Cybergrooming: Sexuelle Belästigung in Onlinespielen

Cybergrooming nimmt immer mehr die Jugend ins Visier, denn Kinder- und Jugendliche verbringen viel Zeit vor Konsole, Laptop oder Smartphone.

Autor: Susanne Breuer

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Dabei stehen Spiele, die online mit oder gegen andere Spieler und Spielerinnen gespielt werden können, hoch im Kurs. Doch Vorsicht: Kriminelle nutzen die Chats in Games, wie z.B. Fortnite, zur Kontaktaufnahme und belästigen Kinder sexuell.

Was ist Cybergrooming?

Cybergrooming ist das gezielte Ansprechen von Kindern und (vor allem minderjährigen) Jugendlichen übers Internet, beispielsweise in Chats, in manipulativer Weise, mit dem Ziel, das Opfer in ein Vertrauensverhältnis zu verwickeln. Das Vertrauensverhältnis wird dann ausgenutzt, um Straftaten wie sexuell motivierte Übergriffe bis hin zur Vergewaltigung oder im schlimmsten Fall Mord zu begehen.

Vorgehensweise der Täter am Beispiel Fortnite

Täterinnern und Täter nutzen dazu gezielt bei Kindern und Jugendlichen beliebte Online-Umgebungen, wie Online-Games. Durch gemeinsam gespielte Onlinespiele lernen Kriminelle mögliche Opfer leicht in einer digitalen Spielumgebung kennen.

Die grafische Gestaltung des sehr erfolgreichen Onlinespiels Fortnite spricht Kinder an und lässt das Spiel recht harmlos wirken. Daher spielen viele Kinder das Game auch im elterlichen Wohnzimmer, obwohl es ein Shooter-Game ist.

Erwachsene nutzen diese Umgebung und knüpfen durch das gemeinsame Interesse am Gaming engeren Kontakt mit Kindern und Jugendlichen. Daraufhin verlagern sie so bald wie möglich die Kommunikation auf meist Messengerdienste und die Täter beginnen mit der sexuellen Belästigung der Kinder.

In-Game-Chats bei Fortnite Battle Royale

Derzeit ist Fortnite eines der beliebtesten Spiele. Das kostenlose Onlinespiel hat verschiedene Spielmodi. Man kann zum Beispiel auch in Teams spielen. Diese Teams können sich aus Freunden zusammenstellen, es können sich aber auch Teams aus unbekannten Personen bilden.

Für Cybergrooming ist die integrierte Chatfunktion besonders interessant. Diese Chats sind nicht moderiert und die Kommentare werden nicht überwacht. So kommt es zu vielen Beleidigungen und Drohungen unter den Gamern, mögliche Täter kommen andererseits auch leicht in direkten Kontakt zu Kindern. Das Spiel hat durch die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) eine Freigabe ab 12 Jahren.

Kontakt zu Kindern über YouTube, TikTok und Twitch

Täter nehmen zudem Kontakt zu Kindern in den vielen Foren und bei Let´s Plays auf, die sich auch mit Fortnite beschäftigen. Ob auf YouTube, TikTok oder Twitch, Fortnite taucht überall auf. Erwachsene können an all diesen Orten online unbeobachtet Kontakt zu Kindern aufnehmen, indem sie sich ebenfalls als Kinder oder Jugendliche ausgeben und so Vertrauen aufbauen. Mögliche Opfer sind somit jederzeit unkompliziert zu kontaktieren. Das vermeintliche gemeinsame Interesse an Fortnite verbindet und bietet Gesprächsgrundlage für eine leichte Kontaktaufnahme.

Zurzeit sind etwa 400 Millionen Spieler bei Fortnite registriert. Zeitweise sind zwischen drei bis acht Millionen Spieler gleichzeitig online. Ein Paradies für Cybergrooming.

Gaming und Schulhof vermischen sich

Umgangsformen aus Fortnite tauchen immer mehr auch auf den Schulhöfen auf. Der Flossdance, vielen Erwachsenen inzwischen durch TikTok und Instagram bekannt, stammt ursprünglich aus dem Onlinespiel, ebenso wie die weit verbreitete Äußerung „Standard“. Der Druck, auch online mit dabei zu sein, ist für Schüler- und Schülerinnen dementsprechend groß.

