Das Bild mit der Kinderbraut – islamisches „Ausleben der Pädophilie“?

Autor: Ralf Nowotny

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Ein Bild mit einer augenscheinlichen Kinderbraut, daneben ein älterer Muslim. Das Mädchen soll seine Frau sein, so wird auf dem Bild behauptet.

Jenes Bild wird derzeit verbreitet:

Auf dem Bild steht auf Deutsch übersetzt:

„Das ist meine Frau
Und es ist 100% legal
Unter Scharia Recht
Das ist ein Fakt
Demnächst in deiner Nähe“

Dazu wird kommentiert:

„Ausleben der Pädophilie – im Islam ist das OK!!!
Es gibt viele Gründe, weshalb der Islam auch im Westen und ganz besonders bei den
Links- Grüninnen, so viele Unterstützer findet !
Jetzt auch in Deutschland, weil wir ja so kultursensibel sind !!!“

Faktencheck – Das Bild

Das Bild stammt von Mai 2016. Zu sehen ist da nicht etwa eine Kinderbraut mit ihrem Ehemann, sondern dies ist nur eines von vielen Bildern eines Festes in einem Kindergarten / einer Koranschule in der türkischen Stadt Elazığ.

Das spezifische Bild zeigt den Leiter des Kindergartens mit seiner 6-jährigen Tochter. Die Kinder feierten dort den Abschluss ihrer Koran-Ausbildung und verkleideten sich.

Screenshot mimikama.org
Screenshot mimikama.org

In vielen türkischen Medien wurde darüber berichtet, da die Verkleidung des Mädchens als Braut einen falschen Eindruck erweckt: Kinderehen sind nämlich in der Türkei verboten.

Faktencheck – Die Behauptung

Nach dem Scharia-Recht ist die Ehe mit Kindern erlaubt, das ist richtig. Bloß ist es so, dass das Scharia-Recht in Deutschland nicht gilt. Wir berichteten bereits darüber, dass es für die Gerichte eine Herausforderung ist, wie Flüchtlinge, die in ihrer Heimat nach Scharia-Recht heirateten, hierzulande rechtlich zu handhaben sind.

Nun muss man noch auf die Scharia eingehen. Dies ist nicht etwa ein Gesetzbuch, sondern ein Sammelbegriff für Gesetze und Verordnungen, die aus dem Koran hervorgehen und gerne von radikalen Islamisten verwendet werden. Nun stammt der Koran aber aus dem 7. Jahrhundert und ist teilweise widersprüchlich, zudem sehr schwierig geschrieben, so dass Scharia-Recht oftmals nur Auslegungssache ist.

Aber wie schaut es nun im Koran direkt aus?

Dort gibt es ziemlich eindeutige Aussagen, was die Ehe mit Kindern angeht:
Ein Kind muss die Geschlechtsreife erreicht und die Vernünftigkeit haben, um eine Ehe einzugehen.
In den meisten islamischen Staaten gilt ein Mindestalter von 16 Jahren für Mädchen und 18 Jahren für Jungen, um eine Ehe eingehen zu können. Trotzdem wird tatsächlich auch in einigen Staaten die biologische Reife als heiratsfähiger Zeitpunkt herangezogen. In der Türkei, wo auch das obige Bild entstand, ist eine Ehe unter 17 Jahren verboten und wird strafrechtlich verfolgt.

Zusammenfassung

Das Scharia-Recht erlaubt in einer der vielen Auslegungsformen die Kinderehe, jedoch wird jenes Recht nur von radikalen Islamisten befolgt, nicht von dem „durchschnittlichen“ gemäßigten Islam. Zudem gilt dieses Recht nicht in Deutschland, so dass die Aussage „demnächst in deiner Nähe“ grundlegend falsch ist.
Nach dem Koran ist eine solche Kinderehe auch eher eine Ausnahme, keine Regel. Die biologische Reife muss erreicht sein, zudem müssen dem Kind auch die Konsequenzen einer Ehe voll bewusst sein. Davon aber abgesehen existiert in den meisten islamischen Staaten ein Mindestalter von 16 Jahren.
Das Bild zeigt zudem keinen Ehemann mit Kinderbraut, sondern den Leiter eines türkischen Kindergartens / eier Koranschule mit seiner verkleideten 6-jährigen Tochter zur Feier der abgeschlossenen Koran-Ausbildung.

Somit ist das Bild im Zusammenhang mit der Behauptung als falsch einzustufen.

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