Eltern haften für ihre Kinder? – Der Fall Facebook

Autor: Andre Wolf

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Dass der Satz „Eltern haften für ihre Kinder“ nicht hundertprozentig wörtlich der Wahrheit entspricht, dürfte bekannt sein, aber wie sieht es in dem Fall Facebook aus?

Haften hier Eltern für die Vergehen, welche ihre Kindern in sozialen Netzwerken begehen? Aktuell gibt es Berichte eines Mobbingfalles in den USA. Denen zufolge haben die Eltern eines via Facebook gemobbten Mädchens erfolgreich Klage gegen die Eltern der Täter eingereicht.

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Aber fangen wir am Anfang an:

In den USA, in Georgia um genau zu sein, beschwerte sich eine Schülerin bereits 2011 bei ihrer Schuldirektion. Der Grund dafür war ein Fakeprofil, das zwei Mitschüler auf ihren Namen lautend erstellt hatten. Das Profil gab u.a. an, dass die Betroffene Schülerin Drogen konsumiere und psychische Störungen habe. Die Schule handelte und informierte die Eltern der Kinder, welche die Seite erstellt hatten. Die beschuldigten Mitschüler gestanden ein, verantwortlich zu sein und wurden mehrere Tage von der Schule verwiesen.

Was jedoch nicht geschah, und hier nun maßgeblich ist: dass das Fakeprofil wurde von den geständigen Schülern nicht gelöscht und so reichten die Eltern des Opfers Klage ein. Somit verschwand das Profil.

Die Eltern des beklagten Jungen konnten sich zuerst erfolgreich gegen die Klage wehren, ein Berufungsgericht hat allerdings beschlossen, dass eine Klage gegen die Eltern wegen der begangenen Verleumdung zulässig ist. Die Eltern des beschuldigten Mädchens reagierten gar nicht und so erging ein Säumnisurteil.

Siehe dazu die Quellinformationen.

Haften Eltern nun auch hierzulande für ihre Kinder?

Bisher gibt es in Deutschland oder Österreich noch keine so beschaffenen Klagen, man könnte nun auch eine Neuland Debatte beginnen.

Daher spekulieren wir einfach:

Eltern könnten haftbar gemacht werden, wenn nachweisbar die Aufsichtspflicht verletzt worden wäre. Wie auch im angeführten Fall.

Die Eltern der Schüler, und hier ist wohl auch das Verschulden zu sehen, waren über den Fall und das falsche Profil informiert und haben trotzdem keine Maßnahmen ergriffen, dass Profil selbst zu löschen oder durch ihre Kinder löschen zu lassen.

Es bleibt abzuwarten wie sich das Gericht in diesem Fall entscheiden wird. Allerdings zeigt sich, dass sich Eltern in diesen Fällen nicht ohne weiteres aus der Verantwortung nehmen können.

Autor: Larissa, mimikama.org

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