Facebook-Kommentar führt zu einer Geldstrafe von 450 Euro

Autor: Kathrin Helmreich

Ein 49-jähriger Mann aus Hamm wurde vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 450 Euro verurteilt, da er einen volksverhetzenden Kommentar auf Facebook veröffentlicht hatte

Auf der Website des Westfälischen Anzeigers wurde unlängst darüber berichtet, dass der Kommentar eines ehemaligen Bergbau-Mitarbeiters auf der Facebook-Seite des Nachrichtensenders N-TV dem 49-Jährigen nicht nur den Job kostete, sondern jetzt eine Geldstrafe von 450 Euro einbrachte.

Am 4. Oktober 2015 tauchte jenes Kommentar bei N-TV auf:

“hoffe, das alle verbrennen…, die nicht gemeldet sind”,

so laut einer Zusammenfassung des Landesarbeitsgerichtes.

N-TV hatte über einen Brand in einer Flüchtlingsunterkunft im thüringischen Saalfeld berichtet, da ein Bewohner mit der Zigarette im Bett eingeschlafen und gestorben war.

Als der Bergbauarbeiter den Kommentar löschte, hatte dieser schon Aufmerksamkeit erregt und wurde seinem Arbeitgeber durch einen Facebook-Nutzer gemeldet. Der 49-Jährige hatte den Firmennamen des Unternehmens, auf seiner Facebook-Seite öffentlich einsehbar publiziert.

Folglich wurde er von dem Unternehmen gekündigt und es kam zu einer Strafanzeige. Da er den Strafbefehl von über 750 Euro nicht Folge leisten wollte, war ein Termin beim Amtsgericht fällig.

Hier gestand er seine Schuld ein und ließ durch seinen Anwalt vortragen, dass es ihm Leid tue, er an jenem Abend betrunken gewesen war und sich zuvor nie etwas zu Schulden hat kommen lassen.

Das Gericht berücksichtigte, dass der Mann dadurch seine wirtschaftliche Existenz verloren hat, zeigte sich aber über den moderaten Strafbefehl durchaus erstaunt.

Dass der Bergmann mildernde Umstände zugesprochen bekam, lag an seiner aussichtslosen wirtschaftlichen Lage.

32 Jahre hatte er bei dem Unternehmen gearbeitet, als er fristlos gekündigt wurde, seine Klage beim Amtsgericht blieb ohne Erfolg und die Berufung vor dem Landesarbeitsgericht zog er ebenfalls kurzfristig zurück, da er weder eine Aussicht auf Erfolg, noch Prozesskostenbeihilfe erhalten hätte.

Laut Anwalt wird der Angeklagte keinen Job mehr finden und fällt demnächst nach einem Jahr Arbeitslosengeld in Hartz IV – er sei genug gestraft.

Sein Urteil beläuft sich nun auf 450 Euro.

Quelle: Westfälischer Anzeiger

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