Energiespar-Verordnungen: Video mit Falschinformationen

Zwei deutsche Verordnungen zur Sicherung der Energieversorgung sorgen aktuell für Verunsicherung bei vielen Bürgerinnen und Bürgern. Leider sind auch sehr viele Falschinformationen im Umlauf, die nicht gerade zu einer Aufklärung beitragen.

Autor: Walter Feichtinger

Die Behauptung

Ein aktuelles Video, das bereits über 500.000 Mal auf Facebook geteilt wurde, stellt eine Vielzahl von Behauptungen im Kontext der beiden neuen Energiesparverordnungen in Deutschland auf. Es spricht von „Energie-Polizei“ und staatlicher Überwachung.

Unser Fazit

Es ist in beiden Verordnungen genau festgehalten, wozu sie dienen sollen: Energieeinsparungen im Gebäudebereich. Die Heizungsprüfung ist eine einmalige Sache in Deutschland, die im Rahmen von anderen Vorsorgemaßnahmen durch die entsprechenden Fachkräfte durchgeführt werden soll – und deshalb auch gar nicht geeignet für die Massenüberwachung der europäischen Bürgerinnen und Bürger. Auch viele andere Behauptungen sind FALSCH.

Die beiden neuen Energiespar-Verordnungen, die die deutsche Bundesregierung kürzlich verabschiedet hat, verunsichern sehr viele Menschen. Viele Gerüchte und Falschbehauptung kursieren dazu im Netz und auch ganz besonders auf verschiedenen Social Media Kanälen. Wir haben uns stellvertretend für alle diese Fake-News ein aktuell sehr populäres Video angesehen, das gleich eine ganze Reihe von Behauptungen zu den Energiespar-Verordnungen aufstellt.

Energiespar-Verordnungen: Faktencheck

Sehr vieles im Video wurde polemisch und manipulativ formuliert. Auf diese Formulierungen können wir hier nicht im Detail eingehen. Wir sehen uns im folgenden stattdessen die Faktenbehauptungen im Einzelnen an.

Das Häkchen rechts von jeder Behauptung öffnet jeweils den zugehörigen Faktencheck:

🔵 Polemisch und manipulativ
🟢 Richtig
🔴 Falsch
🟡 Teilweise richtig oder teilweise falsch

Die beiden Verordnungen zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV, gültig ab 1. September 2022) und über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV, gültig ab 1. Oktober 2022) betreffen öffentliche Gebäude, Unternehmen, mit Gas beheizte Gebäude und private Pools.

RICHTIG. Das stimmt alles in etwa. Teilweise gibt es in den Paragrafen aber Ausnahmeregelung, wenn es zum Beispiel um Verkehrssicherheit geht. Die Nutzung von Leuchtwerbung ist auch nur zu gewissen Tageszeiten untersagt, sie dürfen zwischen 16 Uhr und 22 Uhr weiterhin betrieben werden. Die einzelnen Maßnahmen mit allen Details finden sich hier:

EnSikuMaV, § 5: Verbot der Beheizung von Gemeinschaftsflächen
EnSikuMaV, § 8: Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern
EnSikuMaV, § 10: Ladentüren und Eingangssysteme im Einzelhandel
EnSikuMaV, § 11: Nutzungseinschränkung beleuchteter Werbeanlagen

RICHTIG, siehe EnSikuMaV, § 6 Höchstwerte für die Lufttemperatur in Arbeitsräumen in öffentlichen Nichtwohngebäuden. Ausnahmeregelungen gibt es unter anderem für medizinische Einrichtungen, Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe und Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kindertagesstätten sowie wenn die niedrigen Temperaturen die Beschäftigten oder die Bausubstanz gefährden würden.

FALSCH. Es wird keine „Energiepolizei“ geben. Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) listet aber Berufsgruppen auf, die qualifiziert sind, Prüfungen im Rahmen anderer Tätigkeiten zusätzlich durchzuführen und zu dokumentieren:

EnSimiMaV § 2: Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung

„Die Heizungsprüfung sowie etwaige erforderliche Maßnahmen zur Optimierung sollen im Zusammenhang mit ohnehin stattfindenden Tätigkeiten oder Maßnahmen der fachkundigen Personen […], insbesondere bei der Durchführung von Kehr- und Überprüfungstätigkeiten oder einer Feuerstättenschau von Schornsteinfegern oder bei Heizungswartungsarbeiten, angeboten und durchgeführt werden. […] Der Nachweis der Heizungsprüfung kann auch im Rahmen der Durchführung eines hydraulischen Abgleichs erfolgen.“

