Deine Bilder–> deine Rechte. Mythen und Fakten

Autor: Andre Wolf

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Verlierst du die Rechte an deinem Bild, wenn du es bei WhatsApp oder Facebook postest? Darf der Mann dort eigentlich mein Auto fotografieren?

Das Bild hat keinen Copyright Vermerk, also gehört es jedem? Mythen und Fakten vermischen sich gerne, was ist dran an diesen Fragen?
Es gibt verschiedene Gesetze, die Dich, aber auch Deine Inhalte schützen. Gleichzeitig musst auch Du diese Gesetze beachten, weil diese natürlich auch andere schützen. So hat man zum Beispiel das Recht am eigenen Bild, was bedeutet, dass andere Personen Bilder von Dir nicht gegen Deinen Willen veröffentlichen dürfen. Das „Recht am eigenen Bild“ schützt eine abgebildete Person vor der ungewollten Veröffentlichung einer nachteiligen Aufnahme. Fotos, Videos und / oder deren Begleittexte, die die Abgebildeten „bloßstellen“ oder „herabsetzen“, dürfen nicht veröffentlicht werden. Daher sollte man am besten immer vorher fragen, ob man ein Foto veröffentlichen darf, auf dem eine andere Person zu sehen ist.



Ein anderes wichtiges Recht ist das Urheberrecht.

Das Urheberrecht schützt die Inhalte, die Du selbst erschaffen hast. Der Schöpfer eines Werkes wird als sein Urheber bezeichnet. Gesetzliche Grundlage ist das Urheberrechtsgesetz. Wenn Du also Inhalte veröffentlichst oder versendest, egal ob Bilder, Videos oder Texte, so muss Dir klar sein, dass diese immer dem Urheberrecht unterliegen. Nur der Urheber hat die Möglichkeit, selbst über die Verwendung des von ihm geschaffenen Werkes zu entscheiden. Er hat das Recht zu bestimmen, ob und inwieweit sein Werk etwa vervielfältigt, veröffentlicht oder bearbeitet wird. Das Urheberrecht hat man übrigens automatisch mit der Schaffung eines Werkes – eine spezielle Registrierung, Copyright-Vermerk o.ä. ist nicht notwendig! Es ist auch sehr wichtig zu wissen, dass man ein Urheberrecht nicht verlieren oder abgeben kann (an dieser Stelle verwechseln viele Menschen Urheberrecht und Nutzungsrecht). Merke Dir auch dazu:

Nur weil z.B. ein Foto frei im Internet abrufbar ist, heißt das noch lange nicht, dass man dieses beliebig verwenden kann. Will man ein Foto, Video oder ein anderes Werk, das man nicht selbst hergestellt hat, ins Internet stellen, muss immer die Zustimmung des Rechteinhabers eingeholt werden (am besten schriftlich).

Das Urheberrecht behältst Du!

Eine dieser großen Legenden besagt auch, dass man das Urheberrecht der eigenen Bilder an Facebook abgeben würde, wenn man Bilder auf Facebook postet. Das stimmt jedoch nicht und auch Facebook hat jüngst erneut auf diesen Mythos reagiert:

Wusstest Du, dass es in Deutschland, Österreich und der Schweiz völlig unproblematisch ist, Privathäuser, Gärten oder sogar öffentlich zugängliche Kunstwerke zu fotografieren und anschließend frei zu verwenden? Das gilt zumindest dann, wenn Du diese Bilder von einem normal zugänglichen und öffentlichen Bereich aus erstellst. Denn diese Bilder fallen unter die Panoramafreiheit [1]. Auch Autos unterliegen keinem Schutz und dürfen durchaus fotografiert werden.
Was ebenso viele Menschen immer wieder verblüfft: Bei der Darstellung von Kfz-Kennzeichen werden in erster Linie KEINE Persönlichkeitsrechte verletzt. Diese müssen also in der Regel nicht unkenntlich gemacht werden, es ist in diesem Zusammenhang jedoch wichtig, in welchem Kontext das Bild mit dem Kennzeichen veröffentlicht wird. Zufällig auf der Straße aufgenommene Fahrzeuge, die lediglich Beiwerk des Bildes sind, aber auch PKW auf Fahrzeugtreffen müssen nicht mühsam nachbearbeitet werden, wenn diese auf Bildern erscheinen.

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