DSGVO-Bestätigungen auf Facebook: Bullshit!

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Autor: Andre Wolf

Gruppenadmins und Seitenbetreiber setzen Facebooknutzern Statusmeldungen vor, die sie in den Kommentaren bestätigen sollen. Das ist überflüssig!

Hinweis: Wir können an dieser Stelle zwar keine umfassende Rechtsberatung leisten, dies würde nicht nur den Rahmen sprengen, es kommt teilweise bei der Art der zu ergreifenden Maßnahmen auch auf die Art des Unternehmens oder der Webseite an.  Die DSGVO im Volltext findet sich auf dsgvo-gesetz.de.

Aber wir können ziemlich klar sagen: Diese „Disclaimer”, wie sie derzeit von vielen Gruppeninhabern und Seitenbetreibern gepostet werden, sind ohne jegliche Wirkung. Auf einer Facebook-Seite oder Gruppe ist man selbst nicht in der Rolle des Betreibers, also für die technische Umsetzung weder verantwortlich, noch hat man überhaupt eine Möglichkeit, diese zu beeinflussen. Dieser „Adminpost” tritt in verschiedenen Formen auf, die sich jedoch inhaltlich alle ähneln:

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Aber der Hammer kommt bei dieser Art der Postings ja noch: Liebe Freunde, das hat nichts mit der DSGVO zu tun.

Urheberrecht / Nutzungsrecht

Im Grunde müsste es nach sieben Jahren Mimikama traurig stimmen, dass hier die Postenden, aber auch die darunter kommentierenden Personen sich augenscheinlich die ganze Zeit mit Urheber-, Persönlichkeits- und Nutzungsrechten auf Facebook NICHT auseinandergesetzt haben. Daher nochmals als Wiederholung: Wer Bilder und Texte mit einem gewissen Schöpfungswert postet, musste immer schon das Urheberrecht beachten!

Das Urheberrecht schützt die Inhalte, die du selbst erschaffen hast. Der/Die SchöpferIn eines Werkes wird als UrheberIn bezeichnet. Gesetzliche Grundlage ist das Urheberrechtsgesetz. Wenn du also Inhalte veröffentlichst oder versendest, egal ob Bilder, Videos oder Texte, so muss dir klar sein, dass diese immer dem Urheberrecht unterliegen. Nur UrheberInnen haben die Möglichkeit, selbst über die Verwendung der von ihnen geschaffenen Werke zu entscheiden. Sie haben das Recht zu bestimmen, ob und wieweit ihr Werk etwa vervielfältigt, veröffentlicht oder bearbeitet wird. Das Urheberrecht hat man übrigens automatisch mit der Schaffung eines Werkes – eine spezielle Registrierung, Copyright-Vermerk o.ä. ist nicht notwendig! Es ist auch sehr wichtig zu wissen, dass man ein Urheberrecht nicht verlieren oder abgeben kann (an dieser Stelle verwechseln viele Menschen Urheberrecht und Nutzungsrecht).

Es gibt verschiedene Gesetze, die dich, aber auch deine Inhalte schützen. Gleichzeitig musst auch du diese Gesetze beachten, weil diese natürlich auch andere schützen. So hat man zum Beispiel das Recht am eigenen Bild, was bedeutet, dass andere Personen Bilder von dir nicht gegen deinen Willen veröffentlichen dürfen. Das „Recht am eigenen Bild“ schützt eine abgebildete Person vor der ungewollten Veröffentlichung einer nachteiligen Aufnahme. Fotos, Videos und/oder deren Begleittexte, die die Abgebildeten „bloßstellen“ oder „herabsetzen“, dürfen nicht veröffentlicht werden. Daher sollte man am besten immer vorher fragen, ob man ein Foto veröffentlichen darf, auf dem eine andere Person zu sehen ist.

Es kommt noch besser!

Ein als Post oder Notiz hinterlegter Text hat rechtlich keine Wirkung. Ebensowenig Bilder mit irgendwelchen juristischen oder pseudojuristischen Formulierungen, ähnlich der altbekannten „Hiermit widerspreche ich den AGB…“-Posts, die immer wieder die Runde machen. Siehe hierzu auch unseren Artikel zu dieser Variante.

Kommentare unter einem solchen Beitrag sind ebenfalls juristisch sinnfrei und haben keinerlei Gewicht. Noch besser ist die Aufforderung, den Inhalt mit „Daumen hoch” zu quittieren. Mal im Ernst: Unterschreibt ihr auf Formularen auch mit „Daumen hoch”?

Ergo:

Diese Gruppenpostings haben nichts mit der DSGVO zu tun, besitzen keine Rechtsgültigkeit und beziehen sich inhaltlich hauptsächlich auf das Urheberrecht, bzw. Persönlichkeitsrechte. Niemand ist dazu verpflichtet, so etwas zu posten oder gar dem Posting mit einem Kommentar zuzustimmen.

Facebook entzieht einem auch nicht die Gruppe, wenn man diesen Unsinn nicht postet!

Datenschutzerklärung für Facebook-Seiten? Möglich!

Wie man also sieht, herrscht viel Rechtsunsicherheit bezüglich der DSGVO und ihren Folgen. Auch wie sie das Nutzungsverhalten von Facebook betreffen kann, ist noch nicht abschließend klar. Möchte man aber dennoch eine Art Disclaimer auf seiner Facebook-Seite unterbringen, so sollte diese zumindest von der grundsätzlichen Logik her sinnvoll und technisch korrekt sein. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit von Rheinland-Pfalz empfiehlt beispielsweise einen Text in dieser Art.

 

Dieser sollte dann aber nicht als Beitrag oder Notiz veröffentlicht werden, sondern ständig über einen Seitenmenüpunkt via einer Facebook-Seiten-App eingebunden werden, wie beispielsweise hier erklärt wird.

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