Corona-Rückholaktion: Urlauber müssen nicht auf den Kosten sitzen bleiben

Autor: Kathrin Helmreich

Wir brauchen deine Hilfe – Unterstütze uns!
In einer Welt, die zunehmend von Fehlinformationen und Fake News überflutet wird, setzen wir bei Mimikama uns jeden Tag dafür ein, dir verlässliche und geprüfte Informationen zu bieten. Unser Engagement im Kampf gegen Desinformation bedeutet, dass wir ständig aufklären und informieren müssen, was natürlich auch Kosten verursacht.

Deine Unterstützung ist jetzt wichtiger denn je.
Wenn du den Wert unserer Arbeit erkennst und die Bedeutung einer gut informierten Gesellschaft für die Demokratie schätzt, bitten wir dich, über eine finanzielle Unterstützung nachzudenken.

Schon kleine Beiträge können einen großen Unterschied machen und helfen uns, unsere Unabhängigkeit zu bewahren und unsere Mission fortzusetzen.
So kannst du helfen!
PayPal: Für schnelle und einfache Online-Zahlungen.
Steady: für regelmäßige Unterstützung.

Urlaub aufgrund von Corona abgeblasen?
Urlaub aufgrund von Corona abgeblasen?

Verbraucherzentrale informiert: Reiseveranstalter sind in der Pflicht bei Corona-Rückholaktionen

Rund 67.000 Touristen erhalten Kostenbescheide des Auswärtigen Amtes für die Rückholaktion wegen der Corona-Pandemie. Mit 200 bis zu 1.000 Euro sollen sich die Urlauber nach dem Konsulargesetz an den Kosten in Höhe von insgesamt 94 Millionen Euro beteiligen. Was viele nicht wissen: Sie können sich das Geld vom Reiseveranstalter wiederholen. Darüber informiert die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB).

Im Zuge der ersten Welle der Pandemie im März steckten viele Touristen in weit entfernten Regionen fest. Weltweit kam es zu Einreisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Gleichzeitig kam der internationale Flug- und Reiseverkehr zum Erliegen. Dadurch konnten viele Reiseveranstalter ihrer Verpflichtung, die Urlauber zurück nach Deutschland zu bringen, nicht mehr nachkommen.

Pauschalurlauber können Kosten zurückholen

„Mit der Teilnahme an der Rückholaktion haben die Pauschalurlauber einem Reisemangel selbst abgeholfen und können Ersatz der Kosten verlangen“,

betont Robert Bartel, Rechtsexperte bei der VZB.

„Da keine Flüge angeboten wurden, ist unserer Ansicht nach die normalerweise erforderliche Fristsetzung gegenüber dem Reiseveranstalter nicht nötig gewesen“,

so der Jurist. Dass mit der Corona-Pandemie ein unabwendbarer, außergewöhnlicher Umstand Grund für die Probleme war, ist keine Ausrede.

„Nach Reisebeginn trägt der Reiseanbieter das Risiko für einen solchen Umstand“,

erklärt Bartel.

[mk_ad]

Betroffene Urlauber sollten zügig handeln, wenn sie den Kostenbescheid erhalten haben:

„Prüfen Sie den Bescheid auf seine Richtigkeit, begleichen Sie die Forderung und informieren Sie den Reiseveranstalter über die Ihnen entstandenen Kosten. Setzen Sie dem Vertragspartner dabei eine angemessene Frist zur Erstattung“,

so der Verbraucherschützer.

„Sofern nicht bereits geschehen, sollten Pauschalreisende zusätzlich ihre Minderungsansprüche geltend machen, wenn die Reise vorzeitig abgebrochen wurde.“

Dabei hilft zum Beispiel die Verbraucherzentrale.

Auch Rucksacktouristen erhalten Teil der Kosten zurück

Auch Individualreisende bleiben nicht zwangsläufig auf den Kosten der Rückholaktion sitzen: Wenn sie einen Flug bei einer Airline in der EU gebucht hatten, können sie von der Fluggesellschaft in jedem Fall die Erstattung des Preises für den Flug verlangen, der annulliert wurde.

„Die Chancen sind allerdings gering, die Differenz zwischen dem Flugpreis und den Mehrkosten durch die Rückholaktion zurückzubekommen“,

so Bartel. Denn eine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung gibt es nicht, wenn die Annullierung wegen COVID 19 erfolgt, zum Beispiel beim Verbot von Flügen oder Einreise.

Beratung bei der VZB

• telefonische Beratung, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung,

• E-Mail-Beratung auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/emailberatung

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.

Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Aktuelle Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de

Das könnte dich interessieren: Corona-Tests für Reiserückkehrer – viel Ungewissheit

Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg
Artikelbild: Shutterstock / Von Eduard Goricev
Unterstützen 🤍

FAKE NEWS BEKÄMPFEN

Unterstützen Sie Mimikama, um gemeinsam gegen Fake News vorzugehen und die Demokratie zu stärken. Helfen Sie mit, Fake News zu stoppen!

Mit Deiner Unterstützung via PayPal, Banküberweisung, Steady oder Patreon ermöglichst Du es uns, Falschmeldungen zu entlarven und klare Fakten zu präsentieren. Jeder Beitrag, groß oder klein, macht einen Unterschied. Vielen Dank für Deine Hilfe! ❤️

Mimikama-Webshop

Unser Ziel bei Mimikama ist einfach: Wir kämpfen mit Humor und Scharfsinn gegen Desinformation und Verschwörungstheorien.

Abonniere unseren WhatsApp-Kanal per Link- oder QR-Scan! Aktiviere die kleine 🔔 und erhalte eine aktuelle News-Übersicht sowie spannende Faktenchecks.

Link: Mimikamas WhatsApp-Kanal

Mimikama WhatsApp-Kanal

Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell
war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur
Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.


2) Einzelne Beiträge (keine Faktenchecks) entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und
wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)


Mit deiner Hilfe unterstützt du eine der wichtigsten unabhängigen Informationsquellen zum Thema Fake News und Verbraucherschutz im deutschsprachigen Raum

INSERT_STEADY_CHECKOUT_HERE

Kämpfe mit uns für ein echtes, faktenbasiertes Internet! Besorgt über Falschmeldungen? Unterstütze Mimikama und hilf uns, Qualität und Vertrauen im digitalen Raum zu fördern. Dein Beitrag, egal in welcher Höhe, hilft uns, weiterhin für eine wahrheitsgetreue Online-Welt zu arbeiten. Unterstütze jetzt und mach einen echten Unterschied! Werde auch Du ein jetzt ein Botschafter von Mimikama

Mehr von Mimikama

Mimikama Workshops & Vorträge: Stark gegen Fake News!

Mit unseren Workshops erleben Sie ein Feuerwerk an Impulsen mit echtem Mehrwert in Medienkompetenz, lernen Fake News und deren Manipulation zu erkennen, schützen sich vor Falschmeldungen und deren Auswirkungen und fördern dabei einen informierten, kritischen und transparenten Umgang mit Informationen.