett zu deaktivieren. Facebook-Nutzer profitieren davon, andere jedoch nicht:

“Wer kein Facebook-Nutzerkonto habe, müsse weiterhin ohne eine solche Kontrollfunktion auskommen und sein Schattenprofil hinnehmen”,

sagt Marc Al-Hames von der Münchener Firma Cliqz.

„Sie können der Datenerhebung nicht widersprechen, erhalten keine Einsicht in die Daten, die Facebook über sie erhebt, und können sie nicht löschen lassen. Das ist ein Verstoß gegen die DSGVO”,

so Al-Hames.

In Brüssel wird zurzeit über eine weitere Verordnung zum Datenschutz verhandelt – die so genannten E-Privacy-Verordnung. Diese soll das Nutzer-Tracking strenger regulieren und Browserhersteller zum Beispiel dazu verpflichten, ihre Programme nur noch mit datenschutzfreundlichen Voreinstellungen auszugeben.

Was dies für Facebook bedeutet? Für Datensammler wird es definitiv schwerer, Nutzer auf ihren Surftouren im Web zu beschatten.

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