Die DHL-Falle: Netter Versuch!

Immer wieder bekommen Menschen aus heiterem Himmel Benachrichtigungen der DHL (vermeintlich), dass ein Paket nicht geliefert werden konnte. Doch das ist häufig ein Betrug.

Autor: Andre Wolf

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Die DHL-Falle: Netter Versuch!
Die DHL-Falle: Netter Versuch!

Ja, netter Versuch, ist aber ein Betrug: Die folgende Aufforderung der DHL (es ist nicht die DHL), einen offenen Lieferbetrag nachzuzahlen, da ein Paket nicht zugestellt werden könne ist ein Betrug. Es handelt sich jedoch nur um einen Vorwand um den Empfänger in eine Abofalle zu locken.

Wer jedoch dem Button „Meine Lieferadresse ausfüllen“ folgt, gelangt auf eine externe Webseite, die nicht zur DHL gehört! Hier wurde das Corporate Design des Lieferservice gestohlen, sodass der Empfänger glaubt, er befinde sich auf der echten Webseite.

Im Laufe der Falle muss der Nutzer seine persönlichen Daten eingeben – Finger weg! Wer seine Daten den Betrügern überlässt, läuft Gefahr, ein teures Abo abzuschließen. Im letzten Schritt sollen auch noch die Kreditkartendaten angegeben werden. Hier ist es wichtig, sich zunächst einmal das Kleingedruckte durchzulesen:

Das ist nicht von DHL!
Das ist nicht von DHL!

Am Ende ging es nie um ein Paket, sondern um eine kostenpflichtige Mitgliedschaft. Die 1,99 € Zahlung ist lediglich eine Form der Vertragsbestätigung.

DHL-Falle: Ich habe meine Daten angegeben – was kann ich tun?

Gibt es Kontaktdaten, kann man versuchen, das Abo zu kündigen. Verlangt eine sofortige Kündigung und Rückerstattung der abgebuchten Beträge.

Erhält man keine Antwort, sollte man sich schnellstmöglich mit dem Kreditkarteninstitut in Verbindung setzen, die Lage erklären und um Rückerstattung der abgebuchten Beträge ersuchen. Auch sollte man versuchen, den Abo-Anbieter für weitere Abbuchungen von der Kreditkarte zu sperren, sofern dies möglich ist.

Info: Beträge, die ohne deine Zustimmung abgebucht wurden (z.B. Beträge, auf die beim Kauf nicht ausreichend hingewiesen wurde oder die über den Wert Ihrer Bestellung hinausgehen), sind gemäß § 67 Zahlungsdienstleistungsgesetz 2018 von Ihrem Zahlungsdienstleister zurückzuerstatten.

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