Dein Recht beim Kartenvorverkauf!

Autor: Tom Wannenmacher

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Artikelbild: Von Cesare Andrea Ferrari / Shutterstock.com
Artikelbild: Von Cesare Andrea Ferrari / Shutterstock.com

Viele wollen sich ihre Konzertkarte vorher sichern – logisch, man will ja kein Risiko eingehen. Aber was, wenn’s dann ausfällt? Oder die Karte vorher kaputt geht?

Wie unser Contentpartner von Checked4you berichtet, ist der Ansturm auf ein Konzert erwartungsgemäß nicht so groß, ist es natürlich am besten, die Eintrittskarten direkt an der Abendkasse zu kaufen. Da legt man sich nicht so fest und hat auch gleich einen Ansprechpartner, wenn was schiefgeht. Will man sich aber schon vorher eine Karte sichern, hat man die Wahl zwischen Kartenvorverkaufstellen wie Ticketläden, bestimmten Internetseiten oder Telefonhotlines. Das sind allerdings nur „Zwischenhändler“, die auch was verdienen wollen, aber nur die Karten weiterverkaufen. Vertragspartner für euch – was das Konzert angeht – ist und bleibt der Konzertveranstalter. Der Name und die Adresse sollten auf der Eintrittskarte stehen – wenn nicht, schaut mal auf dem Plakat nach oder fragt bei der Vorverkaufsstelle.

Kauft ihr eure Eintrittskarte nicht direkt am Veranstaltungsort, müsst ihr mit einer Vorverkaufsgebühr von 10 bis 15 Prozent rechnen. Beim Kauf über das Internet oder per Telefonhotline können auch noch Bearbeitungsgebühren von ungefähr zwei Euro hinzukommen. Außerdem kommen hier bei fast allen Anbietern noch mal Versandkosten von bis zu fünf Euro dazu. Und: Man muss alles per Bankeinzug oder Kreditkarte im Voraus bezahlen und dann hoffen, dass die Post die Karten auch rechtzeitig zustellt, während man im Ticketladen um die Ecke auch gleich die Originalkarten in der Hand hält.

Viele Veranstaltungsorte verkaufen Tickets auch über ihre Internetseite. Man klickt dazu einfach das jeweilige Konzert an, erteilt z.B. über seine Bankverbindung eine Abbuchungserlaubnis und kann dann häufig sogar ein Online-Ticket ausdrucken. Das zeigt man dann an der Kasse vor. Kostet in der Regel ein paar Euro Bearbeitungsgebühren.


Vorsicht beim Online-Kauf!

Gerade für Konzerte großer Künstler werden im Internet oft auch Tickets angeboten, die weitaus teurer sind als Originalkarten. Dabei müsst ihr euch natürlich die Frage stellen, ob sie euch das wert sind. Wenn sie vor dem offiziellen Vorverkaufsstart angeboten werden, solltet ihr die Finger davon lassen – ebenso wenn euch personalisierte Tickets angeboten werden, die bereits auf bestimmte Personen ausgestellt wurden. Wird beim Einlass euer Ausweis kontrolliert, müsst ihr damit rechnen, nicht hereingelassen zu werden. Im Zweifel beim Veranstalter erkundigen, ob die Karten auf euch umgeschrieben werden können.

Aber egal, wo oder wie ihr eure Konzertkarten kauft, es kann immer etwas schief gehen. Wir haben hier ein paar Tipps für verschiedene worst-case-Szenarien. Für alle diese Fälle gilt: Wenn es Schwierigkeiten gibt, lässt man sich am besten bei der Verbraucherzentrale beraten.

Wichtig ist in allen Fällen, dass ihr das Originalticket aufbewahrt – auch nachdem das Konzert stattgefunden hat. Das kann Streit mit dem Veranstalter vermeiden.

Kontrollabschnitt abgegangen

Ist euch der Kontrollabschnitt an der Eintrittskarte abgegangen, z.B. weil ihr die Karte schon wochenlang mit euch herumtragt, solltet ihr beide Teile aufbewahren und euer Missgeschick am Eingang ungefragt erklären. Dann dürftet ihr eigentlich keine Probleme bekommen.

