Die Wahrheit über … kann doch juristische Folgen haben!

Autor: Andre Wolf

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Manchmal staunt man nicht schlecht, denn da bekommt man einen Link zugesendet mit der Fragestellung: “Darf der das?”

Und dann schaut man sich ein Video an, welches hinter dem Link steckt und fragt sich selbst “Darf der das?” Zumindest geht er selber davon aus, dass er das darf.

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(Screenshot: Youtube)

Es war schon recht schwer, überhaupt den ganzen mehr oder weniger wirren Ausführungen des Herren, der sich unter dem Namen “Young Billionaire” darstellt, zu folgen. Das ist zwischenzeitlich doch recht schwierig und bedarf durchaus einiger Neuansätze. Aus welchen Gründen auch immer (Stuhlgang, Ruhepause, Telefonat, etc).

Herr Billionär (übrigens der Selbe, welcher vor nicht allzu kurzer Zeit öffentlich die Opfer des Germanwings-Fluges verunglimpft hat) lässt in diesem Video voll vom Leder: er spricht von Bettgeschichten mit einer jungen Dame, zeigt irgendwelche Beweisbilder, verhöhnt weitere Personen. In seinem Video werden im Klartext Name, Wohnort, Alter und Schule einer jungen Dame angegeben, und zwar groß und (nicht so wie im obigen Bild) deutlich lesbar. Speziell die Ausführungen über die Bettgeschichten mit der jungen Dame “J.” regen zum Nachdenken an:

Darf der das?

Darf der das, dieser Vertreter einer eigentümlich verbalen Ausdrucksweise, kann er hier völlig legal und ohne jede mögliche Konsequenz intime Details einer Bettgeschichte verbreiten? Auch wenn er keinen Nachnamen nennt? Auch wenn die Geschichte sogar wahr sein könnte? Wir haben bei unseren Partnern GGR angefragt:

Klare Antwort – NEIN!

Egal, wie sehr der “Boy” sich versucht zu winden: aus der Nummer kann er nicht mehr heraus. Auch wenn er der Ansicht ist, das Verschweigen des Nachnamens würde ihn rechtlich auf sicherer Seite wandeln lassen, so irrt er! Tobias Röttger von GGR sagt dazu

Dieser Irrtum kann ziemlich ins Auge gehen.

Er nennt im Video ihren

    • Vornamen,
    • das Alter,
    • die Stadt, in der das minderjährige Mädchen wohnt,
    • die Schule, in diese sie geht,
    • den Vornamen ihres Ex-Freundes, sowie die Klasse, in die dieser geht
    • und den Vornamen und das Alter des aktuellen Freundes.

Wenn diese Angaben tatsächlich der Wahrheit entsprechen, ist das betroffene Mädchen für einen größeren Personenkreis (Eltern, Verwandte, Bekannte, Lehrer und Mitschüler) eindeutig zu identifizieren und somit die Voraussetzungen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung und unter Umständen der Tatbestand der Beleidigung erfüllt.

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(Screenshot & Zitate: GGR-Law)

Auf die Frage, ob die Schilderung wahr oder unwahr ist, kommt es dabei nicht an, da die Geschichte wegen der Berührung des Kernbereichs der Persönlichkeit überhaupt nicht in die Öffentlichkeit gehört. Wenn die Vornamen, das angegebene Alter der Personen und die Schule tatsächlich stimmen, könnte man zu der Ansicht kommen, das für Freunde und Bekannte der im Video genannten Personen, diese identifizierbar ist.

In diesem Fall ist der im Video erwähnten „J.“ anzuraten, einen Anwalt aufzusuchen und gegebenenfalls Strafanzeige zu erstatten.

Warum?

Das kann J. auf der Seite unserer Partner ggr // gulden röttger  genau erfahren:
http://www.infodocc.info/rachevideo-racheporno-persoenlichkeitsrechtsverletzung-beleidigung-intimsphaere/

I wanna be a billionaire so freakin‘ bad
Buy all of the things I never had
Uh, I wanna be on the cover of Forbes magazine
Smiling next to Oprah and the Queen

Oh every time I close my eyes
I see my name in shining lights
Yeah, a different city every night oh right
I swear the world better prepare
For when I’m a billionaire

Autor: Andre, mimikama.org

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