Bei Erotik-Dienst-Abzocke: Nicht bezahlen

Autor: Claudia Spiess

Bei Erotik-Dienst-Abzocke: Nicht bezahlen
Bei Erotik-Dienst-Abzocke: Nicht bezahlen

In Brandenburg kommt es derzeit zu einer Welle unseriöser Rechnungen für angeblich in Anspruch genommene, telefonische Erotik-Dienste.

Bei Erotik-Dienst-Abzocke: Nicht bezahlen – Das Wichtigste zu Beginn:

Rechnungen, die angeblich in Anspruch genommene Sex-Hotline-Dienste anführen, sollten nicht bezahlt werden. Hinter ihnen steckt eine altbekannte Masche, in denen Betroffene um ihr Geld gebracht werden.

Altbekannte Masche

Diese Betrugsmasche existiert seit Jahren: Ping-Anrufe, bei denen das Handy meist nur kurz klingelt, um einen Rückanruf herauszufordern. Anrufe, in denen es um die Zustellung eines Briefs oder Pakets geht und nach der Adresse gefragt wird. Zeitungsannoncen, bei denen die Anrufer allerdings nur eine Bandansage zu hören bekommen.

Wege gibt es einige, wie Menschen in diese Fallen gelockt werden. Ziel verfolgen sie jedoch alle dasselbe: Abzocke.

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Rechnung für „besondere Services“

Kurz nach diesen Vorfällen flattern bei den Betroffenen Rechnungen ins Haus. Ausgestellt von Firmen mit Namen Telesmart, Telstar, Mexcom, Comera, Paycom und Innova. Die in den Rechnungen angeführten Leistungen sind angeblich in Anspruch genommene Sex-Hotline-Dienste – „Service für besondere sexuelle Ansprüche“ oder auch „Service für Erwachsene“ genannt.

Meist werden Beträge in Höhe von rund 90 Euro in Rechnung gestellt. Spätere Mahnungen summieren sich dann inklusive der Mahnspesen auf 140 Euro. Die Beträge sollen nach Tschechien überwiesen oder per Post an ein Postfach ebenda geschickt werden.

Nicht bezahlen!

Michèle Scherer von der Verbraucherzentrale Brandenburg erklärt, dass eine solche Rechnung nicht bezahlt und Anzeige bei der Polizei erstattet werden soll.

„Betroffene sollten sich nicht einschüchtern lassen und den geforderten Betrag auf keinen Fall zahlen. Die Betrüger spielen mit der Scham der Betroffenen und spekulieren darauf, dass diese lieber für die vermeintlichen Sex-Dienste zahlen als Rat einzuholen. Wer keine Dienste genutzt hat, muss auch nichts bezahlen“, so Scherer.

Prüfung des Falls

Ist man sich nach Erhalt einer solchen Rechnung nicht sicher, ob die Forderung berechtigt ist, kann man den Fall prüfen lassen. Dazu steht die Verbraucherzentrale Brandenburg für Beratungs-Termine zur Verfügung.

Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg
Artikelbild: Shutterstock / Von Tatiana Popova
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