Facebook: Niederlage vor Gericht

Autor: Annika Hommer

Facebook: Niederlage vor Gericht
Artikelbild: Shutterstock / Von Sharaf Maksumov

Ein Urteil des Obersten Gerichts Irlands könnte nun zur Folge haben, dass Facebook künftig keine Daten mehr aus der EU in die USA transferieren darf.

Damit würde ein Grundpfeiler des Geschäftsmodells von Facebook erheblich getroffen werden.

Untersuchung zu Datentransfer von Facebook findet statt

Der europäische Facebook-Sitz befindet sich in Irland, wo der Konzern eine Forderung einreichte, eine Untersuchung zum Datentransfer durch die irische Datenschutzkommission (DPC) zu blockieren. Aufgrund des europäischen Firmensitzes des Social Media-Riesen ist die irische Datenschutzbehörde für die Verfolgung etwaiger Verstöße gegen EU-Bestimmungen zuständig.

Nachdem das Gericht im September einer vorläufigen Blockade zugestimmt hatte, wies Richter David Barniville nun jede Forderung Facebooks diesbezüglich zurück.

Datentransfer könnte untersagt werden

Durch die Entscheidung ist es der DPC nun möglich, jeglichen Transfer von persönlichen Nutzerdaten aus der Europäischen Union in die USA zu verbieten. Dadurch könne laut dem österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems die Datenübertragung Facebooks aus der EU in die USA „binnen zwei Monaten“ blockiert werden.

Facebook habe auf Anfragen zur Stellungnahme der Nachrichtenagentur AFP bislang nicht reagiert. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im vergangenen Juli war die Datenweitergabe unter Einhaltung sogenannter Standardsvertragsklauseln weiterhin möglich, da dabei laut EuGH ausreichende Schutzmechanismen bestünden.
Die DPC stellte die Legalität dieser Klauseln jedoch in Frage und veranlasste die entsprechende Untersuchung, die Facebook zu stoppen versuchte.

Dringlichkeitsverfahren wegen neuer WhatsApp-Nutzungsbedingungen

Auch im Zuge der Aktualisierungen der WhatsApp-Richtlinien war internationale Kritik laut geworden. Grund dafür war die Option zur Übermittlung von Kontakten und Profildaten zwischen dem Messenger und seinem Mutterkonzern, wenn Nutzer über WhatsApp mit Unternehmen kommunizieren.

Hier konnte die Hamburger Datenschutzbehörde am Dienstag im Rahmen eines Dringlichkeitsverfahrens ein dreimonatiges Verbot des Datenaustauschs zwischen WhatsApp und Facebook erwirken.

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Quelle: t-online.de
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