Fake! Diese Mail von der „deutschen Steuerbehörde” ist eine Fälschung

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Autor: Andre Wolf

Unser Kooperationspartner Onlinewarnungen.de warnt vor einer E-Mail von Jan Schops im Namen des Bundeszentralamtes für Steuern, nach der Sie angeblich Vermögenssteuer schulden. Klicken Sie den Link in der E-Mail nicht an, da das Schreiben nicht vom Bundeszentralamt für Steuern stammt.

Wieder muss das Bundeszentralamt für Steuern für Spam-Mails herhalten. Im Namen der Behörde werden schon seit längerer Zeit gefälschte E-Mails versendet. Bisher ging es darin allerdings immer um eine Steuerrückerstattung. Der Empfänger der E-Mail sollte also Geld bekommen. Wir haben auf Onlinewarnungen.de ausführlich über die Phishing-Nachrichten berichtet, die noch immer im Umlauf sind.

Jetzt ist eine neue E-Mail im Umlauf, bei der es sich um keinen Phishing-Angriff handelt. Die Nachricht im Namen des Bundeszentralamtes für Steuern hat eher informativen Charakter, ist jedoch durch Schadsoftware trotzdem gefährlich. Ein Vertreter der Behörde informiert Sie angeblich darüber, dass Sie Vermögenssteuer schulden. Wie immer, sollen Sie besonders schnell reagieren, um Bußgelder und Strafen zu vermeiden.

Gleich vorab möchten wir betonen, dass das Bundeszentralamt für Steuern nicht der Versender der E-Mail ist. Es handelt sich um eine Fälschung.

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So sieht die E-Mail im Namen des Bundeszentralamtes für Steuern aus

Aus Erfahrung wissen wir, dass sich solche E-Mails sehr schnell verändern. Deshalb sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Wir können vor aktuellen Versionen nur dann warnen, wenn Sie uns abweichende Varianten per E-Mail an [email protected] weiterleiten. Dann aktualisieren wir den Artikel oft innerhalb weniger Stunden. Folgende Daten der gefälschten E-Mail sind uns aktuell bekannt:

Absender:

Betreff:

  • Lesen Sie das beigefugte Dokument uber Ihre Schulden

Inhalt der E-Mail:

In der Spam-Nachricht selbst wird das Logo der Bundesbehörde verwendet. Davon abgesehen handelt es sich um eine reine Textnachricht, die offensichtlich unpersonalisiert, also ohne persönliche Anrede versendet wird:

Lieber Bürger,

Ich heiße Jan Schops, ich bin der amtliche Vertreter der deutschen Steuerbehorde, Abteilung der Grundsteuer.

Meine Abteilung ist verantwortlich, die Bürger zu informieren, ihnen das Steuersystem zu aufklären, sie in allen Fragen im Zusammenhang mit Steuerprozeduren, Schulden, Bezahlungen usw. zu unterstutzen.

In Ihrem Fall muss ich Ihnen wissen lassen, dass Sie namhafte Schulde auf Vermogenssteuer haben. Das heißt, es ist eine schwere Schuld auf die Grundsteuer. gewohnheitsgemäß ignorieren wir solche Schulden fur 4-6 Monate, aber in Ihrer Lage, die Verzögerungsperiode beträgt 7 Kalendermonate. Daher mussen wir einschlägige Maßnahmen ergreifen, um die Situation zu korrigieren.

Speziell für Ihre Bequemlichkeit haben unsere Spezialisten einen Einzelbericht vorbereitet. Er enthält alle Angaben über das System der Steuern auf Grundsteuer, auf Ihre Schulden (einschließlich Gesamtsumme), sowie eine Tabelle der ausstehenden Betrage fur jeden Monat der Zeit der Schulden.

Sie konnen den Bericht auf direktem Wege aus dem offiziellen Server der Steuerbehorde auf diesem Link herunterladen: Click here

Bitte lesen Sie das Dokument in kurzester Frist. Nach dem Empfang dieser Anzeige haben Sie einen Tag, um mit Ihrem Steuerinspektor zu kontaktieren und ihm die Angaben in diesem Bericht erhalten zu mitteilen, um das Problem zu lösen. Andernfalls konnen namhafte Sanktionen (Bußgelder und Strafen) folgen.

Mit freundlichen Grüßen,

Jan Schops,
Abteilung fur Grundsteuer,
Die Steuerbehörde Deutschlands

© Bundeszentralamt fur Steuern – 2017

Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird die E-Mail aus dem Ausland versendet, wie das auch bei den Nachrichten für die Steuerrückerstattung der Fall war. Darauf deuten die fehlenden Umlaute im Text hin. Gleichzeitig ist das ein gutes Erkennungsmerkmal für Spam. Unabhängig davon, dass Ihnen das Bundeszentralamt für Steuern niemals eine E-Mail senden würde, um Sie auf eine Steuerschuld aufmerksam zu machen, sind folgende Merkmale ein sicheres Zeichen für eine Fälschung:

  • Der Absender enthält keine Domain des Bundeszentralamtes für Steuern.
  • Die Nachricht ist sehr ungelenk formuliert, was der Behörde wohl nicht passieren würde.
  • Es fehlen alle Umlaute im Text.
  • Die Nachricht ist teils in englischer Sprache „Click here“.
  • Die Signatur des Absenders fehlt vollständig.
  • Die Bezeichnung „Die Steuerbehörde Deutschlands“ deutet als Verfasser auf einen Laien hin, aber auf keine Behörde.

Was sollen Sie mit der E-Mail tun?

Auf keinen Fall dürfen Sie den Link „Click here“ anklicken. Wer das tut, lädt ohne weitere Rückfrage eine Word-Datei mit einem Virus auf den PC herunter. Wir empfehlen Ihnen, die E-Mail sofort zu löschen.

Welche Gefahr besteht?

Wir schätzen die Gefahr aktuell als besonders hoch ein, da der Virus von den meisten Virenscannern noch nicht erkannt wird. In diesem Fall wollen die Absender nicht direkt an Ihr Geld. Vielmehr geht es darum, dass Sie aus Neugier oder Angst die heruntergeladene Datei öffnen. Dabei handelt es sich um eine infizierte Word-Datei, die jede Menge Schaden auf Ihrem Computer anrichten kann.

Denkbar ist, dass über die heruntergeladene Datei verschiedene Schadsoftware verbreitet wird. In unserem Fall handelte es sich um einen sogenannten Makrovirus. Dieser kann durch das Öffnen der Datei in Microsoft Word aktiv werden und entweder die Dateien Ihres Computers verschlüsseln oder weitere Malware herunterladen und ausführen. Ransomware ist besonders gefährlich, da sich die Schadsoftware oft über das Netzwerk verbreitet und damit auch Daten auf anderen Computern unbrauchbar machen kann.

Dieser Artikel und weitere Interessante Themen auf www.onlinewarnungen.de

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