Konzert fällt aus

Da kann der Schock schon groß sein: Endlich hat man die Karten für seine Lieblingsband, da steht morgens auf der Homepage, dass das Konzert ausfällt. In diesem Fall ist die Vorverkaufsstelle euer erster Ansprechpartner. Diese kann euch sagen, ob die Vorverkaufsstelle selbst die Erstattung der Kosten vornimmt oder ob ihr euch an den Veranstalter wenden müsst. Die Veranstalter übertragen aber häufig die Rückabwicklung auf die Vorverkaufsstellen. Wenn das Konzert nicht stattfindet, sollte man dort gegebenenfalls sein Geld zurückbekommen.

Spielstätte schließt vor Konzerttermin

Der Ort, an dem das Konzert steigen soll, wird vor dem Termin insolvent oder muss aus anderen Gründen schließen. Dann muss der Veranstalter einen anderen Ort anbieten, an dem das Konzert stattfindet. In der Regel habt ihr keinen Anspruch darauf, euer Geld zurückzubekommen. Es sei denn, die Ersatz-Spielstätte ist in einer ganz anderen Stadt und ihr hättet einen viel längeren Anreiseweg oder die ursprüngliche Spielstätte zeichnet sich durch eine besondere einzigartige Charakteristik oder Qualität aus. Das muss man aber im Einzelfall klären oder prüfen lassen. Wenn ihr also mitbekommt, dass es die angekündigte Spielstätte zum Konzerttermin gar nicht mehr gibt, wendet euch an die Vorverkaufsstelle oder den Veranstalter und fragt nach dem neuen Spielort.

Konzert wird verschoben

Wenn das Konzert verschoben wird und man an dem neuen Termin keine Zeit hat, kann man die Karte zurückgeben, den Eintrittspreis und ggf. die Vorverkaufsgebühren und die Versandkosten zurückverlangen. Auch in diesem Fall solltet ihr euch an die Stelle wenden, bei der ihr die Karte gekauft habt. Diese wird euch entweder an den Veranstalter verweisen oder die Rückerstattung selbst vornehmen. Oft wird der Veranstalter diese Aufgabe, wie im Falle eines ausgefallenen Konzertes, auf die Vorverkaufsstellen übertragen haben.

Konzertkarten kommen zu spät an

Per Internet oder Telefon bestellte Karten sollten euch mit der Post zugeschickt werden, sind aber am Morgen mit der Post noch nicht angekommen, obwohl abends schon das Konzert ist. Dann ist es vielleicht noch nicht zu spät! Ruft sofort bei der Vorverkaufsstelle an und verlangt eine Botenzustellung. Vielleicht kann auch an der Abendkasse eine Liste mit eurem Namen hinterlegt werden. Auf keinen Fall müsst ihr die Karte bezahlen, wenn sie erst dann bei euch eintrudelt, wenn das Konzert schon vorbei ist (Briefträger oder jemand anderen als Zeugen benennen). Habt ihr schon bezahlt, könnt ihr euer Geld zurückfordern – natürlich inklusive Vorverkaufsgebühr und Versandkosten!

Eintrittskarte verloren!

Klingt zynisch, aber: In dem Fall kann man nicht viel machen. Wer seine Karte verliert, hat Pech gehabt.

Veranstalter ist insolvent

Allein das ist kein Grund, den Ticketpreis zurückzufordern – wenn das Konzert denn wirklich stattfindet. Fällt es wegen der Insolvenz aber aus, könnt ihr aus unserer Sicht euer Geld zurückfordern. Ansprechpartner dafür ist der Insolvenzverwalter – sobald ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Wer das ist, erfahrt ihr in der Regel beim Amtsgericht, das für den Ort des Firmensitzes des Veranstalters zuständig ist. Weil aber nicht nur ihr, sondern auch viele andere Menschen und Firmen sicherlich Geld vom insolventen Veranstalter fordern, kann es sein, dass ihr leer ausgeht.

Und wer schließlich zum Konzert geht: Da haben wir auch ein paar Szenarien für euch.


Quelle: Checked4you
Artikelbild: Von Cesare Andrea Ferrari / Shutterstock.com
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