Kindersicherung für Fortnite einrichten

Eltern können eine Einstellung bei Fortnite aktivieren, die zum Beispiel anstößige Sprache filtert, Chat-Funktionen ausschaltet und die Sichtbarkeit von Spielernamen einschränkt. Die Kindersicherung für Fortnite wird in der Spiel-Lobby aktiviert, in der sich alle Nutzerinnen und Nutzer vor dem Beginn einer Runde befinden. Hierzu muss eine bestätigte E-Mailadresse mit dem Spielkonto verknüpft sein. Die Eltern können über eine sechsstellige PIN sicherstellen, dass die vorgenommenen Einstellungen nicht von den Jugendlichen verändert werden. Wichtig dafür ist, dass Eltern eine sichere PIN wählen und sie nicht mit ihren Kindern teilen.

Quelle: Polizei-Beratung

Mimikama-Hinweis

Wie kann ich mein Kind vor Cyber-Grooming schützen?

  • Vertrauen fördern. Interessieren Sie sich für die Lebenswelt Ihres Kindes – online wie offline – und reden Sie gemeinsam darüber! Signalisieren Sie Ihrem Kind, dass es sich auch bei Problemen im Internet an Sie wenden kann, ohne gleich bestraft zu werden.
  • Problembewusstsein schaffen. Sprechen Sie mit Ihrem Kind darüber, dass nicht alle Personen im Internet Gutes im Sinn haben und woran man das möglicherweise erkennen kann. Erklären Sie auch, dass andere UserInnen nicht immer die sind, für die sie sich ausgeben.
  • Verbote vermeiden. Viele Eltern verbieten aus Sorge ihrem Kind, im Internet mit Unbekannten Kontakt aufzunehmen – im Zeitalter von Instagram, Snapchat, Musical.ly & Co. ist das aber unrealistisch. Bedenken Sie: junge NutzerInnen kommen heutzutage im Internet immer auch mit Fremden in Berührung!
  • Bauchgefühl stärken. Ermutigen Sie Ihr Kind, auf sein Bauchgefühl zu hören, wenn es etwas als unangenehm empfindet – das kann auch schon das „grausige“ Bussi von der Großtante sein.
  • „Nein“ sagen üben. Trainieren Sie mit Ihrem Kind, Groomer abzuwehren – mit Aussagen wie z. B. „Lass mich in Ruhe!“, „Ich will das nicht!“, „Was du da machst, ist verboten!“, „Ich melde das der Polizei/Ich zeige dich an!“ Wehren sich Kinder und Jugendliche von Beginn an gegen Annäherungsversuche, sind sie für potentielle Täter schnell uninteressant.
  • Persönlichen Daten und Fotos schützen. Schärfen Sie Ihrem Kind ein, dass persönliche Daten wie Adresse, Schule, Handynummer etc. niemals an Personen, die man nur online kennt, weitergegeben werden sollen – dasselbe gilt für auch Fotos. Gehen Sie auch innerhalb der Familie stets bedacht mit Kinderfotos um – z. B. haben Badewannenfotos Ihres Kindes nichts auf Instagram, Facebook & Co. verloren!
  • Nur in der Öffentlichkeit treffen. Vereinbaren sie mit Ihrem Kind, dass es sich mit einer Bekanntschaft aus dem Netz nur an öffentlichen Orten (z. B. Kino-Center, Café etc.) trifft und Ihnen davor unbedingt Bescheid gibt. Begleiten Sie Ihren Nachwuchs nach Möglichkeit und bleiben Sie in Sichtweite.
  • Bleiben Sie ruhig! Sprechen Sie möglichst sachlich und ruhig mit Ihrem Kind über Cyber-Grooming und geraten Sie nicht in Panik. Kinder sollten nicht das Gefühl bekommen, ihre Eltern schützen zu müssen – sonst werden sie sich im Anlassfall nicht an diese wenden.

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