Facebook: “Gemäß den Artikeln l. 111, 112 und 113 des Strafgesetzbuchs…”

Autor: Tom Wannenmacher

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Abermals verbreitet sich ein Kettenbrief, mit dem Nutzer den aktuellen Facebook-Richtlinien widersprechen. Allerdings bringt das nichts.
Abermals verbreitet sich ein Kettenbrief, mit dem Nutzer den aktuellen Facebook-Richtlinien widersprechen. Allerdings bringt das nichts.

Ein Facebook-Statusbeitrag, der in ein ähnlichen Form bereits seit 2013 die Runde machten, wird im Moment abermals auf Facebook geteilt.

Abermals verbreitet sich ein Kettenbrief, mit dem Nutzer den aktuellen Facebook-Richtlinien widersprechen. Allerdings bringt das nichts, denn der Inhalt besteht quasi nur aus einem großen Unsinn. Das Prinzip funktioniert nun schon seit Jahren! Quelle unbekannt, Text kopiert, Inhalt hört sich “wichtig” an und weil es ja auch alle anderen teilen, teilt man es “sicherheitshalber” selbst auch nochmals.

Es handelt sich dabei um folgenden Facebook-Statusbeitrag:

Dieser Statusbeitrag auf Facebook macht keinen Sinn! Screenshot: Mimikama
Dieser Statusbeitrag auf Facebook macht keinen Sinn! Screenshot: Mimikama

Der Statusbeitrag nochmals als Wortlaut:

Auch ich geh dann mal auf Nummer Sicher und erkläre
hiermit folgendes: heute 15. September 2018, in Reaktion auf die allgemeinen Facebook Richtlinien. Gemäß den Artikeln l. 111, 112 und 113 des Strafgesetzbuchs, geistiges Eigentum, erkläre ich, dass meine Rechte an allen meinen persönlichen Daten, Zeichnungen, Bilder, Texte etc… nur bei mir liegen. Veröffentlicht auf meinem Profil ab dem Tag, an dem ich mein Konto erstellt habe. Die kommerzielle Nutzung erfordert vorher meine schriftliche Genehmigung !
Jeder kann diesen Text kopieren und einfügen in seiner persönlichen Facebook-Seite. Damit bist du unter dem Urheberrecht. Mit diesem Post lässt du Facebook wissen, dass das veröffentlichen, vervielfältigen, verbreiten, senden, oder auf irgendeine andere Weise Content aus deinem Profil streng verboten ist. Die oben genannten Artikel sind auch für Arbeitnehmer, Studenten, Agenten und / oder — anderes Personal im Dienst von Facebook.
Der Inhalt von meinem Profil enthält private Informationen. Die Verletzung von meinem Privatleben wird bestraft unter Berücksichtigung des Gesetzes (UCC 1-308 1-308 1-103 und dem Statut von Rom).
Alle Mitglieder sind eingeladen, einen ähnlichen Beitrag zu setzen, oder wenn du willst, kannst du diese Nachricht kopieren und einfügen. Wenn du diese Erklärung nicht mindestens einmal veröffentlichst, wirst du stillschweigend zulassen, dass deine Fotos, sowie die Informationen in deinemProfil verwendet werden dürfen.
(nicht teilen. Du musst kopieren und einfügen).”

Hinweis: Den erwähnte Paragraph 111, 112, 113 (angeblich “geistiges Eigentum”) gibt ES GAR NICHT!

In diesen, von Nutzern selbst verfassten bzw. kopierte Statusbeiträgen heißt es immer wieder, dass sie auf den NEUEN Facebook-Richtlinien widersprechen.

Als Begründung wird hier immer wieder auf das “geistige Eigentum” hingewiesen und es wird das Strafgesetzbuch mit den Paragraphen 111, 112 und 113herangezogen. Weiters wird auf die Statuten von Rom unter “UCC 1-308 1-308 1-103” verwiesen. Diese sind für Facebook-Nutzer bedeutungslos.

Solche und ähnliche, von Nutzern selbst verfassten Statusbeiträge, welcher Art auch immer, entbinden einen Facebook-Nutzer NICHT von den bei der Anmeldung bereits akzeptieren Nutzungsbedingungen und Datenverwendungsrichtlinien von Facebook!

 

Das blöde an der Sache ist nur, dass unter den erwähnten Paragraphen 111, 112 und 113 gar nichts vom geistigen Eigentum erwähnt wird.

Was steht eigentlich unter den § 111, 112 und 113StGB?

Es kommt darauf an, in welchem Land man beheimatet ist, denn jedes Land hat ein anderes StGB!

In Deutschland:

Poste man den Kettenbrief als Deutscher Bürger, dann gibt es diesen Paragraph gar nicht mehr. Dieser ist nämlich weggefallen. Zuvor war er unter den Abschnitt 6 – Widerstand gegen die Staatsgewalt zu finden.

  • § 111 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
  • § 112 (weggefallen)
  • § 113 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Quelle: stgb.de

In Österreich:

Postet man den Kettebrief als Österreichischer Staatsbürger, dann steht im Gesetzestext unter den Paragraph 111, 112 und 113 StGB folgendes:

  • § 111 Üble Nachrede
  • § 112 Wahrheitsbeweis und Beweis des guten Glaubens
  • § 113 Vorwurf einer schon abgetanen gerichtlich strafbaren Handlung

Quelle: jusline.at

In der Schweiz:

Postet man den Kettebrief als Schweizer Bürger, dann steht im Gesetzestext unter den Paragraph 111, 112 und 113 StGB folgendes:

  • § 111 Vorsätzliche Tötung
  • § 112 Mord
  • § 113 Totschlag

Quelle: admin.ch

Das “Teilen”, des o.a. angeführten Statusbeitrages, hat absolut keinen Sinn!

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