„Die Heizungsprüfung […] ist von einer fachkundigen Person durchzuführen. Dazu zählen insbesondere:

  1. Schornsteinfeger,
  2. Handwerker der Gewerbe Installateur und Heizungsbauer […] sowie Ofen- und Luftheizungsbauer […] oder
  3. Energieberater, die in die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes aufgenommen worden sind.“

FALSCH. Die Heizungsprüfung (EnSimiMaV, §2) ist eine einmalige Sache im Zeitraum, in dem die Verordnung gültig ist (1. Oktober 2022 bis 30. September 2024). Sie ist deshalb keineswegs geeignet, um Bürgerinnen und Bürgern „nachzuschnüffeln“.

RICHTIG. EnSimiMaV, §2: Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung

„Der Eigentümer eines Gebäudes, in dem Anlagen zur Wärmeerzeugung durch Erdgas genutzt werden, ist verpflichtet, eine Heizungsprüfung durchzuführen und die Heizungsanlage des Gebäudes optimieren zu lassen. In diesem Rahmen ist zu prüfen,

  1. ob die zum Betrieb einer Heizung einstellbaren technischen Parameter für den Betrieb der Anlage zur Wärmeerzeugung hinsichtlich der Energieeffizienz optimiert sind,
  2. ob die Heizung hydraulisch abzugleichen ist,
  3. ob effiziente Heizungspumpen im Heizsystem eingesetzt werden oder
  4. inwieweit Dämmmaßnahmen von Rohrleitungen und Armaturen durchgeführt werden sollten.“

FALSCH. Wie gesagt, ist die einmalige Heizungsprüfung gar nicht geeignet für eine „staatliche Überwachung“.

Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV, §2 Absatz 2) schreibt zwar eine regelmäßige Optimierung der Heizungsanlage vor, aber weder wie oft noch, dass diese durch die aufgelisteten, fachkundigen Personen durchgeführt werden muss. Folgendes soll dabei optimiert werden: Vorlauftemperatur und Heizkurve (bei groben Fehleinstellungen), die automatische Aktivierung von Temperaturabsenkungen (wie Nachtabsenkung) oder Heizungsabschaltungen sowie der Zirkulationsbetrieb. Auch die Warmwassertemperatur und die Heizgrenztemperatur soll dabei neu eingestellt werden.

TEILWEISE FALSCH. Es gibt keine „staatliche Überwachung“. Die Verordnung (EnSimiMaV, §2 Absatz 2) schreibt aber vor, die Warmwassertemperatur regelmäßig zu optimieren. Siehe auch letzter Punkt.

Die Regelung zum Erwärmen des Leitungswassers betrifft (nach EnSikuMaV, § 7) betrifft auch Trinkwassererwärmungsanlagen in öffentlichen Nichtwohngebäuden, wenn diese vorwiegend zum Händewaschen gedacht sind.

RICHTIG. EnSikuMaV, § 3: Fakultative Temperaturabsenkung durch Mieter

„Die Geltung einer Vereinbarung in einem Mietvertrag über Wohnraum, nach der der Mieter durch eigene Handlungen eine Mindesttemperatur zu gewährleisten hat, ist für die Geltungsdauer der Verordnung ausgesetzt. […] Dazu zählt insbesondere die Pflicht des Mieters, durch angemessenes Heiz- und Lüftungsverhalten Schäden an der Mietsache vorzubeugen.“

FALSCH. Das Verbot des Beheizens von Pools betrifft nur solche, die mittels Gas oder Elektrizität aus dem Stromnetz beheizt werden. Wird der Pool zum Beispiel mit selbst erzeugtem Strom aus Photovoltaik beheizt, so trifft dieser Paragraf nicht zu.

EnSikuMaV, § 4: Verbot der Nutzung bestimmter Heizungsarten für Schwimm- und Badebecken

„In Gebäuden oder zugehörigen privaten Gärten ist die Beheizung von privaten, nicht-gewerblichen, innen- oder außenliegenden Schwimm- und Badebecken einschließlich Aufstellbecken mit Gas oder mit Strom aus dem Stromnetz untersagt. […] ist nicht anzuwenden, sofern die Beheizung zwingend notwendig für therapeutische Anwendungen ist.“

FALSCH. Ein solches Verbot findet sich gar nicht in den beiden Verordnungen wieder. Das dauerhafte Offenstehen wird (laut EnSikuMaV, § 10) nur Ladentüren und Eingangssystemen des Einzelhandels untersagt, wenn so Heizwärme verloren geht.

