Nach dem Terroranschlag von Paris im November 2015 hatte die EU-Kommission eine Überarbeitung des Waffenrechts vorgeschlagen. Änderungen kommen auch auf Jäger und Sportschützen zu.

Wie auf ‘N-TV’ und ‘Spiegel Online’ berichtet, wurden nach langen Verhandlungen neue Auflagen für private Waffenbesitzer gebilligt.

„Wir haben hart für eine ehrgeizige Vereinbarung gekämpft, die das Risiko von Schießereien in Schulen, Ferienlagern oder Terrorattacken mit legalen Feuerwaffen senkt“,

erklärte EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker.

Laut ‘Spiegel’ dürfen in Zukunft Privatleute weder

  • vollautomatische und militärische Waffen,
  • Vollautomatische, die zu halbautomatischen Waffen umgebaut wurden,
  • Kurzwaffen mit Magazinen von mehr als 20 Schuss, Langwaffen mit mehr als zehn Schuss
  • und halbautomatische Langwaffen, die ohne Änderung ihrer Funktion auf eine Gesamtlänge von weniger als 60 Zentimeter verkürzt werden können

besitzen.

Zudem müssen künftig alle Teile von halbautomatischen Waffen markiert werden, um Ermittlungen nach Verbrechen zu verbessern. Nach Angaben von Diplomaten in Deutschland sei die Markierung derzeit nur für die wichtigsten Teile vorgeschrieben.

Waffen, die zu Schreckschusswaffen umgebaut wurden, verbleiben in ihrer vorherigen Verbotskategorie, da sie bisher nach dem Umbau komplett unreguliert blieben.

Wie stark die EU-Richtlinien in den einzelnen Mitgliedsstaaten wirken, hängt vom jeweils gültigen Waffenrecht ab. Je strenger es zuvor war, desto weniger wird sich ändern.

Laut ‘N-TV’ habe sich die Interessensvereinigung für Jäger im Gesetzgebungsprozess dafür eingesetzt, dass unnötige Belastungen für Jäger verhindert werden.

Quellen: N-TV, Spiegel Online


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