Das Dokument der Bundeswehr: Nein, ein Offizier darf das Gendern nicht verbieten!

Weder ein Offizier, noch eine Person mit einem höheren oder niederen Dienstgrad darf Gendern bei der Bundeswehr verbieten, auch wenn ein Offizier dies in einem Dokument gerne untersagen möchte.

Autor: Ralf Nowotny

Die Behauptung

In einem abfotografierten Dokument fordert ein Offizier der Bundeswehr, dass in seiner Dienststelle keine gendergerechte Sprache mehr verwendet wird.

Unser Fazit

Das Dokument ist anscheinend echt, die Forderung hingegen, gendergerechte Sprache in der Dienststelle zu unterlassen, ist jedoch nicht gestattet; jener Offizier darf sich nicht über die rechtlichen Vorschriften der Bundeswehr hinwegsetzen.

Das Foto eines Dokuments kursiert auf Social Media. In dem Schreiben untersagt augenscheinlich ein Offizier das „Sprachgendern“ an seiner Dienststelle. Doch damit setzt er sich verbotenerweise über für die Bundeswehr gesetzlichen Vorschriften hinweg.

Das Foto des Dokuments

Das Foto kursiert sowohl in einer Version, in der der Name des Offiziers unkenntlich gemacht wurde, als auch in einer Person mit dem Namen des Offiziers. Aus Datenschutzgründen zeigen wir natürlich nur eine unkenntlich gemachte Version:

Das Bundeswehr-Dokument
Das Bundeswehr-Dokument

In dem Dokument steht:

„Hiermit untersage ich das sogenannte „Sprachgendern“ an dieser Dienststelle für den Ausbildungs- und Gefechtsdienst.
Darüber hinaus ist das Sprechen der „Genderlücke“ generell zu unterlassen.
(Die Worte Offizier_:*Innen, Breacher_:*Innen und Diensthünd_:*Innen – führer_:*Innen gibt es in der deutschen Sprache nicht.)“

Eine Phantomforderung

Eigentlich hat jener Offizier damit nur zwei Dinge zum Ausdruck gebracht: Dass er gegenderte Sprache nicht mag und dass er die Leitfäden der Bundeswehr nicht kennt.

Es ist nämlich vollkommen unnötig, beispielsweise „Offizier_:*Innen“ zu untersagen, da es das Wort wirklich nicht bei der Bundeswehr gibt. Im „Leitfaden zur sprachlichen Gleichbehandlung von Soldatinnen und Soldaten“ ist geregelt, dass zwar eine klare und geschlechtergerechte Sprache verwendet werden soll, jedoch Dienstgrade und Tätigkeitsbezeichnungen nicht gegendert werden.

Seite 5 des Leitfadens der Bundeswehr
Seite 5 des Leitfadens der Bundeswehr (Quelle)

Generell soll aber laut den Leitfäden der Bundeswehr auf gendergerechte Sprache geachtet werden. Auch auf Twitter kursierte das Foto des Dokuments (der Tweet wurde mittlerweile gelöscht), woraufhin der offizielle Account der Bundeswehr antwortete:

„Bereits seit 2001 gibt das Gesetz vor, dass alle Dienststellen und Beschäftigten des Bundes die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern sprachlich zum Ausdruck bringen sollen (§ 1 Absatz 2 BGleiG 2001, § 4 Absatz 3 BGleiG 2015 und neue Fassung 2021).“

Quelle: Twitter

Eine Sprecherin der Bundeswehr erklärte gegenüber den Kollegen von „Correctiv“, dass das Schreiben, welches anscheinend echt ist, keine gültige Forderung beinhaltet:

„Es gibt dazu rechtliche Vorschriften. Ein Offizier darf sich nicht eigenständig darüber hinwegsetzen.“

Fazit

Das Dokument ist anscheinend echt, die Forderung hingegen, gendergerechte Sprache in der Dienststelle zu unterlassen, ist jedoch nicht gestattet; jener Offizier darf sich nicht über die rechtlichen Vorschriften der Bundeswehr hinwegsetzen.

Weitere Quelle: Correctiv

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