Die Gruppenvergewaltigung! Ermittlungen können die Tathandlungen nicht bestätigen!

Autor: Tom Wannenmacher

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Es geht um die Gruppenvergewaltigung einer Mutter, die angeblich vor ihrem Kind brutal durch Islamisten in einem Kurpark geschändet wurde.

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Nun gibt es seitens der Polizeiinspektion Lüneburg einen neuen Sachstand!

++ Sachstand nach angeblichen sexuellen Übergriff im Lüneburger Kurpark: Ermittlungen können die Tathandlungen nicht bestätigen ++ Zweifel am dargestellten Tatgeschehen ++

Nach dem angezeigten sexuellen Übergriff auf eine Frau im Lüneburger Kurpark in den frühen Abendstunden des 01.10.16 bestehen nach intensiven Ermittlungen in den letzten rund zehn Tagen Zweifel am dargestellten Tatgeschehen.

Wie berichtet hatte sich eine 23 Jahre alte Lüneburgerin drei Tage später in den Nachmittagsstunden des 04.10.16 bei der Polizei gemeldet und hatte den sexuellen Übergriff vom Wochenende zur Anzeige gebracht.

Die Frau war nach eigenen Angaben zusammen mit ihrem Kleinkind gegen 18:30 Uhr im Kurpark unterwegs, als sie und ihr Kind von zwei Männern geschubst und festgehalten wurden seien.

War Vergewaltigung einer jungen Mutter nur ausgedacht?

„Unsere Ermittlungen können die angezeigten Tathandlungen nicht bestätigten“, so das aktuelle Fazit von Kriminaldirektor Steffen Grimme, Leiter des Zentralen Kriminalermittlungsdienstes in Lüneburg.

Neben verschiedenen Ungereimtheiten, die auch trotz intensiver Recherchen nicht ausgeräumt werden konnten, gibt es aktuell keine objektiven Tatsachen, u.a. Spuren, etc., die den möglichen Tathergang stützen.

Auch die Angaben von Personen, die Beobachtungen im Kurpark machten, führten die Ermittler nicht weiter. Parallel geführte Maßnahmen zu potentielle Tatverdächtigen führten ebenfalls nicht zum Erfolg.

Die Ermittlungen des Zentralen Kriminaldienstes dauern weiterhin an. Die Ermittler bitten weiterhin mögliche Zeugen oder Hinweisgeber, die sich am Samstag, 01.10. gegen 18:30 Uhr, im Lüneburger Kurpark aufhielten, mit der Polizei Lüneburg, Tel. 04131-8306-2215, Kontakt aufzunehmen.

Quelle: Polizeiinspektion Lüneburg

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