Am 1. Oktober 2022 ändern sich mit Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes in Deutschland die Corona-Regeln und dies hat bundesweite Folgen für sehr viele Menschen. Knapp zwölf Millionen Impfzertifikate laufen nämlich aus.

Das Deutsche Bundesministerium für Gesundheit stellt auf seiner Website die bisher geltende Regelung den neuen Anforderungen gegenüber und zeigt auf, wie viele Impfungen man haben muss, um als „vollständig geimpft“ zu gelten.

Bis zum 30. September 2022 liegt ein vollständiger Impfschutz vor:

  • nach drei Einzelimpfungen,
  • nach zwei Einzelimpfungen,
  • nach einer Einzelimpfung
    • PLUS positivem Antikörpertest vor der ersten Impfung ODER 
    • PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der ersten Impfung ODER 
    • PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion nach der ersten Impfung; seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein

Die Aktualisierung des Infektionsschutzgesetzes sieht nun aber eine Neuerung vor!

Ab 1. Oktober 2022 liegt ein vollständiger Impfschutz vor:

  • nach drei Einzelimpfungen (die letzte Einzelimpfung muss mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpfung erfolgt sein),
  • nach zwei Einzelimpfungen
    • PLUS positivem Antikörpertest vor der ersten Impfung ODER 
    • PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten Impfung ODER 
    • PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung; seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein

Die Änderung betrifft also alle Personen, die bisher nur zweifach gegen Corona geimpft sind. Sie gelten ab Oktober nicht mehr als „vollständig geimpft“, ihr Impfzertifikat läuft somit aus.

Als weiterhin „vollständig geimpft“ gilt man, wenn man die Booster-Impfung nachholt. Die Ständige Impfkommission (Stiko) rät allen grundimmunisierten Personen ab zwölf Jahren zur Auffrischungsimpfung. 

Zu einer zweiten Auffrischungsimpfung wird Menschen im Alter von 60 bis 69 Jahren geraten sowie Personen ab fünf Jahren mit einer Grunderkrankung und einem erhöhtem Risiko für schwere Covid-19-Verläufe.

Wem wird eine erste Auffrischimpfung („erster Booster“) empfohlen?

Die STIKO empfiehlt allen grundimmunisierten Personen ab 12 Jahren eine Auffrischimpfung (erster „Booster“).

Die STIKO hat ihre Empfehlungen zum Impfabstand angepasst und empfiehlt zukünftig bei immungesunden Menschen einen Mindestabstand von 6 Monaten zwischen angeschlossener Grundimmunisierung und erster Auffrischimpfung einzuhalten. In begründeten Einzelfällen kann nach ärztlicher Beratung der Abstand auf 4 Monate verkürzt werden.

Zudem sollen Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren mit Vorerkrankungen nach abgeschlossener Grundimmunisierung eine erste Auffrischimpfung im Abstand von mindestens 6 Monaten erhalten.

Quellen:
Deutsches Bundesgesundheitsministerium
Stiko-Empfehlung ab zwölf Jahre
Stiko-Empfehlung Menschen von 60 bis 69 Jahren sowie Personen ab 5 Jahre mit einer Grunderkrankung

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