Verstöße gegen die DSGVO: Verbraucherorganisationen gehen gegen Google vor

Täuschendes Design, unklare Sprache und irreführende Auswahlmöglichkeiten: Zehn europäische Verbraucherverbände werfen Google Verstöße gegen die DSGVO vor und gehen dagegen vor.

Autor: Ralf Nowotny

Beim Anlegen eines Google-Kontos verleite der Internetkonzern Verbraucher:innen dazu, der Überwachung durch das Unternehmen zuzustimmen – obwohl die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ein datensparsames Design sowie datenschutzfreundliche Voreinstellungen vorschreibt.
So der Vorwurf von zehn europäischen Verbraucherverbänden, die nun unter dem Dach der europäischen Verbraucherorganisation BEUC mit verschiedenen Mitteln gegen Google vorgehen:

„Google stellt bei der Registrierung nicht die datenschutzfreundlichsten Optionen zur Verfügung und macht es Nutzer:innen unnötig schwer, ihre persönlichen Daten zu schützen. Der vzbv hat Google deshalb im Rahmen einer gemeinsamen Aktion mit anderen europäischen Verbraucherverbänden abgemahnt“

Rosemarie Rodden, Referentin im Team Rechtsdurchsetzung des vzbv
  • Die Verbraucherorganisationen dTest (Tschechische Republik), Forbrukerrådet (Norwegen), EKPIZO and KEPKA (Griechenland), UFC-Que Choisir (Frankreich) and ZPS (Slowenien) haben DSVGO-Beschwerden bei ihren Datenschutzbehörden eingereicht.
  • Consumentenbond (Niederlande), Forbrugerrådet Tænk (Dänemarkt) and Sveriges Konsumenter (Schweden) haben ihre Aufsichtsbehörden angeschrieben, um sie auf Googles Praktiken aufmerksam zu machen.
  • Auch US-amerikanische Verbraucherverbände, die dem Netzwerk Transatlantic Consumer Dialogue (TACD) angehören, haben ein Schreiben an die Federal Trade Commission (FTC) versandt.

Ursula Pachl, stellvertretende Generaldirektorin des Europäischen Verbraucherverbandes (BEUC), sagte:

„Entgegen den Behauptungen von Google, die Privatsphäre der Verbraucher zu schützen, wurden Millionen von Europäern auf die Überholspur gesetzt, als sie sich für ein Google-Konto anmeldeten. Ein einfacher Schritt genügt, damit Google alles, was Sie tun, überwachen und auswerten kann. Wenn Sie von datenschutzfreundlichen Einstellungen profitieren möchten, müssen Sie sich durch einen längeren Prozess und eine Mischung aus unklaren und irreführenden Optionen navigieren. Kurz gesagt, wenn Sie ein Google-Konto erstellen, werden Sie von vornherein und standardmäßig der Überwachung unterworfen. Stattdessen sollte der Schutz der Privatsphäre die Standardeinstellung und die einfachste Wahl für die Verbraucher sein.

Ein Verbraucher kann sich dafür entscheiden, freiwillig ein Google-Konto zu erstellen, oder er wird dazu gezwungen, wenn er bestimmte Google-Produkte und -Dienste nutzt. So müssen sie beispielsweise ein Konto erstellen, wenn sie ein Smartphone kaufen, das das Android-System von Google verwendet, von dem fast 7 von 10 Telefonen weltweit (69 %) abhängen , wenn sie Apps aus dem Google Play Store herunterladen möchten.

Die Anmeldung ist der kritische Punkt, an dem Google die Nutzer dazu bringt, ihre „Entscheidungen“ darüber zu treffen, wie ihr Google-Konto funktionieren soll. Mit nur einem Schritt („Express-Personalisierung“) aktiviert der Verbraucher alle Kontoeinstellungen, die die Überwachungsaktivitäten von Google unterstützen. Google bietet den Verbrauchern nicht die Möglichkeit, alle Einstellungen mit einem Klick zu deaktivieren.

Wenn der Verbraucher die datenschutzfreundlicheren Optionen aktivieren möchte, ist eine „manuelle Personalisierung“ erforderlich: fünf Schritte mit zehn Klicks und der Auseinandersetzung mit Informationen, die unklar, unvollständig und irreführend sind. Unabhängig davon, welchen Weg der Verbraucher wählt, ist die Datenverarbeitung von Google intransparent und unfair, da die personenbezogenen Daten der Verbraucher für vage und weitreichende Zwecke verwendet werden.“

Viele dieser Probleme sind nicht ganz neu, da das BEUC und seine Mitglieder im November 2018 eine Reihe von koordinierten Beschwerden über die Verarbeitung der Standortdaten von Verbrauchern durch Google eingereicht haben. Leider sind diese Beschwerden nach wie vor ungelöst.

Artikelbild: pixabay
Quellen: Verbraucherzentrale Bundesverband, BEUC

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