Dringlichkeitsverfahren gegen Facebook

Autor: Andre Wolf

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Symbolbild Dringlichkeitsverfahren, Artikelbild von quka / Shutterstock.com
Symbolbild Dringlichkeitsverfahren, Artikelbild von quka / Shutterstock.com

Ein Dringlichkeitsverfahren gegen Facebook im Zusammenhang mit den neuen WhatsApp-Nutzungsbedingungen eröffnet. Was das bedeutet!

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat ein Verfahren gegen die Facebook Ireland Ltd. eröffnet, das darauf abzielt, eine sofort vollziehbare Anordnung mit dem Inhalt auszusprechen, keine Daten von WhatsApp-Nutzern zu erheben und zu eigenen Zwecken zu verarbeiten. Facebook wird zunächst im Rahmen einer Anhörung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Hintergrund sind die aktualisierten Nutzungsbedingungen und die Datenschutzrichtlinie von WhatsApp, mit denen die Nutzer seit Anfang des Jahres konfrontiert werden. Diese werden aufgefordert, den neuen Bestimmungen bis spätestens Mitte Mai zuzustimmen. Andernfalls können sie WhatsApp nicht mehr nutzen. Die WhatsApp-Bestimmungen enthalten umfangreiche Passagen, mit denen sich der Dienst das Recht einräumt, Daten der Nutzer mit anderen Facebook-Unternehmen zu teilen. Auch Facebooks Datenschutzrichtlinie selbst sieht eine allgemeine unternehmensübergreifende Nutzung und Auswertung von Daten verbundener Unternehmen vor. Der HmbBfDI befürchtet, dass WhatsApp mit den neuen Bestimmungen neben den bereits bestehenden Austauschmöglichkeiten mit Facebook für die Bereiche Produktverbesserung, Analyse, Network/Security künftig weitere für Marketingzwecke und Direktwerbung schafft.

Dringlichkeitsverfahren durch HmbBfDI

Der HmbBfDI ist in Deutschland für Facebook zuständig, da die deutsche Niederlassung von Facebook ihren Sitz in Hamburg hat. Er kann daher unter außergewöhnlichen Umständen, die er hier gegeben sieht, auf Grundlage von Art. 66 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ein Verfahren auch gegen Facebook in Irland eröffnen, um die Rechte und Freiheiten deutscher Nutzer zu schützen. Entsprechende Maßnahmen sind auf drei Monate begrenzt, können aber durch einen Beschluss des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) verlängert oder ergänzt werden.

Die Thematik der Weitergabe von WhatsApp-Nutzerdaten an Facebook stellt sich erneut. Bereits vor viereinhalb Jahren hat der HmbBfDI eine Anordnung gegen Facebook erlassen, die einen solchen Massendatenabgleich untersagte. Nachdem Facebook dagegen gerichtlich vorging, wurde die Anordnung durch zwei Instanzen bestätigt.

Hierzu Johannes Caspar: „WhatsApp wird in Deutschland mittlerweile von fast 60 Millionen Menschen genutzt und ist die mit Abstand meistgenutzte Social Media-Anwendung noch vor Facebook. Umso wichtiger ist es, darauf zu achten, dass die hohe Zahl der Nutzer, die den Dienst für viele Menschen attraktiv macht, nicht zu einer missbräuchlichen Ausnutzung der Datenmacht führt. Leider ist es bislang zu keiner uns bekannten aufsichtsbehördlichen Überprüfung der tatsächlichen Verarbeitungsvorgänge zwischen WhatsApp und Facebook gekommen. Derzeit besteht Grund zu der Annahme, dass die Bestimmungen zum Teilen der Daten zwischen WhatsApp und Facebook mangels Freiwilligkeit und Informiertheit der Einwilligung unzulässig durchgesetzt werden sollen. Um gegebenenfalls einen rechtswidrigen massenhaften Datenaustausch zu verhindern und einen unzulässigen Einwilligungsdruck auf Millionen von Menschen zu beenden, ist nun ein förmliches Verwaltungsverfahren zum Schutz Betroffener eingeleitet worden.“

Ziel ist es, vor dem 15. Mai zu einer Entscheidung im Dringlichkeitsverfahren zu kommen. Über den Fortgang des Verfahrens wird zeitnah unterrichtet.

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via Datenschutz-Hamburg

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