Facebook: Neue Regelung im Kampf gegen Seiten mit Fake-Inhalten

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Autor: Ralf Nowotny

Artikelbild: Shutterstock / Von XanderS
Artikelbild: Shutterstock / Von XanderS

Facebook unternimmt neue Schritte im Umgang mit Seiteninhalten, die gegen deren Richtlinien verstossen.

Wie der Facebook Newsroom berichtet, gibt es nun eine neue Registerkarte, wenn man eine Seite verwaltet. Auf dieser wird angezeigt, wenn bestimmte Inhalte entfernt wurden, die gegen die Community-Standards von Facevook verstoßen. Zudem steht dort auch, wenn die Reichweite eines Beitrages verringert wurde, nachdem er von externen Faktenprüfern als Fake gekennzeichnet wurde.

Die Rückfälligkeitsrichtlinie

Zudem wurde die sogenannte „Rückfälligkeitsrichtlinie“ aktualisiert.
Jene Richtlinie besagt, dass Nutzer, deren Seiten bereits gegen die Community-Standards verstiessen, keine zweite Seite erstellen können, um die Tätigkeit fortzusetzen. Diese Richtlinie wird in den kommenden Wochen durchgesetzt.

In der Praxis bedeutet das, dass Fake-Gewinnspiele auf Facebook wahrscheinlich deutlich weniger auftreten werden, da dem Seitenbetreiber nach Löschung einer Seite mit Fake-Gewinnspielen untersagt wird, eine neue Seite zu erstellen!

Überprüfung der Seitenqualität

Mit der neuen Registerkarte „Seitenqualität“ können Nutzer, die Seiten verwalten, erkennen, wie gut ihre Seiten den Facebook-Richtlinien entsprechen. Die Registerkarte enthält zwei Abschnitte:

  1. Inhalte, die Facebook kürzlich wegen Verstoßes gegen einen Teil der Community-Standards entfernt haben;
  2. Inhalte, die kürzlich von Fremdprüfern mit „Falsch“, „Gemischt“ oder „Falsche Schlagzeile“ bewertet wurden.
Screenshot: Facebook Newsroom
Screenshot: Facebook Newsroom

Weitere Informationen geplant

In der Registerkarte „Seitenqualität“ werden im Laufe der Zeit weitere Informationen hinzugefügt. Sie bietet zwar jetzt schon eine gute Übersicht über entfernte Inhalte, allerdings fehlen noch beispielsweise die Entfernung von Inhalten wegen Spam, Clickbait oder wenn ein Account geteilt wird (IP-Verstoß).

Aktualisierungen der Rückfälligkeitsrichtlinie

Weiter oben schrieben wir bereits über jene Richtline, die eine Aktualisierung erfuhr.
Es war vorher bereits untersagt, neue Seiten zu erstellen, die denen ähneln, welche aufgrund eines Verstoßes gegen die Community-Standards gelöscht wurden.

Allerdings tricksten gerade Betreiber von Fake-Gewinnspielen dann:
Sie benannten eine Seite, die sie sich Wochen oder Monate vorher bereits anlegten, einfach um, um dort ein Fake-Gewinnspiel weiterzuführen.

Diese Methode wird in Zukunft nicht mehr funktionieren!

Wenn eine Seite oder eine Gruppe aufgrund eines Verstoßes entfernt wird, werden auch andere Seiten und Gruppen entfernt, selbst wenn diese selbst nicht direkt gegen die Community-Standards verstiessen!

Zudem wird Facebook eine Reihe weiterer Informationen überprüfen, wem eine Seite zugeordnet ist. Dazu gehört auch die Frage, ob mehrere Seiten von der selben Person verwaltet wird oder von einer Person, dessen Name ähnlich ist.
Auch ein komplett anderer Name ist da kein wirklicher Ausweg, da die für Facebook ersichtliche IP-Adresse wahrscheinlich ebenfalls überprüft wird.

Fazit

Mit den neuen Regelungen zielt Facebook konkret auf Seiten, die im größeren Maße Fakes verbreiten und dazu mehrere Seiten nutzen, obwohl oft nur eine einzige Person dahinter steckt.
Insbesondere die Veranstalter von Fake-Gewinnspielen dürfen sich warm anziehen, da bei der konsequenten Durchsetzung der neuen Regelung es weitaus schwieriger wird, dass ein Nutzer eine solche Seite neu erstellt, wenn die alte Seite wegen Verstoss gegen die Community-Standards gelöscht wurde.

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