Enkeltrickbetrüger wandert für 12,5 Jahre ins Gefängnis

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Autor: Kathrin Helmreich

Seit Jahren berichten wir über diese fiese Masche, bei der Senioren von Anrufenden abgezockt werden

Immer wieder berichten wir über sogenannte Enkeltrickbetrüger.

Bei dieser Masche werden ältere Mitbürger angerufen und so versucht, sie um ihr Vermögen zu bringen.

Wie das Hamburger Abendblatt und der NDR berichten, konnte ein Enkeltrickbetrüger verhaftet und zu 12,5 Jahren Haft verurteilt werden.

Der Enkeltrick im Detail

Der Verurteilte hatte als sogenannter Keiler agiert und Menschen mit altmodisch klingenden Vornamen wie Ingeborg, Oswald oder Heinrich im Telefonbuch ausfindig gemacht.

Mit “Rate mal, wer hier ist?” provozierte er die Senioren, beim Telefonat den Anrufenden zu erraten: “Bist du Niko?” oder “Ach, Jan” – und schon spielte der Betrüger den Neffen, den alten Freund oder den Großcousin.

Er gab vor, sich in einer finanziellen Notlage zu befinden, zumeist brauchte er das Geld aber für einen vermeintlichen Immobilienkauf.

Holte das Opfer das geforderte Geld von der Bank, wurde es von einem Mittäter vor Ort abgeholt.

Mit diesem Trick ergaunerte er sich 300.000 Euro Beute.

Nicht alleine

Bei dem Verurteilten handelt es sich um einen Hintermann, bei dem die Fäden eines Netzwerks zusammen liefen.

Der 30-Jährige agierte von Polen aus und muss nicht nur in Deutschland eine Gefängnisstrafe antreten, sondern ihm drohen noch weitere Gefängnisstrafen wegen Opfern in Österreich, Luxemburg und der Schweiz.

Der Prozess in Deutschland lief seit einem Jahr.

Laut Urteil muss der Enkeltrickbetrüger drei geschädigten Frauen rund 47.000 Euro zurückzahlen.

“Ich werde als Wiedergutmachung meinen Ferrari verkaufen”

Laut NDR habe der Angeklagte um Milde gebeten, indem er vorschlug, er würde als Wiedergutmachung sogar seinen Ferrari verkaufen, wenn er dafür ein paar Jahre weniger ins Gefängnis müsse.

Der Vorsitzende Richter winkte diesen Vorschlag aber mit den Worten “Dieser Zug ist abgefahren” ab.

Der 30-jährige Enkeltrickbetrüger wird nun zwölfeinhalb Jahre Zeit haben, über seine Taten nachzudenken.

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