TEILWEISE FALSCH. Habeck beziffert die Einsparungen durch die Maßnahmen der beiden Verordnungen mit „zwei bis zweieinhalb Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland“. Das stimmt natürlich in absoluten Zahlen, allerdings wird dabei vergessen, dass einige Bereiche gar nicht von den Verordnungen abgedeckt sind, die aber sehr viel zum Gasverbrauch in Deutschland beitragen, wie Industrie, Stromerzeugung oder Verkehr. Nimmt man diese Branchen aus der Rechnung heraus, so ergibt sich ein Einsparpotenzial von bis zu 6 Prozent der betroffenen Bereiche.

FALSCH. Eine polemische und gleichzeitig falsche Aussage. Die Bundesregierung hat sich entsprechend dem deutschen Grundgesetz gebildet. Bündnis 90/Die Grünen regiert auch nicht alleine, sondern ist Teil einer Koalition gemeinsam mit den Sozialdemokraten und den Freien Demokraten.

FALSCH. Der Begriff Systemmedien geht zurück auf die Nationalsozialisten und sollte deshalb nicht verwendet werden. Auch inhaltlich ist die Behauptung falsch, hier zwei kritische Gegenbeispiele des ÖRR: BR: Kritik an Regierungsplänen, MDR: Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Energiespar-Verordnung

Polemische Behauptungen, zu denen keine Beweise im Video geliefert werden.

TEILWEISE RICHTIG. Frankreich möchte insgesamt 3000 Beamte für die Verfolgung von Brandstiftern abstellen. Die „grünen Polizisten“ sollen insbesondere gelegte Brände, aber auch andere Umweltdelikte aufklären. In Sommer 2022 sind bereits 26 Brandstifter gefasst worden. Der Hintergrund für diese besonderen Maßnahmen war die extreme Trockenheit und die besondere Brandgefährlichkeit in großen Teilen Frankreichs. Ein Interview mit Innenminister Gérald Darmanin in der französischen Zeitung Le Journal du Dimanche wird hier auf Deutsch zusammengefasst.

TEILWEISE RICHTIG. Das Europäische Parlament wünscht sich eine solche „EU-Katastrophenschutztruppe“, wie sie nochmals in einer Entschließung vom 15. September 2022 (Punkt 16) festhält. Über dieses Lippenbekenntnis hinaus ist noch nicht viel passiert. Wem sie unterstehen wird, ist also keineswegs festgelegt. Einige (ehemalige) Parlamentarier arbeiten jedoch schon sehr lange an Entwürfen, wie eine solche Schutztruppe aussehen könnte.

FALSCH. Das Ministerium Environment and Climate Change Canada hat am 1. September festgehalten:

Wir sind uns einiger irreführender Berichte in den sozialen Medien bewusst, die besagen, dass wir eine neue Durchsetzungsfunktion schaffen. Dies ist falsch und muss richtig gestellt werden. Unsere Vollstreckungsabteilung ist nicht neu. Sie wurde offiziell im Jahr 2008 gegründet. Unsere Beamten setzen viele Bundesumweltgesetze durch, die die Umweltverschmutzung verhindern und Kanadas Tierwelt und Artenvielfalt schützen. Sie sind nicht für die Durchsetzung des Klimawandels zuständig. Unsere Umweltbeauftragten verbringen die meiste Zeit mit der Durchsetzung von Gesetzen und Verordnungen, die die Umweltverschmutzung verhindern, wie z. B. die Bestimmungen zur Verhinderung von Umweltverschmutzung im Fischereigesetz.

Der offizielle Twitteraccount Environment Canada, 1. Septemer 2022

FALSCH. Es ist in beiden Verordnungen genau festgehalten, wozu sie dienen sollen: Energieeinsparungen im Gebäudebereich. Die Heizungsprüfung ist eine einmalige Sache in Deutschland, die im Rahmen von anderen Vorsorgemaßnahmen durch die entsprechenden Fachkräfte durchgeführt werden soll – und deshalb auch gar nicht geeignet für die Massenüberwachung der europäischen Bürgerinnen und Bürger.

Fazit

Einige Behauptungen im Video sind durchaus richtig, aber viele treffen nur teilweise zu, während der größte Teil allerdings Falschinformation sind. Das analysierte Video ist nicht geeignet, um sich die beiden Energiespar-Verordnungen zu informieren, die ab dem 1. September bzw. dem 1. Oktober 2022 in Deutschland gelten.

Mehr zu den beiden Verordnungen zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV, gültig ab 1. September 2022) und über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV, gültig ab 1. Oktober 2022)

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